Hallo
Ich möchte die -3- Kinder die meine Frau mit in unsere Ehe gebracht hat, adoptieren.
Der Erzeuger hat der Adoption zugestimmt, alle unterlagen auch schon unterschrieben.
Allerdings will er uns diese Unterlagen nur dann aushändigen, wenn meine Frau auf sämtliche Unterhaltsforderungen verzichtet.
Heißt auf rückwirkende und den Unterhalt
bis zur Rechtssprechung, nur wenn wir dem zustimmen, bekommen wir die Unterlagen.
Für uns ist das eine klassische Erpressung.
Wir haben das schriftlich, aufgesetzt von seinem Rechtsanwalt.
Können wir dem jetzt so zustimmen und ihn anschließend anzeigen wegen Erpressung??
Sowas ist doch nicht rechtens?
Oder sind das normal?
Adoption nur, wenn meine Frau auf sämtliche Unterhaltsforderungen verzichtet? Erpressung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Es ist vorallem unnötig, meines Wissens nach ist er nach der Adoption ja eh außen vor und muss dementsprechend auch keinen Unterhalt mehr zahlen
Stimmt, nach der Adoption, da er aber den Kindern noch erheblichen Unterhalt schuldet und es bis zu endgültigen Adoption noch gut 1 Jahr dauern kann (Gerichte arbeiten bei uns nicht grade sehr schnell) Sollte er doch seine Erzeugerpflichten dis dahin auch nachkommen.Und uns nicht versuchen zu erpressen.
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--- editiert vom Admin
Ich zitiere mal wortgetreu den Inhalt aus dem Brief:
Sehr geehrte Frau / Herr xxxxx
In vorbezeichnender Angelegenheit habe ich nunmehr die Zustimmungserklärung des herrn XXXX zur Adoption der im Betreff genannten Kinder beurkundet.
Herr XXXX hat mich allerdings angewiesen, die Urkunde erst dann an sie weiterzuleiten, wenn von ihnen erklärt wird, dass sie Herrn XXXX von sämtlichen Unterhaltlsansprüchen aus der Vergangenheit freistellen.
Sobald mir diese Erklärung vorliegt, werde ich ihnen die beurkundete Einwilligungserklärung übersenden.
Zitat ende!
-- Editiert am 23.07.2009 13:22
--- editiert vom Admin
OLG Hamm 3. Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 17.06.1997
Aktenzeichen: 3 UF 253/96
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 242 BGB
, § 1602 BGB
, § 1603 BGB
Kindesunterhalt: Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung rückständigen Unterhalts
Orientierungssatz
Wenn ein unterhaltsberechtigtes Kind seinen titulierten Unterhaltsanspruch mehr als 2 1/2 Jahre lang nicht geltend gemacht hat, reicht dieser Zeitraum aus, um eine Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen Unterhalt anzunehmen, sofern noch weitere besondere Umstände hinzutreten (vergleiche BGH, 1988-01-13, IVb ZR 7/87
, BGHZ 103, 62
). Solche Umstände liegen vor, wenn sich der Unterhaltsverpflichtete darauf einrichten durfte, nicht (mehr) in Anspruch genommen zu nehmen, weil eine Adoption des Kindes durch den zweiten Ehemann der Mutter geplant war, auch wenn sie letztlich nicht durchgeführt wurde.
--- editiert vom Admin
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