Adoption und Jugendamt

15. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Zauberbine2002
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)
Adoption und Jugendamt

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand helfen. Also mein Mann möchte meine Tochter adoptieren der leibliche Vater hatt sich in den 4 Jahren nicht einmal um sein Kind gekümmert und er stimmt der Adoption auch zu. So nun habe ich mich mit dem Jugendamt schon mal in verbindung gesetzt nun möchte mir die nette Dame vorschreiben das sie das unsere Tochter erklären will das es noch einen anderen Papa gibt und genau damit bin ich nicht einverstanden ist es nicht unsere entscheidung wann wir ihr es erklären. Sie ist erst 4 Jahre alt sie versteht das doch gar nicht.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1824x hilfreich)

Die nette vom Jugendamt macht keine Vorschriften, sondern die Anhörung ist gesetzlich vorgeschrieben:

FamFG § 192 Anhörung der Beteiligten

Bumiller/Harders
Freiwillige Gerichtsbarkeit FamFG
9. Auflage 2009

Rn 3-4


2. Anhörung des minderjährigen Kindes
Aus der Anhörung des Kindes können sich für die Entscheidung bedeutende Feststellungen hinsichtlich der Neigungen, Bindungen oder des Willens des Kindes ergeben; der unmittelbare Eindruck von dem Kind kann zur Feststellung des Sachverhaltes beitragen. Nach Auffassung des BVerfG (Rpfleger 02, 202 ) ist auch in den Verfahren auf Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption der Blickwinkel
3



des Kindes von besonderer Bedeutung. Von der Anhörung des Kindes ist nur aus schwerwiegenden Gründen abzusehen (für das bisherige Recht: BayObLG, FamRZ 93, 1480 ). Nach Abs 3 kann von der Anhörung abgesehen werden, wenn Nachteile für die Entwicklung des Kindes, dessen Erziehung oder Gesundheit zu befürchten sind oder wenn wegen seines Alters von einer Anhörung eine Aufklärung (noch) nicht zu erwarten ist.

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#2
 Von 
Zauberbine2002
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok in Ordnung aber da steht ja das von einer Anhörung aus schwerwiegenden Gründen abzusehen ist z.B wegen des seines Alters. Und sie nun mal erst 4 Jahre sie kann das was sie ihr da nachher erklärt ja gar nicht verstehen.

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#3
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Ich glaub das mit dem Alter ist darauf bezogen wenn das Kind z.b. 2 oder gar noch jünger ist. Einer 4-Jährigen kann man sowas schon kindgerecht erklären

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