hallo gemeinde,
ich hoffe ich bekomme hier einige infos.
mein kind ist nun 18 jahre geworden und ist in einer ausbildung und wohnt bei muttern.
es geht um eine formulierung im titel der vom JA erstellt wurde und den ich unterschrieben habe.
hier erstmal die stelle....
"...verpflichte ich mich folgenden unterhalt monatlich zu zahlen: 100%* des jeweiligen regelbetrages gemäß §1 der regelbetrag-verordnung der dritten alterstufe abzüglich anteiligem kindergeld*.
*auf den unterhalt ist das jeweilige hälftige kindergeld für ein erstes kind anzurechnen, soweit dieses zusammen mit dem unterhalt 135% des regelbetrages übersteigt (§1612 b abs. 5 bgb)"
muss ich diesen text nun ändern lassen weil das kind nun volljährig ist? eine änderung muss ich ja einklagen und wenn durch diesen text kein nachteil entsteht kann ich es ja auch so lassen. da eine klage geld kostet welches ich nicht habe.
normalerweise müsste ich ja nun altersstufe 4 bezahlen und das kindergeld wird voll angerechnet. bin ich verpflichtet weiter stufe 3 zu bezahlen (wäre ja mein vorteil) oder gelten nun automatisch die gesetze für volljährigkeit?
ich hoffe hier kann jemand was dazu schreiben.
mfg
rolf
Änderung Titel wegen Volljährigkeit (Urkunde zum Unterhalt)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich würd auf jeden Fall mal nachhaken ,was mit *Muttern* ist ,die ist ab dem 18. nämlich auch Barunterhaltpflichtig und muss sich das ab jetzt mit dir teilen
LG
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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."
ja das weiss ich wohl danke dir
es geht eigentlich nur darum ob ich den titel umschreiben muss. ich glaube aber ich hab gefunden das es nicht nötig ist denn seit 2008 ist die regelbetragverordnung aufgehoben
ich hoffe das ist richtig
mfg
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nein...das ist falsch...
Titel nach der Regelbetragsverordnung werden einfach nur umgerechnet, verlieren aber nicht ihre Gültigkeit...
den bestehenden Titel musst du abändern lassen...und solange das nicht passiert ist zahlst du weiter...
ich meinte jetzt auch nicht das der titel aufgehoben ist dadurch....
das ich weiterhin 100% zahlen muss ist schon klar aber nicht mehr nach altersstufe3 und anrechnung von nur 50% kindergeld wie es dort steht. kindergeld wird 100% angerechnet sowie der lohn auch bis auf 90 euro. mir gings nur darum den titel nicht ändern zu müssen. habe vorher 300 euro bezahlt, nun muss ich noch ca. 60 euro bezahlen.
habe aber eh einen termin beim anwalt gemacht.
danke
mfg
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