Hallo, wir haben eine Frage.
Folgender Sachverhalt liegt vor.
Meine Freundin hat Drillinge, lebt seit dem 2 Lebensjahr getrennt vom KV, er zahlt keinen Unterhalt und hat kein Sorgerecht.
Die Kinder sind ihm egal, er kümmert sich seit Jahren nicht um sie!!
Nun möchte meine Freundin heiraten, der zukünftige Ehemann möchte die Drillinge apotieren und sie sollen seinen Nachnamen annehmen. Die Kinder möchten das auch.
Frage: Muss der KV
1. seine Zustimmung zur Adoption und
2. zur Namensänderung geben??
Vielen Dank für alle ernstgemeinten Antworten
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Adoption muss KV zustimmen??
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Zur Adoption auf jeden Fall, zur Namensänderung dann, wenn die Kinder seinen Namen tragen.
wirdwerden
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quote:
Muss der KV
1. seine Zustimmung zur Adoption und
2. zur Namensänderung geben??
Soll deine Frage so verstanden werden, ob er die Zustimmung geben muß , d.h. daß er dazu verpflichtet ist, oder ob sie erforderlich ist?
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Guten Abend,
auch wenn ich von der Formulierung des voranstehenden Beitrags etwas distanziere, so stimme ich dem Sinn nach zu.
Kleine Korrektur allerdings:
quote:<hr size=1 noshade>Und dann darf dieser Trottel ein Leben lang Unterhalt für DREI Kinder eines anderen Vaters zahlen <hr size=1 noshade>
Nicht ein Leben lang, sondern bis zu einem ersten berufsqualifizierendem Abschluss.
Warum möchte der Mann die drei fremden Kinder adoptieren? Er sollte sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren sein. Im Falle einer Scheidung wäre er den drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Da können je nach Alter der Kinder schnell 1.000€ und mehr anfallen.
Ich würde davon abraten. Was sollte sich durch die Adoption denn ändern?
Wie alt sind denn die Kinder?
quote:<hr size=1 noshade>Die Kinder möchten das auch. <hr size=1 noshade>
Je nach Alter der Kinder, könnte dieser Wunsch nicht der eigene Wille sein, sondern eher durch Gespräche in der Familie entstanden sein, um sich mit der Mutter solidarische zu zeigen.
Zur Namensänderung, welche sich in dem Fall Einbenennung nennen würde, hat wirwerden schon richtig ausgeführt. Nachzulesen hier: § 1618 BGB .
LG nero
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--- editiert vom Admin
Schön, das man hier nur bescheuerte Ansagen bekommt!!
Es ist total unwichtig was die Meckermäler hier für eine Meinung haben!! Genauso wie sie davon abraten, das die Drillis adoptiert werden!!
Kann man hier nicht mal eine Frage stellen und eine Antwort ohne Meckermecker erwarten!!
An die Meckermäuler.... erst mal an der eigenen Nase ziehen und dann motzen!!
Oder sie wir etwa eifersüchtig??
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--- editiert vom Admin
Jetzt haben die dich aber erwischt! Du brauchst dir die dir unbequemen
Meinungen nicht anzusehen, sieh´mal hier:
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
-- Editiert am 09.06.2010 11:43
-- Editiert am 09.06.2010 11:44
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