Ältestes Kind zu meiner Mutter

23. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)
Ältestes Kind zu meiner Mutter

Hallo,
ich bin geschieden und meine Beiden Kinder (12,14) leben bei der Kindsmutter.
Der Ältere möchte ein eigenes Zimmer und deshalb zu meiner Mutter ziehen wo er
auch sonst sich meist unterhalb der Woche aufhält.
Frage: Muß ich dann weiterhin an die Kindsmutter den Unterhalt für Beide zahlen oder kann ich dann das Geld für den ältesten meiner Mutter geben ?
Danke für Antworten !

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass die Kindsmutter das ABR hat. Der Sohn kann also nicht ohne Zustimmung der KM zu Deiner Mutter ziehen.

Falls die KM dem Umzug aber zustimmt, bekommt sie für dieses Kind auch keinen Unterhalt mehr, sondern wird sogar selbst unterhaltspflichtig.

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#2
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Ich dachte Kinder können ab dem 14 Lebensjahr selbst entscheiden wo sie leben können, oder gilt das nur wenn sie sich entscheiden beim anderen Elternteil zu leben ?
Oder geht das doch erst ab 18 Jahren ?

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo leinad,
" Selbst entscheiden " dürfen Kinder erst ab dem 18. Lebensjahr. Ab dem 12 oder 14. Lebensjahr dürfen sie ohne Zustimmung der Eltern angehört werden. Wird das Kind offiziell von "Dritten" betreut, seid ihr beide barunterhatspflichtig. D.h. der Unterhalt für das Kind berechnet sich nach eurem gemeinsamen Einkommen.

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