Änderung Umgangskosten?

9. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bromba
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung Umgangskosten?

Hi,

ich bin seit über 9 Jahren geschieden. Bei der Scheidung gab es keinen Hinweis im Urteil auf Sorgerecht, sodass wir beide das Sorgerecht haben. Dies war bisher kein Problem.
Die Kleine lebte (für die Behörden und das AA) bis vor zwei Jahren beim Vater. Wir haben keine Unterhaltsforderungen gegen einander gestellt, sondern den Umgang mit der Kleinen geteilt.
Solange sie beim Vater lebte, habe ich sie (nach Schuleintritt) Freitags von der Schule abgeholt und Montags wieder in der Schule abgeliefert.
Dann wollte die Kleine zu mir ziehen. Seit zwei Jahren tut sie das auch. Seit dem werde ich immer wieder gebeten, die Kleine zu holen oder zu bringen, wenn sie ihren Umgang mit Oma/ Opa und Papa pflegt. Erst war das Auto kaputt, dann ohne Tüf. Anschließend war es das niedrige Krankengeld, wesswegen mein Ex-Mann sich die Fahrten (wir wohnen ca 50km entfernt) nicht leisten konnte. Für die Kleine habe ich also jedes WE eine Strecke (100km) übernommen.
Nun hat er wieder Arbeit und weigert sich trotzdem, die Kleine zu holen UND zu bringen.
Ich kriege keinen Unterhalt und auch die Teilung von Kosten für die Kleine (Schulsachen, Kleidung usw.), die ich 7 Jahre immer zu 50% zahlen musste, erfolgt nicht mehr. Ich will nicht auf dem Geld rumstreiten, bin aber auch nicht mehr gewillt, jedes WE 2 Stunden im Auto zu verbringen. Ich bin in der Woche bis abends am arbeiten und mir bleibt nur das WE zum Erholen.
Was kann ich machen, wenn mein EX Mann das nicht kapiert und die Kleine Sonntags nicht zurück bringt?
Ich habe leider kein Urteil zu dieser Frage gefunden, was ich anbringen kann. Muss ich zum Anwalt? Oder Jugendamt?
Und was mach ich am Sonntag, wenn er die Kleine nicht bringt? Wieder losfahren? Oder gar die Polizei hinschicken? Meine Tochter weiß bescheid und versteht, dass ich das nun endlich geklärt haben möchte.

Danke und liebe Grüße
Bromba




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42247 Beiträge, 14705x hilfreich)

Nun ja, teile ihm schriftlich klar mit, dass er für das Holen und Bringen des Kindes verantwortlich ist. Finanziell und auch tatsächlich. Dass Du nicht mehr dazu bereit bist, diese zusätzlichen Verpflichtungen zu übernehmen. Das wäre der 1. Schritt.

Der zweite, was Du tun solltest, wenn er das Kind nicht zurückbringt: was will er denn mit dem Kind am Montag tun, wenn er wieder arbeitet? Er muss das Kind doch zurückbringen. Einfach wegen seines eigenen Lebens. Wenn nicht, dann wäre das Jugendamt oder eine andere Beratungsstelle als Vermittler angesagt. Kannst Du natürlich auch schon jetzt einschalten.

Wie alt ist denn die Kleine? Ist es evtl. möglich, dass sie alleine mit Öffis von Mutter zu Vater fährt und umgekehrt?

wirdwerden

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#2
 Von 
Bromba
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hi,

danke für deine Antwort. Den Brief werde ich gleich noch aufsetzten, dann kann meine Tochter ihm diesen morgen übergeben.
hm... stimmt, wenn er Montags los muss? Dann bringt er sie vielleicht zu Oma? Wäre das schon Kindesentzug? Ich weiß, es klingt krass, aber ich habe für die Kleine fast 10 Jahre alles geschluckt.

Also sie ist 12 Jahre, aber die öffentlichen würden nicht gehen. Wir wohnen in einem kleinen Dorf (heute kam nicht mal der Schulbus) und Sonntags fährt hier nichts.
Außerdem würden Oma und Opa das nicht zulassen und sie begleiten. Ich werde wohl beim Jugendamt anrufen und einen Termin ausmachen.
Schade das es dazu keine Urteile gibt- könnte einiges an Zeit sparen.

Danke und Grüße Bromba

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42247 Beiträge, 14705x hilfreich)

Natürlich gibt es Urteile, nur es ist jeder Fall anders gelagert. Grundsätzlich muss der Umgangsberechtigte auch das Kind abholen und bringen, kein Thema. Ausnahmen gibt es dann auch wieder, wenn die Entfernungen groß sind u.s.w.
Aber all das ist ja hier nicht der Fall. Aber, ich würde das Kind den Brief nicht unbedingt überbringen lassen. Halte ich für ungeschickt. Schick den Brief per Einschreiben, damit er sieht, dass es Dir ernst ist. Und halte das Kind raus. Ruf ihn morgen oder besser noch heute an und teile mit, dass du leider das Kind am Sonntag nicht abholen kannst. Und danns sieht man weiter.

wirdwerden

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#4
 Von 
Bromba
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also das mit dem Nicht-abholen habe ich schon versucht per sms. Er weigerte sich, die Tochter zu bringen.

Hab aber gerade gehört, dass er morgen die Tochter hier zu Hause abholt und dann kann ich ihm den Brief übergeben. Per Einschreiben nützt nix, wenn er auf Montage ist und das Schreiben nicht abholt.
Ich will ja mit dem Brief auch nur einen Nachweis haben, dass ich es ihm mitgeteilt habe, falls ich noch zum Anwalt oder Jugendamt müsste.

Danke Bromba

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