Adoption vom Stiefvater

20. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
fee34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Adoption vom Stiefvater

Hallo,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.Mein Mann möchte gerne meine Kinder aus erster Ehe adoptieren.Mein Ex-Mann hat schon seid 6 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihnen und zahlt auch keinen Unterhalt.Mein jetziger Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe für die er regelmäßig Unterhalt zahlt.
Werden die Kinder nach der Adoption den Kindern meines Mannes gleichgestellt?Und wie wäre es dann mit dem Unterhalt für die Kinder meines Mannes? Die Ex-Frau meines Mannes sagt,wir würden das mit der Adoption nur machen damit mein Mann weniger Unterhalt zahlen muss.Aber ich denke das mit dem Unterhalt bleibt doch gleich.So denke ich mir das.Wer weiß mehr darüber und kann mir helfen.
MfG Fee34

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Cindymaus
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 39x hilfreich)

Hallo.

Also das Jugendamt entscheidet mal garnichts, denn das Jugendamt überprüft "nur" und gibt seine Stellungnahme ab, entscheiden tut ein Richter beim Gericht über die Adoption, der hört sich aber meist auch nochmal Kind, Mutter und Stiefvater an.

Dein Exmann müßte erstmal zum Notar und seine Einwilligiung zur Stiefkindadoption geben, tut er dies nicht siehts eigentlich mehr als schlecht aus für eine Adoption. Danach wird dein Exmann auch garnicht weiter befragt, denn er hätte dann die Adoption beim Notar beglaubigt und damit ist das für ihn erstmal erledigt... mein Exmann wurde auch nicht befragt oder so. Befragt wurde das Kind um das es geht, Mutter und Stiefvater. Ob die Ex deines Mannes da überhaupt eine Rolle spielt kann ich so nicht sagen, da bei meinen Mann keine weiteren Kinder aus vergangenen Beziehungen da waren. Ich rate dir einfach mal beim Jugendamt nachzufragen die können dir darüber genauere Auskünfte geben.

LG
Cindy

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#3
 Von 
zoe2000
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Fee,

die Exfrau wird da schon gefragt, da den gemeinsamen Kindern, wie Groellheimer schon schrieb, dadurch finanzielle Einbußen entstehen können. Denn er ist dann ja für insgesamt 4 (ich gehe mal davon aus, Du hast 2) Kinder unterhaltspflichtig.

@Cindymaus: Das Gericht entscheidet übrigens sehr selten gegen das JA, also ist es schon richtig, dass die Stellungnahme den Ausschlag gibt.

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#4
 Von 
Cindymaus
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 39x hilfreich)

@zoe2000 das sah der Jugendamtmitarbeiter der für uns zuständig war etwas anders, er hat immer gesagt die Entscheidung fällt der Richter er gibt nur die Stellungnahme ab, natürlich kann sich der Richter ein umfangreicheres Bild machen mit der Stellungnahme vom Jugendamt und die Hauptgründe dafür/dagegen dem geht natürlich das Jugendamt am weitesten nach, aber nicht für umsonst läd der Richter selbst nochmal die Beteiligten vor, er soll sich selbst ein Bild auch über die Situation machen.

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#5
 Von 
fee34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.Mein ältester Sohn ist 14 Jahre alt.Er hat seinen Vater nie kennengelernt,weil dieser kein Interesse hat.Er zahlt auch keinen Unterhalt.Meine drei anderen Kinder sind ehelich geboren und haben wie gesagt Ihren Vater seid 6 Jahren nicht mehr gesehen.Er zahlt auch keinen Unterhalt.Wenn die Väter der Adoption nicht zustimmen sollten,hat mein Mann dann überhaubt Chancen meine Kinder zu adoptieren?Ich bin bei allen 4 Kindern allein sorgeberechtigt.
Gruß Fee34

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#6
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
libelllle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich würde interessieren was ich machen muss um eine Adoption meines jetztigen Lebensgefährten MIT DER ZUSTIMMUNG des leiblichen Vaters in die Wege zu leiten.
Mein Sohn ist nun 4 Jahre alt - hatte nie wirklich Kontakt zu seinem Vater und wir sind alle der Meinung eine Adoption wäre das Beste.
Ich habe das alleinige Sorgerecht. Der leibliche Vater hat bisher immer Unterhalt bezahlt - und nach der Adoption wird er nichts mehr zahlen.
Muss ich mit meinem Partner verheiratet sein? Welche Wege müssen eingeleitet werden? Wie kompliziert ist die ganze Sache???

Liebe Grüße libelllle

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#8
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo Fee34
Dein Ex-Mann wird vom Vormundschaftsgericht eine Anhörung bekommen, weil die Adoption nach dem Minderjährigen Recht verläuft.
Gibt er die Zustimmung nicht kann dein jetztiger Mann auch nichts machen. Dann warten bis die Kinder 18 sind.

Lg Schnuffi

-----------------
"Wer einen Fehler begeht, ihn erkennt, und nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

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#9
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo Libelllle
Hatt nie wirklich Kontakt? Ein wenig schon oder?
Erste Anlaufstelle ist der Notar. Der nimmt den ganzen Schriftkram auf und schickt ihn ans Vormundschaftsgericht.
Da wird der KV angeschrieben um eine Stellungnahme abzugeben. Stimmt er nicht zu, keine Chance.

Wenn du nicht verheiratet bist, ist die Frage, oder ihr müßt euch darüber im klaren sein, wenn die Beziehung scheitert und die Adoption doch zu stande gekommen ist, dein Lebenspartner die volle Verantwortung dafür hat, ein
LEBEN LANG! Eine Adoption kann man nicht rückgängig machen.

lg Schnuffi


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"Wer einen Fehler begeht, ihn erkennt, und nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

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