Änderung Unterhaltstitel durch das Jugendamt

23. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
marik
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung Unterhaltstitel durch das Jugendamt

Hallo mal wieder,

ich hab folgende Frage...

Ich habe vor Jahren für meinen Sohn auf Aufforderung des Jugendamts (ohne Gerichtsverfahren) einen Unterhaltstitel unterschrieben.
Ich war bisher immer der Meinung der Titel könne von beiden Seiten nur geändert werden, wenn sich eine erhebliche Änderung ergibt (mind. 10%). Und dann muss der Titel angefochten werden.
Jetzt wollte das Jugendamt mal wieder neue Einkommensdaten. Da ich in Elternzeit war, habe ich aber weniger verdient, deswegen wollen die nochmals Daten am Jahresende weil "sich ggf. ein erhöhter Unterhaltsanspruch ergibt". Können die einfach (ohne gerichtliche Anfechtung) verlangen, dass ich trotz bestehendem Titel mehr zahle, aber wenn ich weniger verdiene muss ich anfechten?

Danke und Grüsse
marik

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"marik"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

nach § 1605 (2) kann alle 2 Jahre Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltsschuldners verlang werden. Das JA muss dafür den Unterhaltstitel nicht anfechten, sondern kann ggf. eine Neutitulierung verlangen. Abweichend von den 2 Jahren kann eine Neuberechnung gefordert werden, wenn sich Dein Einkommen, nachweislich, erheblich geändert hat.

Du kannst dieses anstreben, wenn sich der Unterhaltsbetrag, auf Grund Deines Einkommens, um mind. 10% verringert. Allerdings darfst Du Dein Einkommen nicht schuldhaft verringern. Wie hier z.B. durch den Bezug von Elterngeld. In dem Fall wäre der bisherige Unterhalt weiterzuzahlen.

LG nero

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#2
 Von 
marik
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nero,

danke für die Antwort.
Was meinst du mit "du kannst dieses anstreben". Muss ich klagen oder reicht die Vorlage der Einkommensbelege?

By the way... Es ist schon ziemlich pervers, dass man sein Einkommen schuldhaft verringert, wenn man sich um sein Kind kümmert.
Ich hab übrigens während meiner Elternzeit den Unterhalt unverändert weitergezahlt.

LG marik

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"marik"

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