Akteneinsicht Jugendamt - Habe ich ein Recht darauf?

19. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lia17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Akteneinsicht Jugendamt - Habe ich ein Recht darauf?

Hallo an alle :o)

Ich habe mal eine Frage zu einem Thema,
über das ich hier leider nichts finden konnte.

Es geht um eine Akteneinsicht vom Jugendamt.
Problem ist, daß ich in meiner Kindheit lange Zeit bei meiner
Patentante gelebt habe und bis heute nicht weiß, warum ich nicht bei meinen Eltern,bzw. meiner Mutter war.

man erzählte mir auf meine Nachfragen, meine Mutter sei ins Ausland gegangen, und konnte sich deshalb nicht um mich kümmern.

Als ich ca. 5-6 Jahre alt war, war ich plötzlich bei meinem Vater,
der mich auch liebevoll und anständig erzogen hat.

Da ich vor kurzem erfahren habe, daß ich mal eine Schwester hatte,und meinen Vater leider nicht danach fragen kann,
(...geschweige denn,irgendjemand anderen aus der Familie...)
würde ich gerne wissen, was damals passiert ist.

Es war so um die 80er Jahre.

Nun zu meinen eigentlichen Fragen:

1. Besteht aus dieser Zeit wohl noch eine Akte?

2. Habe ich ein Recht darauf sie einzusehen?
Berechtigtes Interesse besteht doch wohl,oder??

3. Sollte ich dafür besser einen Anwalt aufsuchen?

4. Könnte die Akteneinsicht verweigert werden?


Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.
Das ist mir nämlich sehr wichtig, und bevor ich mir nur
unnötig Gedanken zur weiteren Vorgehensweise mache,
hab ich mir gedacht, ich frage hier mal nach,
inwiefern gut oder eben schlecht meine Chancen stehen.

Vielen lieben Dank im Vorraus!!

4.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Neolimit
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also aus den 80er Jahren Akten zu bekommen dürfte schwer sein. Zu Rekontruieren sollte dennoch einiges sein.

Mein Tipp wäre: Sieh erst Mal zu, dass du Kontakt zu deiner Schwester bekommst.

Hier die Beantwortung deiner Fragen nach meinem Kenntnisstand:

1. s.o. wenn nicht beim Jugendamt, sicher noch woanders.

2. am wichtigsten ist erst Mal die Auskunft über den damaligen Namen bzw. die Familie in der deine Schwester untergebracht wurde (evlt. sogar bei deiner Mutter).

3. Ein Anwalt würde zunächst auch nur das Jugendamt, anschließend ggf. das Einwohnermelderegister anschreiben. Sollte es Probleme geben, wird dir die Rechtsberatung von 123recht.net sicherlich helfen...

4. Die Akteneinsicht kann verwehrt werden, sofern es sich hierbei um Informationen handelt, die das Jugendamt für 'vertraulich' eingestuft hat. Da kann wohl selbst ein Anwalt kaum was daran ändern.

Im Zweifelsfall über deine Geburtsurkunde: Da steht der Name deiner Mutter drauf. Damit kannst du bei den Ordnungsbehörden (Bürgeramt o.ä.) nach dem Wohnort fragen.

Viel Erfolg!!

0x Hilfreiche Antwort

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