Änderung des Nachnamens ohne Scheidung trotz gemeinsamen Ehenamens

31. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
kukulkana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung des Nachnamens ohne Scheidung trotz gemeinsamen Ehenamens

Liebes Forum,

ich lebe mit meinem Mann in einer glücklichen Ehe. Bei der Eheschließung haben wir uns für seinen Namen als Ehenamen entschieden. Nun haben sich Gründe aufgetan, weswegen ich gerne meinen alten Namen wiederhaben würde (wissenschaftl. Karriere, persönliche Überzeugung, etc.). Ein Voranstellen meines Namens mit Bindestrich kommt nicht in Frage, da beide unsere Geburtsnamen sehr lang und schwer zu buchstabieren sind, weswegen ein Doppelname der reine Horror wäre.

Meine Recherche hat ergeben: Ohne Scheidung nicht möglich - zumindest dann, wenn wir beide Deutsche wären. In Deutschland gibt es nur den Geburts- und den Ehenamen. Den Geburtsnamen, sofern man einen gemeinsamen Ehenamen gewählt hat, kann man nur durch eine Scheidung als Nachnamen zurückerlangen.

Ich lebe mit meinem Mann und arbeite in Deutschland (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), habe aber die russische Staatsangehörigkeit. In Russland kann man jederzeit jeden Nachnamen wählen, zu dem man auch nur irgendeinen Bezug hat. D.h. dass ich, nach russischem Recht, jederzeit den Namen meiner Mutter oder Oma oder Cousine annehmen könnte - oder eben meinen Geburtsnamen - unabhängig von der Ehe.

Mein Ausweis wird von Russland ausgestellt. Wenn ich jetzt einfach über die russische Botschaft meinen Namen ändere, werden die deutschen Behörden mit der neuen Namensänderungsurkunde quasi vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich weiß, dass man nach der Heirat, bei der man sich für einen gemeinsamen Ehenamen entschieden hat, 6 Monate Zeit hat, seinen Namen überall zu ändern - sonst droht ein Ordnungsgeld.

Wie ist es in diesem Fall? Hat Deutschland da was zu sagen? Welche Probleme könnten auf mich zukommen, wenn in der Heiratsurkunde steht, dass wir beide X heißen, mein Nachname aber Y ist? Natürlich würde ich stets die Namensänderungsurkunde inkl. Übersetzung und Apostille beilegen.

Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen!

Viele Grüße
Lara

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32125 Beiträge, 5651x hilfreich)

Fragen:
Habt ihr nach deutschem Recht geheiratet?
Ist dein Ehemann Deutscher?
Wann habt ihr geheiratet?
Willst du die russische Staatsbürgerschaft behalten?
Willst du deine wiss. Karriere in Deutschland machen?

Nur durch Scheidung---dürfte nicht zutreffen.

aus: V-Vorschrift zu Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht
Russische Föderation
Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen. Beide können ihrem Familiennamen den Familiennamen des anderen Ehegatten anfügen.
Durch gemeinsame Erklärung können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
Gemeinsamer Familienname wird der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes
oder der Frau.
Nach Auflösung der Ehe durch Tod wird der bisherige Name beibehalten. Nach Auflösung der Ehe
durch Scheidung kann der voreheliche Name wieder angenommen werden.


Wenn du das in Russland ändern lässt, wirst du die Papiere in D anerkennen lassen müssen. Deutschland/Standesamt hat dann dazu sehr wohl etwas zu sagen. Ein russischer Ausweis/Pass für Frau Y nützt dir in D uU in ganz vielen Angelegenheiten nichts.
Alles hast du hier seit Eheschliessung als Frau X gemacht.

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/familienrecht/namensrecht/namensaenderung
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-V5a-0016-A001.pdf

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#2
 Von 
kukulkana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

danke für die Antwort!

Wir haben nach deutschem Recht geheiratet. Es ist also eine deutsche Heiratsurkunde.
Mein Ehemann ist Deutscher.
Wir haben vor etwas über einem Jahr geheiratet.
Ja, die russische Staatsbürgerschaft möchte ich behalten.
Meine Karriere wird mich wahrscheinlich in 5 bis 10 Jahren ins Ausland führen.

Es stimmt, dass ich seit der Eheschliessung alles als Frau X gemacht habe (und vor der Eheschliessung als Frau Y). Dann habe ich auf Grundlage der Heiratsurkunde meinen Namen (im russischen Konsulat) geändert. Dabei wurde mir ein neuer Ausweis und eine Namensänderungsurkunde ausgestellt ("Frau Y ist jetzt Frau X"). Mit dieser Urkunde ging ich dann auf alle Vertragspartner zu und ließ meinen Namen überall ändern. Das Gleiche könnte ich jetzt nochmal machen.

Aber spätestens wenn ich es mit Behörden zu tun bekomme (Finanzamt, Meldeamt, Ausländerbehörde, Standesamt, etc.), frage ich mich, was passieren wird. Nach deutschem Recht ist es nämlich nicht möglich, seinen Namen bis zur Scheidung zu ändern, wenn man einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt hat.

Wird man mich zwingen, meinen Namen zurück auf X zu ändern? Ggf. ein Ordnungsgeld verhängen? Und wenn ja, aus welcher Rechtsnorm? Leider habe ich weder eine geeignete Rechtsvorschrift gefunden, noch einen gerichtlichen Präzedenzfall.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32125 Beiträge, 5651x hilfreich)

Frau X.

Zitat (von kukulkana):
Meine Karriere wird mich wahrscheinlich in 5 bis 10 Jahren ins Ausland führen.
Dann hast du noch viel Zeit, über eine evtl. Namensänderung und den damit verbundenen Behörden-Aufwand nachzudenken.
Zitat (von kukulkana):
frage ich mich, was passieren wird.
Du wirst (dann) eine gute Begründung für den Wunsch der Namensänderung haben und darstellen müssen. Für die Namensänderung in Deutschland.

Zitat (von kukulkana):
Wird man mich zwingen, meinen Namen zurück auf X zu ändern?
Nein, solche Zwänge gibt das deutsche Recht für diesen Fall nicht her.
Zitat (von kukulkana):
Nach deutschem Recht ist es nämlich nicht möglich, seinen Namen bis zur Scheidung zu ändern, wenn man einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt hat.
Zitat (von Anami):
Nur durch Scheidung---dürfte nicht zutreffen.


Wann nach deutschem Recht eine Namensänderung VOR einer Scheidung möglich ist, hast du in dem Link
nicht gefunden?

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Wird man mich zwingen, meinen Namen zurück auf X zu ändern?


Nein, Du wirst nach russischem Recht Frau Y heißen und nach deutschen Recht Frau X.

Das kann dann zu unerwarteten Komplikationen führen.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32125 Beiträge, 5651x hilfreich)

Die Frage von 2005 war: Mein MANN UND ICH SIND GETRENNT,...DEN NAMEN SCHON VOR DER SCHEIDUNG ZU ÄNDERN.
Nach § 1355 (5) BGB gehts um verwitwete oder geschiedene Ehegatten.
Also behält die getrennt lebende Fragestellerin bis zur Scheidung den Ehenamen.


Die TE @kukulkana ist weder getrennt noch geschieden und ---überlegt--- aus ganz anderen Gründen.

Aus dem Link:
Nachnamen ändern lassen
Wenn der Name eine psychische Belastung ist. Eine weitere Möglichkeit, den Nachnamen zu ändern, besteht, wenn der Name eine große Belastung ist – zum Beispiel, weil Sie deswegen gemobbt oder persönlich verletzt werden. Auch wenn der Name sehr schwer zu schreiben oder auszusprechen ist oder wenn er keine eindeutige Identifizierung möglich macht, weil Sie ständig verwechselt werden,können Sie einen Antrag auf Namensänderung stellen. Das gilt auch für ausländische Nachnamen, die auf diese Weise „eingedeutscht" werden.

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#7
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Man kann aber nicht erst einen Namen bewusst annehmen und ihn dann ändern wollen, weil er eine große Belastung darstellt - was man im Übrigen belegen muss.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32125 Beiträge, 5651x hilfreich)

Dann wäre die verlinkte Seite mit diesen Hinweisen komplett falsch?
Es scheint doch möglich zu sein. Aus wichtigen Gründen, die sich uU erst sehr viel später nach der Eheschliessung/Ehenamen ergeben.
Natürlich brauchts eine gute Begründung dafür. Steht aber auch in dem Link.
Sogar, was es kostet.
Ob es akzeptiert wird, weiß man vorher nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Dann wäre die verlinkte Seite mit diesen Hinweisen komplett falsch?


Nein, aber dass die Gründe für eine solche Namensänderung in dem hier diskutierten Fall vorliegen ist nicht einmal ansatzweise erkennbar.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32125 Beiträge, 5651x hilfreich)

Weißt du denn, wie die Frau jetzt heißt?
Und was dieser Name im Ausland bedeuten würde?

Die Gründe der TE kennen wir doch auch nur in 2 Bruchstücken. Evtl. hat sie mehr.

Oder ist die Aufzählung der möglichen Gründe (im Link-Artikel) abschließend?

Das letzte Wort hat doch sowieso die Behörde, bei der ein solcher möglichst gut begründeter Antrag gestellt würde.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und was dieser Name im Ausland bedeuten würde?

Das spielt für eine Änderung des Namens in Deutschland nach deutschem Recht keine Rolle.

Abgesehen davon geht es hier ja auch nicht um die Änderung des Nachnamens, sondern um das Ablegen des Ehenamens. Und das ist während der Ehe grundsätzlich nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kukulkana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Weißt du denn, wie die Frau jetzt heißt?
Und was dieser Name im Ausland bedeuten würde?

Die Gründe der TE kennen wir doch auch nur in 2 Bruchstücken. Evtl. hat sie mehr.

Oder ist die Aufzählung der möglichen Gründe (im Link-Artikel) abschließend?

Das letzte Wort hat doch sowieso die Behörde, bei der ein solcher möglichst gut begründeter Antrag gestellt würde.


Viel mehr Gründe habe ich nicht. Es geht hauptsächlich um meine Karriere, für die der Name so schnell wie möglich geändert werden sollte. Und aus bisherigen Entscheidungen kann man entnehmen, dass grundsätzlich die Annahme getroffen wird, dass eine Namensänderung etwas Alltägliches ist (viele Menschen heiraten und ändern ihren Nachnamen). Nahezu alle haben eine Karriere. Zu belegen, dass man viel wichtiger ist als alle anderen, ist in diesem Fall nahezu unmöglich.

Damit man eine psychische Belastung als Grund anführen kann, braucht man ein psychologisches Gutachten. Dabei reicht es nicht, wenn man einfach mal zum Psychologen geht und sich ein solches von heute auf morgen ausstellen lässt. Man muss länger in Behandlung sein - und die Belastung darf auch nicht nur minimal sein. Diese muss die Person an der Bewältigung des Alltags signifikant hindern.

Sorry, dass ich die Quellen jetzt nicht habe, aber das ist das, was ich bei meinen eigenen Recherchen bisher herausfinden konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aus dem Link:
Nachnamen ändern lassen
Wenn der Name eine psychische Belastung ist. Eine weitere Möglichkeit, den Nachnamen zu ändern, besteht, wenn der Name eine große Belastung ist – zum Beispiel, weil Sie deswegen gemobbt oder persönlich verletzt werden. Auch wenn der Name sehr schwer zu schreiben oder auszusprechen ist oder wenn er keine eindeutige Identifizierung möglich macht, weil Sie ständig verwechselt werden,können Sie einen Antrag auf Namensänderung stellen. Das gilt auch für ausländische Nachnamen, die auf diese Weise „eingedeutscht" werden.


Schon richtig, wir hatten mal einen kunden der hieß lange Zeit Dr. x Ficker. Irgendwann kam dann mal die aber auch naheliegende Namensänderung. aber davon sind wir in diesem Tread doch weit entfernt.

Berry

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