ÄNDERUNGEN VOM KINDESUNTERHALT AB 18

3. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Le Saint
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
ÄNDERUNGEN VOM KINDESUNTERHALT AB 18

Bonjour à tous.
Tut mir im voraus leid für Schreibfehlern... aber bin français ;)
Ich bin Ratlos und bitte um Ihre Hilfe, Erklärungen, usw...

Also, folgendes :
Bin seit 2004 geschieden. 2 Töchter aus erste Ehe die mittlerweile 17 (Schulerin) un 19 (Fachabitur ? Denke ich mir da ich nie richtig verstanden wie es in Deutschland laüft !) sind. Leben bei der Mutter. Bin neu verheiratet, Frau nicht ewerbtätig und habe 2 kinder im alter 2 und 6. Zahle fleissig für die 2 grossen seit 10 Jahre 185,--€ Pro kind (Gerichtsurteil).
Bis jetzt alles klar..
Kurz von den 18. Geburtstag der grosste, wurde ich vom JA informiert, dass JA ab 18 nicht mehr für das Kind und die Zahlungen vom Unterhalt verantwortlich wäre.,Sollte aber weiter wie es ist für die 17 jährige (Zahlungen gehen über JA). Wurde mich auch vom JA dann mitgeteilt, dass es nicht hiesst das sie keinen Unterhalt mehr bekommen sollte, sondern musste ich mich direkt am Kind wenden für die weiteren Zahlungen wenden. Das war es mit INFOS !
Da ich eins nicht Deutsch bin, und zweites nicht mit dem deutschem Rechtslage tagtäglich beschäftige, wusste gar nicht was tun. Habe dann weiter an der Tochter auf Ihr Konto die bis jetzt gezahlte 185,--€ überwiesen.
Ich habe vor kurz und per Zufall ins Internet gelesen un erfahren, dass normalerweise ab 18 eine neue Berechnung stattgefunden hätte sein müssen, da ab Eintritt der Volljährigkeit beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Leider eine solche neue Berechung gab es nie !

Meine Frage wäre dann :
Kann ich immer noch und jederzeit eine neue Berechnung des Kindesunterhalt verlangen, bsw auch Infos über Einkommen der KM ( bei der Tochter) damit es berechnet wird ?
Was ist wenn Tochter die Infos verveigert und was muss ich dann tun ?
Ich denke mir, dass es der Mutter stören wird Einkommensinfos mir zukommen zulassen.. Ist Geheim !!!! Mir ist herlich gesagt völlig Egal was sie verdient. Mir geht es nur um eine logischer Berechnung der Unterhalt. Fühle mich auch ein wenig beschiessen nachdem ich alles über das Thema ins Internet gelesen habe.
Letzte Frage wenn nicht zu viel verlangen wird : Wird ein Job auf 400 euros basis (oder Egal wie hoch) vom Tochter angerechnet ?
Merci beaucoup für Ihre Antworten...
Ich hoffe Ihr habt alles verstanden ?

Joyeuses fêtes de Pâques.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Le Saint,

wie hoch ist dein mtl. Netto-Einkommen im Durchschnitt?

lg
edy

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#2
 Von 
Le Saint
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Salut und merci für die Aufmerksammkeit.

Umgerechnet auf das Jahr und nach steuer Erklärung ca 1800,-- €

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Sie haben offenbar viele Jahre lang nur 185€ Unterhslt gezahlt. Der MINDESTunterhalt liegt aber bei über 300€. Und ohne die Umstände in Ihrem Einzelfall jetzt genau zu kennen, bin ich mir ziemlich sicher, dass die Mutter diesen Betrag auch hätte fordern können. Wenn hier also jemand "beschiessen" wurde, dann sind es ja wohl die Kinder.

Sie wurden offenbar vom Jugendamt informiert, dass es da ab dem achtzehnten Geburtstag Änderungen gibt. Wenn Sie sich dann nicht genauer informieren oder einfach einen Rechtsanwalt befragen, sind Sie das selber schuld.
Sie haben da aber erstmal sowieso keinen Grund zur Beschwerde. Wer sagt denn, dass der Unterhalt ab 18 kleiner gewesen wäre? Das kann nur sein, wenn die Mutter genug verdient. Ob das aber so ist, wissen Sie nicht. Eventuell wäre der Unterhalt bei einer Neuberechnung auch eher höher. Schon die Tatsache, dass man Ihnen beim Unterhalt 10 Jahre lang sehr entgegen gekommen ist, lässt eigentlich nur Luft nach oben.

Also fordern Sie doch mal von der volljährigen Tivhter die Einkommensunterlagen der Mutter an. Wenn diebdas nucht macht, gehen Sie zu einem deutschen Anwalt. Wenn die Unterlagen kommen und Sie dann der Meinung sind, dass die Mutter viel verdient und Sie deswegen weniger zahlen sollten, müssen Sie auch wieder zu einem Anwalt.
So oder so, Sie müssen also zu einem Anwalt, wenn sie weniger zahlen wollen. Ob das dann Erfolg hat, kann man nicht dagen. Mit 390€ für zwei volljährige Töchter kommen Sie eigentlich gut weg.

Der Job von der Tochter wird selbstverständlich nivht angerechnet. Die ist Schülerin und muss eigentlich gar keinen Job haben. Für die Versorgung mit Unterhalt ist dann der Vater zuständig, nicht das Kind selber.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Le Saint,

Ein Titel/Jugendamtsurkunde besteht nicht mehr?

dann kannst du den Unterhalt einstellen.

Die Tochter muss sich dann selbst darum kümmern.( und von Vater + Mutter fordern).

Sie muss beide Einkommen der Eltern offenlegen.

Die Tochter wohnt bei der Mutter?

lg
edy

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durch.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Le Saint
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke Bachelor für die Antwort. Ja tochter wohnt bei der Mutter.

An die antwort von Hafenlärm, wurde ich einfach sagen, dass ich weiss dass ich selber Schuld bin wenn ich mich nicht informiert habe aber es war nicht die Frage. Es wurde damals vom Gericht geregelt, richter bin ich nicht. Davon abgesehen habe damals nur 1200 verdient. Jetzt laüft die Uhr auch anders und habe nicht nur 2 grosse tochter sondern auch 2 kleine kinder und ehefrau. Von 1080 euros was nach DT übrig bleiben soll kannst Du hier oder auch bestimmt in Deutschland vernüftig leben. Ob Du mir glaubst oder nicht wenn ich alle Rechnungen bezahlt habe bleib mir 200 euros im monat zum leben. Wenn Du damit für 4 köpfe im Haus reichen sollte dann gib mir die Rezept. Schöne grüsse aus France.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Davon abgesehen habe damals nur 1200 verdient.

Und die zwischenzeitliche Einkommenssteigerung von über 50% haben Sie der Mutter bzw. dem Jugendamt pflichtbewusst wie Sie nunmal sind auch unverzüglich mitegteilt? Wenn nicht, dann wäre ich sehr vorsichtig und würde das Wort "Betrug" bzw. "Besch***" nur sehr bedacht in den Mund nehmen. Weder Sie noch die Mutter trifft da eine gesetzliche Pflicht, sich freiwillig zu melden und die jeweils nachteiligen Umstände zu melden. Wenn man daneben aber meine moralische Pflicht bei der anderen Seite sieht und sich betrogen fühlt, sollte man doch sicher stellen, dass man selber auch moralisch einwandfrei handelt.
Man hat Sie offenbar jahrelang mit deutlich weniger Unterhalt davonkommen lassen, als es die deutschen Gsetze verlangen. Jetzt wollen Sie da noch weiter einsparen bzw. die eine Tochter auf die Möglichkeit eines 450€-Jobs verweisen. Klingt nicht so pflichtbewusst.

Zitat:
dann gib mir die Rezept

Das Rezept ist mehr als einfach:
Man setzt keine weiteren Kinder in die Welt, wenn man nichtmals für die jetzigen den gesetzlich vorgesehen Mindesunterhalt aufbringen kann. Vor allem aber holt man sich nicht noch ein fremdes Kind ins Haus und füttert lieber erstmal das durch, bevor die eigenen Kinder versorgt sind. Dieses Kind wird ja selber irgendo einen Vater haben, der im Gegensatz zu Ihnen dafür verantwortlich ist. Selbst wenn nicht, ist es das Problem von dessen Mutter, nicht der Mutter Ihrer Töchter. Die Mutter des Jungen wird ja wohl auch gesund sein und sich selber einen Job suchen können. Die möchte aber offenbar nicht arbeiten gehen, lässt ihr großes Kind vom neuen Ehemann durchfüttern und verlangt dafür Einsparungen bei den Unterhaltszahlungen an dessen Töchter. So läuft das aber nicht, jedenfalls nicht in Deutschland. Wenn man Ihnen jetzt diese 1080€ im Monat lässt, dann ist das schon viel. Unter Umständen leiße sich das nämlich noch reduzieren.
Sie sind offenbar Geringverdiener. Dann muss man das auch einsehen und die Familienplanung ralistisch gestalten. Die ist dann eben nicht sechsköpfig. Wenn man sich daran nicht hält, muss man eben damit leben, dass das Geld knapp ist. Aber diese 1080€ gelten dann ja auch nur FÜR SIE SELBER. Eine (anteilige) Versorgung des kleinsten Kindes wird vorher schon berücksichtigt. Was aber den Unterhalt für die Ehefrau und für das Steifkind angeht, so hat sich darum nunmal die Ehefrau zu kümmern.

Wie gesagt, können Sie ja mal die Unterlagen verlangen. Den Unterhalt einfach einstellen dürfen Sie selbstverständlich nicht. Aller Wahrscheinlichkeit nach besteht da nämlich noch ein Titel. Die Nachfrage von edy können Sie ja nicht beantworten.
Wenn Sie die Unterlagen haben, schicken Sie die an einen deutschen Anwalt. Wenn Sie die Unterlagen nicht erhalten, wenden Sie sich direkt an den Anwalt.
Dabei sollten Sie nur bedenken, dass Mutter und Töchter dann auch ernst machen und das volle Programm verlangen. Das schließt vor allem eine Neuberechnugn des Unterhalts mit ein, bei der dann so Schlagworte wie "fiktives Einkommen" oder "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" fallen. Das könnte nach hinten losgehen, zumindest was die jüngere Tochter angeht.

-- Editiert von Hafenlärm am 03.04.2015 20:36

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Okay, ich möchte mich selber korrigieren.
Offenbar bin ich da mit einem anderen Thread durcheinander gekommen und die beiden kleinen Kinder in Ihrem Haushalt sind beides Ihre. Das ändert aber nichts an der Gesamtsituation. Ihre Ehefrau könnte/müsste sich wohl selber Arbeit suchen. Spätestens wenn das jüngste Kind 3 ist, verlangen die Gerichte in Deutschland das. Und soweit ich da informiert bin, ist es in Frankreich im Vergleich zu Deutschland sogar noch deutlich üblicher, Kinder schon vorher in Betreuung zu geben, damit die Mutter arbeiten gehen kann.
Sie zahlen für die jüngere Tochter deutlich weniger als den Mindestunterhalt. Für die große Tochter haben Sie jahrelang zu wenig gezahl, was zu Ihrem Glück nun aber keine Rolle mehr spielt. Aber auch hier besteht die Möglichkeit, dass am Ende mehr gefordert wird, als es aktuell der Fall ist.
Wenn Sie das aber genau wissen wollen, müssen Sie nunmal die Unterlagen anfordern und dann zum Anwalt.


-- Editiert von Hafenlärm am 03.04.2015 20:57

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Le Saint
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Ergänzungen.

Das von Ihnen mir sagen zu lassen was ich im Leben machen muss - Zitat : "Man setzt keine weiteren Kinder in die Welt" hat mich sehr geholfen ! Wenn ich mitlerweiler der Meinung bin ein Anwalt zu besuchen, brauche ich zu mindestens keiner psychologische beratung da ich bei Ihnen jemanden gefunden habe. Sie sollten sich vielleicht gedanken machen ein Praxis aufzumachen... Anscheinend wissen Sie ganz genau was man im Leben alles machen muss, oder nicht ... Viel Erfolg... und merci beaucoup.

Vielleicht bin ich nicht Deutsch und habe mich auf jeden Fall mit dem Thema "kindesunterhalt" zu spät beschäftigt. Aber habe einiges im forum gelesen über kindesunterhalt ab 18. Stimmt alles nicht ganz mit Ihre Erklärungen. Sollten Sie vielleicht die Beiträge mal einfach lesen.. Kann Ihnen jetzt nicht alles schreiben aber ist schon interessant. Was auch das Ziel für jeder ist und Ziel auch dieser Forum.
Ist schon mal gut dass es leute gibt die anderen helfen und bin dankbar.

Es geht einfach um eine gerechte Berechnung des Kindersunterhalt weil es so ab 18 sein muss. Ich habe es nicht erfinden. Seien Sie beruhigt, die 2 grossen gehen sehhhhhhr gut...Meine Ehemalige Frau auch. Nur nebenbei : Finden Sie normal das meine Tocher für sich selber mehr Geld im Monat zu verfügung steht als ich für vier personnen im Haushalt...Sie wissen gar nicht wie alles ist oder war. Ich bin nicht hier um Ihre persönnliche Meinung zu wissen, sondern brauche ich Erklärungen über ein bestimmtes Thema.
Haben doch alle Leute Rechte oder nicht ? Oder sind Sie zuständig um Rechte zu verteilen ?

Zwischendurch, wenn Sie so viel vom Thema wissen, sagen Sie mir dann warum auch das JA nicht einmal bei mir Einkommensbescheid verlangt hat ? Ich kann auch nichts dafür. Was ist der Grund dafür ?
Zum Thema Titel gibt es bestimmt keine weil bei mir nichts vorliegt. Ich habe nur eine Gerichtsurteil um die Kindesunterhalt zu bestimmen und alte Schreiben vom JA die mich zu überweisungen bieten.

Seien Sie jetzt nicht böse mir gegenüber... Sie sind bestimmt auch eine gute Person(ne) aber behalten Sie Ihre unangebrachte Bemerkungen weg.

So viel zum Thema... Werde mich an anderen weden.
Wünsche Ihnen un bon Week-end...





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