Änderung von Lohnsteuerklasse nach Trennung umgehen?

19. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lumpi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung von Lohnsteuerklasse nach Trennung umgehen?

Hallo!

Ich hoffe, mir kann hier jemand erstmal einen Rat geben.
Ich habe mir von meiner Frau getrennt. Unserer beiden Kinder bleiben bei Ihr.
Unterhalt usw. ist kein Thema. Nur ist die Frage wieviel. Das Problem ist nun, dass ich ja wohl eine andere Lohnsteuerklasse bekomme soabld ich umgemeldet bin.

Da ich "meiner Familie" nun nichts böses will und sie durch den Mangelfall leiden würde, weil durch die geänderte Lstklasse ca. 300 Euro wegfallen, suche ich nun nach Lösungen.

Eine eigene Wohnung ist ja nun unausweichlich, würde bedeuten ich müsste mich ummelden. Als ersten Schritt würde ich versuchen mich erst mitte Januar umzumelden, dann hätte ich das Jahr 2005 schon mal geklärt. Da ich nun nicht weiss was alles so passiert und ob es dann doch bald zur Scheidung kommt, würde mich natürlich interessieren, was man tun kann um die Änderung der Lstklasse erstmal zu umgehen. Geht das überhaupt?

Vielen Dank für die Hilfe

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Lumpi,

im Jahr der Trennung darfst Du deine alte Lst-Kl. (3) behalten.
Bei der Lohnsteuererklärung für 2004 wirst Du
"dauernd getrennt lebend" NICHT ankreuzen, denn in 2004 habt Ihr ja nicht dauernd getrennt gelebt, sondern eine Weile noch zusammen.
Ab 2005 allerdings ist Lst-Kl. 1 fällig.
Du solltest Dir ausrechnen, wieviel Dir dann netto übrig bleibt, und darauf dann den Unterhalt neu berechnen.
Unterhaltszahlungen für Deine Ex kannst Du wiederum steuerlich geltend machen.
Sie MUSS eine sog. Anlage U ausfüllen. Damit dann zum Finanzamt. Kannst Dir dann gleich einen Freibetrag in die Steuerkarte eintragen lassen. Wie gesagt: dies aber erst ab 2005!

Noch ein Tipp!
Für alles, was Du jetzt an Kosten aufgrund der Scheidung / Trennung hast (Anwalt, Gericht, Umzug, Neu-Anschaffungen....) sammelst Du Quittungen und Rechnungen. Alles nächstes Jahr einreichen und steuerlich geltend machen (außergewöhnliche Belastungen). Das gilt dann für Anwalt- und Gerichtskosten auch noch für die Folgejahre.

Grüße,
nachgefragt


-- Editiert von nachgefragt am 19.10.2004 16:41:56

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#2
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

Auch für 2005 muss "dauernd getrennt lebend" nicht dauernd getrennt sein bedeuten. Die meisten FA akzeptieren einige Zeit denn ernsthaften Versuch einer Versöhnung. D.h. wenn beide erklären ein Zusammenleben für ein paar Tage versucht zu haben, dann waren die Steuerpflichtigen eben nicht dauernd getrennt. Funzt natürlich nicht ewig...

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#3
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

korrekt!

Aber trotzdem muss erstmal Kl. I gewählt werden. Sähe sonst ziemlich "geplant" aus,
wenn man ab 2005 dann von Anfang an KL. III behält.

nachgefragt

-- Editiert von nachgefragt am 19.10.2004 17:12:28

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#4
 Von 
SandraK
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Mann ist damals auch erst offiziell mitte Januar 2003 ausgezogen. Wir waren daraufhin für das Jahr 2003 noch gemeinsam veranlagt und er hatte Steuerklasse 3. Mit dem FA gab es keine Probleme.

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#5
 Von 
Lumpi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin!

Erstmal Danke für die vielenund schnellen Feedbacks!

Gibt es denn nicht eine kleine Lücke die man ausnutzen kann. Z.B. dass man aus welchen Gründen auch immer einen 2. Wohnsitz hat. Obwohl der sicher schwer zu argumentieren wäre, wiel er nicht wirklich sehr weit weg von "zu Hause" ist.

Aber manchmal frage ich mich, was ist an so einer Regelung, dass man Lstklasse I bekommt noch "SOZIAL". Ich behaupte doch mal dass in den meisten Fällen die Frau udn Kinder drunter leiden wegen dem Mangelfall! Kann ich nicht verstehen.

Dann habe ich noch eine Frage: Wie sieht das mit Erziehungsgeld aus. Meine Frau bekommt nämlich keins. Besteht durch die Trennung die Chance, dass sie es doch bekommt? Immerhin steht ihr deutlich weniger Geld zur Verfügung.

Danke und Gruß

Lumpi

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

"Gibt es denn nicht eine kleine Lücke die man ausnutzen kann"

haben wir doch genannt!
Mit Trick (und nur wenn Deine Ex mitspielt)
könnt Ihr auch im Folgejahr der Trennung noch eine Zusammenveranlagung machen.

Viel mehr geht leider nicht.
Dass Erwerbstätige Geschiedene mit Unterhaltspflicht nach St-Kl. 1 besteuert werden, ist ungerecht, aber derzeit nicht zu ändern.

Immerhin hat die Bundesregierung erkannt, dass erwerbstätige Unterhaltsberechtigte,
die bereits mit einem neuen Partner zusammenleben, nicht auch noch steuerlich begünstigt werden dürfen (waren sie nämlich bisher)

Gruß,
nachgefragt

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
wenn er erst 2005 auszieht, kann er für das Jahr auch noch in Klasse 3 bleiben. Dann ist nämlich das Folgejahr erst 2006!

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#8
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Tox,

Freibeträge auf der LSt-Karte kannst Du Dir für Ehegattenunterhalt eintragen lassen. Für Kindesunterhalt geht das nicht. Du kannst Dir aber pro Kind 0,5 Freibeträge eintragen lassen, so wie es bei III eigentlich auch war.

In dem Jahr, in dem ihr (Du und Deine Ex) noch zusammengelebt habt (und wenn es nur ein Tag war) und Du die Steuer-Kl. III gehabt hast, werdet ihr zusammen veranlagt.

Würde Deine Ex dieser Zusammenveranlagung nicht zustimmen, könntest Du sie darauf verklagen. Das Urteil suche ich Dir noch raus.

Würde sie (Deine Ex) eine getrennte Veranlagung machen, weil sie dann eine recht hohe Nachzahlung bekäme (wenn sie denn V hatte), wäre sie Dir zum Schadenersatz verpflichtet.

Ich melde mich wegen des Urteils noch mal.

Tschau

-- Editiert von runa am 20.10.2004 14:51:09

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#10
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Tox

also, gleich vorweg:
Der Spezialist in Sachen Finanzamt bin ich auch nicht, und ein Rotes Tuch sind Steuern auch für mich.

Also, Anlage U:
gibts als Vordruck beim FA.
(habe ich jetzt leider nicht hier, so dass ich nicht 100%ig weiß, was genau drauf steht)
In jedem Fall wird dort der monatliche Unterhaltsbetrag für Deine Ex eingetragen
(KU bleibt dabei völlig unberücksichtigt).

Deine Ex muss dann die Anlage U unterschreiben.
Damit erklärt sie sich bereit, selbst eine Steuererklärung (für 2005 und danach!)
abzugeben und die Unterhaltsleistungen als Einkünfte anzugeben.

Wenn Deine Ex sich nicht auskennt, wird sie vermutlich stutzig werden.
Sie kann verlangen, dass Du ihr gegenüber schriftlich erklärst, dass Du ihr dadurch
entstehende Steuer-Nachteile ausgleichst.
Wenn Du das tust, kannst Du aber VERLANGEN, dass sie die Anlage U unterschreibt. Verweise sie darauf, falls sie sich weigern sollte.
(Falls sie trotzdem nicht unterschreibt, ein Tipp von Kanalmeister: musst sie halt verklagen)

Mit der unterschriebenen Anlage U + Lohnsteuerkarte 2005 geht's dann zum FA:
die tragen dir den Freibetrag ein. Das ist absolut null problemo.

Wichtig: Du verpflichtest Dich damit automatisch, am Jahresende auch eine Steuererklärung einzureichen (gilt immer, wenn man sich einen Freibetrag eintragen lässt).

Auch wichtig:
Die Anlage U gilt nicht nur für 2005, sondern
so lange, bis Deine Ex sie widerruft.
Also nicht am Jahresende nach Abgabe der Steuererklärung wegwerfen oder zum FA schicken, sondern das Original selbst behalten!

Jo, so soll's laufen!

Grüße,
nachgefragt




-- Editiert von nachgefragt am 20.10.2004 15:00:27

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#11
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Nachtrag Urteil zum Recht auf Zusammenveranlagung:

BGH XII ZR 288/00 , verkündet am 12. Juni 2002

LG

-- Editiert von runa am 20.10.2004 15:36:13

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#12
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Tox,

an der Rückzahlung hat sie einen hälftigen Anspruch, ebenso wie Du einen Anspruch hättest, wenn es andersherum wäre. Sie muß ihn aber geltend machen; weck bloß keine schlafende Hunde. :)

"Es sind ja nur meine Steuern..."

Das ist zwar richtig, aber Du hast diese Rückzahlung nur erreichen können, da Du mit der Frau verheiratet warst/bist, sprich dadurch die günstigere Steuerklasse erlangt hast. Du verstehen mich?

Rückzahlung-Anrechnung auf KU ist korrekt.

Der KU sollte nun "langsam" neu berechnet werden. Wenn Du ab 2005 in die I rutscht, könnten es mehr Abzüge sein. Da Du jetzt aber schon die IV hast, ist das nicht mal zwingend notwendig, da die IV und die I sich nicht so doll unterscheiden. Gib mal im google "Gehaltsrechner" ein und vergleiche.



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#14
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Tox

denk dran:
Rechnungen und Quittungen sammeln, die mit der Trennung und Scheidung in Zusammenhang stehen (RA, Gericht u.s.w.).

Du hast gute Chancen, so noch etwas vom FA wiederzubekommen.

Gruß,
nachgefragt

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