Adoption überhaupt gültig?

18. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)
Adoption überhaupt gültig?

Ich hoffe, das ist hier das richtige Forum.

Ich bin als Baby adoptiert worden. Ist auch nix schlimmes. Ich fand das mit der Adoption vor ein paar Jahren (mittlerweile an die 40 Jahre) selber heraus. Ein Gespräch mit meinen Adoptiveltern war nicht möglich. Adoptivvater schon lange tot und meine Adoptivmutter dazu nicht mehr gesundheitlich in der Lage.

Ich habe bislang nur den Adoptionsbeschluß durch einen Anwalt auftreiben können. Außerdem ist es schwer an irgendwelche noch vorhandenden Adoptionsunterlagen ranzukommen. Bei einer Adoptionsvermittlungsstelle bei der ich endlich nach längerer Zeit einen Termin bekommen habe, versucht Licht ins Dunkeln zu bringen. Allerdings ist die Hälfte der Unterlagen dort nicht aufzufinden.

Zudem habe ich durch Nachforschungen selber herausgefunden, das der angegebene Notar gar KEIN Notar gewesen ist, sondern nur seine Tätigkeit als Rechtsanwalt ausübte. Ich habe bei der zuständigen Notariatskammer selber diese Auskunft erhalten und in alten Adreßbüchern im Stadtarchiv ebenfalls auf Spurensuche gegangen.

Außerdem wimmelt es in dem in Kopie vorgelegten Adoptionsbeschluß nur von Rechtschreibfehlern (Maschinen getippt - 70erJahre). Da ich selber mal bei Gericht und Notaren gearbeitet habe, weiß ich ungefähr wie diese Schriftstücke aussehen. Wenn ich über 10 Tippfehler drin gehabt hätte, hätte mir mein Chef das Ding um die Ohren gehauen und gesagt nochmal schreiben. Ich denke das war früher nicht anders.

Zu dem ganzen sieht er auch nicht sehr richtig aufgebaut aus und es fehlen an einigen Stellen Stempeln. Außerdem wurde auch noch in meiner Taufbescheinigung herum gekritzelt und das Geburtsjahr immer geändert. Bislang konnte mir noch keiner bei der Aufklärung mit meiner Adoptionssache richtig helfen. Meine leibliche Mutter hält sich bedeckt und meinen leiblichen Vater kenn ich nicht.

Allerdings gehe ich nicht davon´aus, das es sich bei mir um eine ehemalige Zwangsadoption der DDR handeln könnte, weil alles im Westen statt fand. Oder konnte man von der Seite auch tätig werden?

Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich geschrieben. Wo könnte ich mir Hilfe bei den Überprüfungen einholen? Ich nehme morgen den Beschluß mit, aber ich denke nicht, das die Dame mir da wirklich Auskunft geben kann.

Im übrigen muss ich abschließend noch dazu erwähnen, das meine Adoptiveltern immer versucht haben, das diese Adoption nie ans Tageslicht kommen sollte. Meine Freundinnen und ich sind der festen Überzeugung das da was nicht mit stimmt, nachdem wir mehrfach diesen Beschluß auch durch mein Vorwissen unter die Lupe genommen haben. Hoffe, der Thread ist jetzt nicht all zu lang geworden. Und wenn ein Notar kein Notar war, kann an der Sache sicher auch was nicht stimmen oder?

Gruß Blacky



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Das Adoptionsrecht hat sich so nach und nach geändert im Laufe der letzten Jahrzehnte. So war (bis wann weiß ich jetzt nicht) überhaupt kein Notar erforderlich. Der Antrag wurde bei Gericht gestellt (konnte sogar ein Laie, ganz ohne Anwalt), und dann wurde entschieden. Das gerichtliche Aktenzeichen hat normalerweise das Standesamt. Adoptionsakten werden nicht vernichtet, man kann dort eine komplette Ablichtung der Akte anfordern.

Und noch etwas: es war bis vor (gefühlten) 20 Jahren absolut üblich, den Kindern nichts von der Adoption zu sagen. Das war der Zeitgeist.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 19.11.2013 08:08

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

wenn die leibliche Mutter noch lebt, könntest Du ggf. durch einen Test (ähnlich Vaterschaftstest) herausfinden lassen, ob das überhaupt stimmt, was man Dir erzählt hat. D.h. ob es überhaupt Deine Mutter ist, oder man auch da zu einem Märchen gegriffen hat.

Aber ansonsten sehe ich keinen VORTEIL für Dich, wenn Du nun das Verfahren anzweifelst. Du verlierst nur ggf. den Erbanspruch deiner Adoptiveltern. Es ist in der Tat so, dass Adoptionen früher meist geheim gehalten wurden. Sogar wenn die Tochter ein Baby bekam, das die Mutter der Tochter für ihr eigenes ausgab, wurde diese Lüge oft über ein ganzes Leben aufrechterhalten. Um den Schein zu wahren.

Die Tippfehler waren auch eher toleriert. In alten Kaufverträgen hab ich da schon erstaunliches gesehen. Motto: Es reicht, wenn man weiss, was gemeint ist.

Wenn die Adoption nicht anonym, sondern mit Wissen und Zustimmung der leiblichen Eltern gemacht wurde, reichte vermutlich ein Notar aus.

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"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Nach meiner Kenntnis (wir hatten zwei Adoptionen in der Familie) war früher immer ein Gerichtsverfahren erforderlich. Das Aktenzeichen kann man, wie ich bereits geschrieben habe, beim Standesamt erfragen. Abgesehen davon hat das Standesamt immer überprüft, ob die Voraussetzungen für die Adoption vorlagen. Ein ewiger Streit zwischen Gerichten und Standesämtern, welcher sogar einige Aufsätze in Fachzeitschriften wert war.

Die offene Adoption, wie sie heute wohl üblich ist, die gab es nicht. Die biologischen Eltern wussten nicht, wohin das Kind kam. Die Adoptiveltern erfuhren auch nur sehr wenig bis gar nichts über die leiblichen Eltern.

Aber eines passierte wohl immer: sorgfältige Prüfung durch die Standesämter, schon um den Richtern in die Suppe zu spucken.

wirdwerden

In dem einen Fall in meiner Familie war es einfach so, dass die Adoptiveltern nur erfuhren, dass die Mutter des Kindes eine Studentin war und das Kind nichtehelich auf die Welt kam. Und das wars.

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#4
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.

Ich habe schon an anderer Stelle eben was anderes geschrieben. Akteneinsicht gewährt man mir hier in meinen Fall komischerweise nicht. Und wie ich schon erwähnte, will man mir meinen leiblichen Vater nicht sagen. Versteh ich langsam auch ganz und gar nicht mehr.

Es kam auch raus, das ich noch einen weiteren Vornamen hatte, aber diese wohl nie richtig mit angegeben wurde. Also sprich hab ich jetzt 3 Vornamen in den Urkunden drin stehen.

Ich weiß nicht, ob ich der einzige Fall bin, wo das alles so komisch verläuft oder aber ob es noch mehr Fälle gibt. Das mit dem Erbrecht wäre mir ehrlich gesagt egal, da es bei meiner Adoptivmutter nur Schulden zu erben gibt, die ich sicher nicht noch mehr haben möchte.

Meine leibliche Mutter lebt noch, aber da ist kaum Kontakt da, wenn sie mir sagt, wir treffen uns dann mal, dann war es das auch. Wenn sie kein Interesse hat, soll sie es mir sagen am Telefon und nicht immer um den heißen Brei herum reden und ich finde es auch langsam blöd, das sich alles wegen meines leiblichen Vaters so ausschweigt. Für mich ist das kein normales Verhalten mehr und das Vertrauen ist natürlich auch raus. Habe mir auch vorgenommen, mein eigenes Leben zu leben und erstmal nur an mich zu denken, hoffe, das klingt jetzt nicht zu sehr egoistisch, aber von beiden Seiten angelogen zu werden, kann ich nicht leiden.

Hoffe, das ganze klärt sich nochmal auf, weil sowas belastet mich ja auch ein wenig gesundheitlich schon. Das zieht nicht mal so spurlos an mir vorbei. Da lieg manchmal noch lange wach und denke da über so einiges nach. In meinen Freundeskreis kann ich wenigstens drüber reden, die akzeptieren das auch so und helfen mir bei der Suche.

Gruß Blacky

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich frage mich was du von deinen leiblichen Eltern willst. Du hast keinerlei Ansprüche auf Kontakt zu ihnen, deine rechtmäßigen Eltern sind deine Adoptiveltern. Was nutzt dir das Wissen über Leute, die dich nicht mehr als ihr Kind haben wollten?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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