Änderungen in Düsseldorfer Tabelle bezgl. Nettoeinkommen

30. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Papakind84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderungen in Düsseldorfer Tabelle bezgl. Nettoeinkommen

Guten Tag, nun ist es ja raus, dass die Einkommensgrenzen in der Düsseldorfer Tabelle nun auch endlich mal angepasst werden. Mein Glück ist dabei, dass ich nun in eine niedrigere Stufe falle. Muss nun das Jugendamt auf mich drauf zukommen oder muss ich das Jugendamt anschreiben? Bzw. erfolgt die Abstufung auch so einfach?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Hast du einen Titel? Ich persönlich habe die Befürchtung, dass niemand sich freiwillig meldet, wenn es weniger Geld gibt. Und auch, dass die, die nun weniger Geld erhalten sollen, auch ggf. das nicht so akzeptieren wollen.

Kannst mal berichten wie es weitergeht.

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#2
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Papakind84):
Muss nun das Jugendamt auf mich drauf zukommen oder muss ich das Jugendamt anschreiben?

Das Jugendamt wird wegen Unterhaltsreduzierung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf dich zukommen.

Wenn ein Titel existiert und eine Neuberechnung eine Reduzierung der Unterhaltshöhe ergibt, kannst du die Abänderung des Titels verlangen. Ist beim Jugendamt eine Beistandschaft eingerichtet, dazu bitte an den Beistand wenden. Die sind oftmals hilfsbereit. Ohne Beistandschaft musst du dich an die Mutter wenden.

Wenn kein Titel existiert, kannst du die Zahlungen einfach so an die Neuberechnung anpassen. Mutter zu informieren ist sinnvoll.

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#3
 Von 
Papakind84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich habe einen Titel.
Na ich bin gespannt. Hinsichtlich der Anpassung der Unterhaltszahlung wird ja eh noch ein Schreiben kommen. Mal schauen ob da dann noch mehr drin steht. Ansonsten werde ich wohl das Jugendamt kontaktieren müssen.

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#4
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Papakind84):
Hinsichtlich der Anpassung der Unterhaltszahlung wird ja eh noch ein Schreiben kommen. Mal schauen ob da dann noch mehr drin steht.
Mit solchen alljährlichen Schreiben von der Abteilung Beistandschaft des Jugendamtes wird auf die Änderung der Mindestunterhaltsverordnung und damit der Erhöhung des Unterhalts hingewiesen. Das ist sozusagen eine Serviceleistung des Jugendamtes. Man will damit sicherstellen, dass die Empfänger ihre Unterhaltszahlungen an die dynamischen Titel anpassen, also erhöhen.

Bei einem dynamischen Titel ist man allerdings auch ohne Zugang eines solchen Schreibens verpflichtet, seine Zahlungen anzupassen. Einfach mal genau nachlesen. Die neuen Zahlbeträge findet man auch schon sehr schnell (manchmal schon Stunden später) nach Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in der neuen Düsseldorfer Tabelle.

Sollte eine neue Düsseldorfer Tabelle eine Änderung der Einkommensgruppen enthalten oder sollte sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ändern, so hat dies erstmal keinen Einfluss auf den dynamischen Titel. Der Titel müsste dahingehend abgeändert werden. Bis dahin ist der aktuell titulierte Unterhalt zu zahlen.

Beispiel bei einem Titel über 120%, Kind in der 3. Altersstufe:

Zahlbetrag 2023: 581 €
Zahlbetrag 2024: 649 €

-- Editiert von User am 30. Dezember 2023 21:24

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#5
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Daher wäre überhaupt erstmal der titulierte Inhalt maßgeblich und wenn man den kennt, dann kann man ggf. auch konkreter antworten.

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