Änderung Steuerklasse - mehr Unterhalt?

23. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
miss.energie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Änderung Steuerklasse - mehr Unterhalt?

Hallo zusammen,

mein Verlobter und ich wollen nächstes Jahr heiraten. Da er mehr verdient wie ich wäre es sinnvoll wenn ichdie Steuerklasse V nehme und er die III. Da er dann aber mehr Netto rausbekommt habe ich Angst, dass er auch mehr Unterhalt zahlen muss - stimmt das?

Danke für jede Antwort

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-- Editiert am 23.12.2009 08:58

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Da er dann aber mehr Netto rausbekommt habe ich Angst, dass er auch mehr Unterhalt zahlen muss - stimmt das?

Sofern es sich dabei um Kindesunterhalt handelt, ja. Bei Ehegattenunterhalt müßte man rechnen und genaue Zahlen kennen.

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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
miss.energie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

ja ich meinte den Kindesunterhalt - das heißt wir bleiben lieber in 4/4

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gazelle1000
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

ja bleibt bei V/V das haben wir auch so gemach und nicht nur wegen des Kindesunterhaltes. So kann man dann auf eine Rückzahlung des Finanzamtes und nicht mit fetten Nachzahlung rechnen!
Je nachdem wenn der Kindesunterhalt berechnet wird, kann es sein dass der letzte Steuerbescheid mit angefordert wird. Dann liegt man ja sowieso im durch die Heirat im höheren Satz des Kinders-Unterhaltes.

Viele Grüße und schöne Feiertage

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gazelle1000
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

ja bleibt bei V/V das haben wir auch so gemach und nicht nur wegen des Kindesunterhaltes. So kann man dann auf eine Rückzahlung des Finanzamtes und nicht mit fetten Nachzahlung rechnen!
Je nachdem wenn der Kindesunterhalt berechnet wird, kann es sein dass der letzte Steuerbescheid mit angefordert wird. Dann liegt man ja sowieso im durch die Heirat im höheren Satz des Kinders-Unterhaltes.

Viele Grüße und schöne Feiertage

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

auch wenn ihr in 4/4 bleibt, könnte der KU trotzdem nach der Steuerklasse 3 berechent werden. Der Unterhaltspflichtige ist gehalten Steuervorteile zu nutzen, von denen das Kind dann partizipiert.

Wenn hier ein Beistand oder ein gegnerischer RA involviert ist, wird das spätestens bei der nächsten Neuberechnung der Fall sein.

LG Nero

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