Ärger mit der Familie

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Matthias510
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit der Familie

Hallo,
Ich habe ein ganz großes Thema und brauche dringend Rat.

Mein Vater ist im Dezember 2013 verstorben. Er hat kein Testament hinterlassen.
Er hat das erste Obergeschoss und ich das ausgebaute Dachgeschoss bewohnt eines großen Zweifamilienhaus.
Als eine offene Wohnung. Meine Mutter ist ins Erdgeschoss gezogen und war mündlich mit meiner Mutter getrennt. 75 Prozent des Hauses gehören meiner Oma die anderen 15 Prozent gehörten meine Vater und seinem Bruder. Einen Teil bekamen wir Kinder.
Zwei Monate nach der Beerdigung kam meine Mutter mit ihren neuen Freund.
Da ich seit dem Tod viel bei meiner Freundin und deren Eltern war zwecks Verarbeitung. Räumten sie mir alle Sachen in den Keller, wo es feucht ist und schimmelgefahr besteht. Mein Bruder beleidigt mich jederzeit wo er kann den Rest der Familie haben sie gegen mich aufgehezt. Und sie wollen jetzt das mein Cousin soll in ein Geschoss einziehen der sich gerne die Birne zuhaut. Sogar meine Oma haben sie gegen mich aufgehezt die allerdings schon 92 Jahre ist.
Jetzt hat meine Freundin ein Kind bekommen, und sie möchten mich des Hauses verweisen obwohl ich dort auch gemeldet bin und immer dort gewohnt habe.
Zudem hat sie die Schlösser austauschen lassen so das ich bis vor kurzem nicht einmal mehr an meine Post kam.
Meine Mutter ist mittlerweile ausgezogen und mein Bruder bewohnt das Erdgeschoss jetzt.
Habe ich irgendwie eine Möglichkeit ein Wohnrecht der kompletten Wohnung zu haben. Also da wo ich eigentlich sowieso drinnen bin und die Räumlichkeit meines Vaters?
Natürlich würde ich mich an den Unkosten beteiligen.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Matthias,

wie alt bist du?

wie hoch ist dein mtl. Einkommen?

Dein Text ist nicht leicht lesbar.



lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Matthias510
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, hallo alle zusammen
Habe mit Zuschläge Carl. 1400 Euro.
Bin 23 und mache eine berufsbegleitende Ausbildung im öffentlichen Dienst.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
75 Prozent des Hauses gehören meiner Oma die anderen 15 Prozent gehörten meine Vater und seinem Bruder.

:???: 75 + 15 = 90
Verschrieben oder gibt es noch einen Eigentümer?

Sie können da wohl wenig machen. Auf jeden Fall ist das kein familienrechtliches Problem, nur weil es in der Familie passiert. Sie können sich mit dem Alter und Einkommen ja bestens selber versorgen und eine eigene Wohnung mieten, vielleicht mit Freundin zusammen. Irgendwelche Ansprüche gegen die Familie sollten Sie aber nicht haben.

Wo natürlich etwas für Sie zu holen sein könnte ist das Erbrecht. Was gehörte denn alles zum Erbe des Vaters und was haben Sie erhalten? Ich vermute mal, dass Sie jetzt mit im Grundbuch stehen, nämlich an Stelle des verstorbenen Vaters?

Selbst wenn Sie jetzt im Grundbuch stehen, gibt es dafür meines Erachtens keinen Anspruch auf Einzug. Ihnen gehört ja nur ein sehr kleiner Teil. Sie könnten dann höchstens versuchen, in dieser Höhe eine Entschädigung erhalten. Wenn mit der Immobilie also 1000€ im Monat an Miete zu machen wären und Sie 25% Anteil im Grundbuch haben, sollten Sie einen Anspruch auf 250€ haben. Der zu erzielende Mietwert wäre dann aber im Streitfall durch einen Sachverständigen zu ermitteln und Sie müssten natürlich die Erlaubnis zur Vermietung geben.
Alternativ könnten Sie darüber nachdenken, Ihren Anteil an die Familie zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Besser ist aber immer eine einvernehmliche Lösung.

Die Möbel und sonstigen Privatsachen von Ihnen könnten Sie natürlich herausverlangen. Meiner Meinung nach sollten Sie das auch tun und dann schnell das Weite suchen, glücklich werden Sie da wohl nicht mehr. Lassen Sie sich anwaltlich beraten und versuchen dann mit Freundin anderswo Ihr Glück.

Aber ein Recht auf Einzug? Ich glaube nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

quote:
und Sie 25% Anteil im Grundbuch haben

Eigentümer ist die Oma zur Hälfte und die Oma, der Onkel und der verstorbene Vater, zur Hälfte - in Erbengemeinschaft -.

Anstelle des Vaters (rechnerischer Anteil 1/8) treten die Ehefrau zur Hälfte und die Kinder zur anderen Hälfte in die Erbengemeinschaft ein. Es bestehen nun zwei Erbengemeinschaften.

-- Editiert cruncc1 am 06.01.2015 21:36

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