Hallo allerseits,
vieleicht kann mir ja hier jemand helfen. Ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen 13 jährigen Sohn. Die Mutter hat wieder geheiratet und den Namen des neuen Partners angenommen. Nun möchte mein Sohn den gleichen Nachnamen wie ich haben und nicht mehr den Mädchennamen der Mutter. Ich war deshalb auf dem Standesamt (STAmt) und damit ging das Chaos los. Wenn meine Ex noch den gleichen Namen wie mein Sohn hätte, dann könnte Sie die Namensänderung iniziieren und beim Standesamt die Namensänderung beantragen oder ich müßte die Mutter fragen, ob Sie mit einer Namensänderung einverstanden wäre. Da aber weder die Mutter noch ich den gleichen Namen haben wie mein Sohn wußte das StAmt auch nicht weiter. "Da besteht eine Reglungslücke." wurde mir gesagt. Evtl könnt ihr mir ja helfen und Tips geben, so dass ich dem STAmt helfen kann. Das STAmt gibt sich wirklich Mühe.
Danke und Gruß
Steinbeisser21
Änderung Nachname Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wieso Gesetzeslücke?
Die relativ einfache Einbenennung geht über das Standesamt. Voraussetzung ist, dass Kind und Elternteil denselben Namen haben, das Elternteil den Namen wegen Verheiratung ändert, dann kann das Kind relativ problemlos dieser Namensänderung folgen. Oder aber, das Kind hat den Namen des anderen Elternteils, und das Elternteil, bei dem das Kind lebt, ändert durch Heirat den Namen. Dann kann mit Zustimmung des namensgebenden Elternteils der Name den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Das ist eine abschliessende gesetzliche Regelung, deshalb auch keine Lücke. Für mehr Fälle ist die vereinfachte Namensänderung nicht vorgesehen.
Selbstverständlich bleibt das allgemeine Recht der Namensänderung, die, sofern ich mich richtig erinnere, über den Regierungspräsidenten geht. Da muss man allerdings nachweisen, dass erhebliche Nachteile durch den Namen entstehen, oder man ihn aus anderen Gründen nicht ertragen kann. Beispiel: wer will schon
H.i.t.l.e.r heissen? Dieser Name wäre ein Grund für eine Änderung. Auch, wenn kein Verwandschaftsverhältnis zu besagter Person besteht.
wirdwerden
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Hallo wirdwerden,
danke für die Erläuterung. Genau hier liegt ja das Problem. Mein Sohn trägt weder meinen Nachnamen noch den der Mutter (wegen Heirat), lebt aber bei mir (alleiniges Sorgerecht). Deine Antwort zeigt mir aber, dass es anscheinend nicht einfach ist den Namen zu ändern. Also kann ich nur hoffen, dass das Standesamt eine andere Möglichkeit findet, oder mein Sohn wird sich damit abfinden müssen, dass er anders heißt, als alle anderen in der Familie. [Er möchte den Namen ändern lassen :-) ]
Danke und Gruß
Steinbeisser21
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Hallo,
das alleinige Sorgerecht muss hier nicht weiter erwähnt werden. Es ist schlichtweg unerheblich.
Auch wenn die KM jetzt den Nachmanen des neuen Partners trägt, so führt das Kind den Nachnamen der KM, auch wenn es ihr Mädchenname ist. Nach § 1618 BGB
muss daher die KM ihre Zustimmung zur Namensänderung geben.
Das Standsamt wird da auch keine andere Lösung finden können.
Sollte die KM der Einbenennung nicht zustimmen wollen, so könnte das FamG ihre Zustimmung ersetzen,wenn es dem Kindeswohl entspricht.
LG nero
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Hallo Nero,
ja, das ist klar, aber wie ich schon im 1. Post schrieb, sieht lt. Standesamt das Gesetz eine vereinfachte Namensänderung nur vor, wenn ein Elternteil den selben Namen trägt. Lt Standesamt ist dies durch die Heirat der KM nicht mehr der Fall. Deshalb ja meine Anfrage hier. Ich hätte kein Problem damit die KM zu fragen und ich möchte behaupten, dass sie auch einwilligt. Wir kommen mittlerweile wieder recht gut miteinander aus. Aber lt. Standesamt ist die Zustimmung der KM unerheblich, da sie nicht mehr den selben Namen trägt.
Deshalb meine Anfrage hier. Ist es wirklich eine "Reglungslücke" oder ist das Standesamt auf dem Holzweg? Die Beamten dort sind sehr nett und wenn ich denen sage, dass es noch diese oder jene Möglichkeit gibt, würden die sich das bestimmt auch mal genauer ansehen.
Danke und Gruß
Steinbeisser21
Hallo Steinbesser,
ich würde vermuten, dass die Damen und Herren von Standesamt da auf dem, von Dir genannten, Holzweg sínd. Die KM war hier die die namensgebende Person, auch wenn sie jetzt den Nachnamen nicht mehr trägt.
M.M.n. muss sie daher der Einbenennung zustimmen. Eine "Rechtslücke" besteht hier nicht.
Wenn Du mit der KM einen guten Kontakt pflegst, dann würde ich einfach mal fragen, wie sie zu der Sache steht. Dann gemeinsam zum Standesamt gehen.
LG nero
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Hallo Nero,
werde ich mal machen. Mal sehen was dabei rauskommt. Das Ergebnis werde ich dann mal hier posten.
Gruß
Steinbeisser21
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