Hallo zusammen!
Mein Mann und ich haben uns Anfang des Jahres getrennt. Er zahlt Unterhalt,über die Höhe kann ich wohl nicht meckern. Nun werde ich zum Jahr 2007 die Steuerkarten ändern.
Wir sind beide im öffentlichen Dienst, A-Besoldung,
Er hat Steuerklasse III,Kinderfreibetrag für unsere 2 Kinder,und Familienzuschlag Stufe 1/2 (beide im ÖD)und erhält für beide Kinder Kindergeld.
Ich habe Steuerklasse V, 0 Kinderfreibetrag und auch Familienzuschalf Stufe 1/2 und kein Kindergeld.
Wie kann/muss ich es ändern?
Müssen Anträge gestellt werden oder einfach nur beim Amt?
Ändert sich die Bestimmung Familienzuschalg Stufe 1/2, wenn zwar beide im ÖD sind, aber getrennt leben?
Vielen Dank für die Antworten.
Fabula
Änderung Steuerkarte
6. August 2006
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Frage vom 6. August 2006 | 09:46
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung Steuerkarte
#1
Antwort vom 7. August 2006 | 13:14
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist denn keiner da, der diese Fragen beantworten kann?
Schade.
Fabula
#2
Antwort vom 7. August 2006 | 13:20
Von
Status: Bachelor (3084 Beiträge, 580x hilfreich)
erschöpfende Auskunft kann wohl nur die OFD geben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. August 2006 | 16:04
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Noch im Trennungsjahr ist eine gemeinsame Veranlagung nach dem Realsplitting möglich.
Da der Unterhaltszahlende Steuerklasse drei hat, ist
das zu veranschlagende Nettoeinkommen für die Unterhaltszahlungen entsprechend hoch und damit auch die Unterhaltszahlung.
Der Unterhaltsempfänger hat Steuerklasse fünf und entsprechend wenig Nettoeinkommen und damit auch einen Anspruch auf relativ viel Unterhalt.
Das ganze gilt nur für das Jahr der Trennungserfolgung. Im Folgejahr gilt für beide die Steuerklasse 1 unabhängig von der Scheidung. Also wird der Zustand der hohen Unterhaltszahlungen nur zeitlich begrenzt sein.
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