Ali wurde Vater, Kind bei Adoptiveltern,Umgangsrecht??

8. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)
Ali wurde Vater, Kind bei Adoptiveltern,Umgangsrecht??

Hallo,
das ist so passiert: Ali( name erfunden), Moslem hat erfahren, dass er Vater ist. Kind wurde zur Adoption freigegeben, jetzt klagt Ali auf Umgangsrecht, was glaubt ihr, wie das ausgeht???
Antwort später....

gruß

L.




30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 90x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Horst,
Du hast Recht, es steht ihm ein Umgangsrecht zu, der ganze Beschluss landete ja beim Verfassungsgericht und er bekam zweimal Recht. Er darf sein Kind alle zwei Wochen von Samsatg mittag bis Sonntag Abend zuhause betreuen und die Ferien zur Hälfte..
Dies steht ihm, einem ledigen Vater, der sein Kind zuvor nie gesehen hat zu...

meine Kinder, ich geschieden wurden von mir ca 140 Tagen im Jahr betreut,sollen nun nach dem Rat der Kinderpsychologin, alle 14 Tage am Wochenende zu mir.langsam die Beziehung aufbauen, als ich ihr erklärte, dass ich die Kinder ja jetzt schon fest jedes Wochenende habe, meinte sie, ja das ist aber so üblich...und das wird sie auch unserem Famgericht empfehlen, weil es halt alle so machen..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo L.,

...dein Ernst?

Im Thread nebenan scheint es interessanter, an einem fiktiven, politisch korrektem und geschlechtlich unbestimmten Fall zu tüfteln, als an deinem.
Die Realität ist eben erschreckend zu langweilig, weil bei dir ja ausschließlich Klischees bedient werden.

Dabei empfand ich eine Einleitung und deine Verknüpfung viel interessanter, weil gut auf den Punkt gebracht (wobei: Die Konfession des Vaters hättest du dir verkneifen können).

Naja, nach der täglichen harten Realität ist es auch viel spannender sich seinem Second-Life zu widmen und lustige Rollenspiele zu spielen, in denen immer neue Details eingefügt werden, um den Verlauf zu manipulieren.;)

Ernsthaft:
Du solltest dich vielleicht noch um ein Gegengutachten bemühen und in jedem Fall die vergangene Umgangsregelung nachweislich darlegen - nötigenfalls auch von den Kids bestätigen lassen.
Ein Gutachten kann der Uerteilsfindung dienen, muss es aber nicht - Ermessenssache!

Eigentlich aber, geht es bestimmt ums liebe Geld, denn mehr Umgang bedeutet ein mehr an Kosten und die dürfen nach Möglichkeit nicht zu Lasten der Mutter gehen, deshalb der unpassende Hinweis auf die ständige Rechtsprechung.
Zudem kommt mit Sicherheit noch der dezente Rat auf Rücksichtnahme gegenüber den altersbedingt wachsenden Ansprüchen der Kids, sich selbst entfalten und abzunabeln zu können/dürfen/müssen!?

quote:
...ja das ist aber so üblich...und das wird sie auch unserem Famgericht empfehlen, weil es halt alle so machen..

Dazu fällt mir nur ein: Im Gleichschriiiiitt....Marsch!:(

Beschwerst du dich hinterher, kommt der Nachtritt: Sie hätten doch seinerzeit einen Antrag auf Übertragung des ABR stellen können, wenn Sie mit dem Fortzug von Mutter und Kindern nicht einverstanden waren?!

Gewöhne dich aber an den einen Gedanken, dass du als Mann in Deutschland ein Fußabtreter bist.:(

Jetzt möchte ich aber doch auch kurz fantasieren:
Vielleicht hat die globale Finzanzkrise (generiert von böser Männerhand!) ja etwas Gutes, wenn nämlich Arbeit, Einkommen und Inflation plötzlich die nachehelichen Unterhalte nicht mehr sicherstellen können und die *betreuenden Elternteile* auf ihren Sofas hopsen, wild mit ihren unbefristeten, dynamischen Titeln herumfuchteln und *Pfändung!* brüllen, die Zettel dann aber bestenfalls zum Abwischen ihrer Hinterteile zu gebrauchen sind.
Auch ein möglicher Weg den Begriff der Eigenverantwortung neu zu entdecken! :grins:

Liebe Grüße und gute Nacht


-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo ARTiger,
Du kennst aber den Fall Görgülü..
http://lexetius.com/2007,193 ?

Habe weiter recherchiert und einige Gerichtsurteile vom Bundesverf.Gericht gefunden, was hältst du davon?

1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts vom 11. Mai 2006 verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG .

12a) Das Umgangsrecht eines Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG . Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden. Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ). Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 ). Können sich Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Richter eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ). Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 – 1 BvR 692/92 -, FamRZ 1993, S. 662 ; vom 5. Februar 2002 – 1 BvR 2029/00 -, FamRZ 2002, S. 809 ; vom 9. Juni 2004 – 1 BvR 487/04 –, FamRZ 2004, S. 1166 ). Die Umstände des Einzelfalls werden nicht hinreichend berücksichtigt, wenn die Gerichte, ohne konkrete Feststellungen zu treffen, eine bestimmte Umgangsregelung mit ihrer Spruchpraxis in vergleichbaren Fällen begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 – 1 BvR 692/92 -, a.a.O.). Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 <

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2112
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hi L.,

du meinst <a href="http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Tagebuch.htm">den Kazim Görgülü? </a>

Ja, der Fall ist mir bekannt!;)

Wie wär´s mit <a href="http://www.papa-peter.de/html/Hallo/Hallo.html">diesem Unbekannteren? </a>

Du erlebst es aber immer wieder, die RichterInnen des BGH, der OLGs, der LGs und AGs lassen nichts auf sich kommen und pfeiffen auf das BVerfG, denn das entscheidet ja nur *im Namen des Volkes* und nicht *zugunsten der betreuenden Elternteile*.

Man kann nur hoffen, dass hier wieder baldmöglichst der Punkt erreicht ist, dass die Politik zum Handeln gezwungen wird!
Je mehr von diesem Schund auf dem Pult des BVerfG landet umso eher - sollte man annehmen - müssten die Parteibuch-Würdenträger Handlungsbedarf ausmachen?!

Die verantwortlichen PolitikerInnen ficht das alles im Moment nicht an, man öffnet eben nur denen die Türen, denen man den Zutritt gewährt und die anderen werden eben ausgegrenzt - ganz wie im richtigen bürgerlichen Leben!

Bis nachher




-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2112
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Wolke,
ich verstehe die Anwälte auch nur noch als Söldner. Es wäre interessant, welche Argumente die Anwälte hätten, wenn sie die Partei wechseln müssten, dann alles auf eine Waagschale und ein Gremium müsste danach entscheiden....

Auch der Metzger hat keine Alpträume mehr, nach der 1999 Schlachtung..
Gruß
L.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2112
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 331x hilfreich)

--es gibt aber auch genug anwälte, die aus gewissensgründen mandate niederlegen--

so es denn die allgemeine Haushaltslage zulässt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2112
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Moin L.,

ich habe für heute noch einen interessanten Link zu deinem eigentlichen Anliegen.

Bitte <a href="http://www.papa-ralf.de/">hier! </a> klicken.

Bis denn dann:)



-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

@ ARTiger

ich kenne den Fall seit längerem und kenne auch die betreffende Person aus anderen Foren. So gerne ich mich auch für Väter einsetze, sehe und sah ich diese Aktion und diesen Vater hier immer mit gemischten Gefühlen.

-----------------
"gruß azrael


"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo,
es gibt dann auch Ratschläge von Psychologen, Heilpraktiker und Esoteriker, die meinen, da müssen sie lernen loszulassen und anzunehmen was ist:::

Gruß L.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hi azrael,

meinst du in Bezug auf seine Art sein Anliegen zu präsentieren?
Eines sollte klar sein:
Hätte er sich zurückgezogen, hätte niemand Notiz genommen und Anteil haben können.

Ich empfinde bestimmt nicht bei allen väterlichen Umgangsopfern gleich und Sympathie gegenüber jeder einzelnen Person, aber ich unterstelle den diesbezüglich in die Öffentlichkeit tretenden Personen, dass diese zumindest über sich selber denken, dass sie durchaus in der Lage wären den ihnen eigentlich gesetzlich verankerten Rechten zur elterlichen Sorge und Umgang nachkommen zu können und astreine Profile zu bieten haben.
Dies wurde von den Gerichten auch nicht in Frage gestellt.

Das Gegenteil wäre zu beweisen, nicht durch Behauptungen anzunehmen.

Auch bei Papa-Ralf stellt sich doch wie immer heraus, dass die Mutter den elterlichen Konflikt auf den schmalen Schultern des gemeinsamen Kindes austrägt.
Umgangskontakte zwischen Kind und Vater zu verwehren wäre nur rechtmäßig wenn das *Kindeswohl* gefährdet wäre.

Dafür habe ich bisher keinen Hinweis gefunden.

Allein die aggresiv vertretene extreme Positionierung eines Vaters, in der Öffentlichkeit und seinen, aus durchaus nachvollziehbaren Gründen generiert maskulinistischen Ansichten bilden bestenfalls einen Konterpart zu lange praktizierenden Feministinnen.

Was auf der einen Seite seit nunmehr 40 Jahren zu ertragen ist, hat auch hier gesellschaftlich gestattet zu sein - wenn man denn schon an seiner Person und nicht an seinem Anliegen meint bemängeln zu müssen!;)
Das gilt für Sprache und Positionen!

Auch hinter diesem Vater und seiner Tochter liegt ein langer Weg an Erkenntnissen, zum deutschen Familien(un)rechtssystem.

Gute Nacht




-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo L.,

solche Ratschläge erhältst du auch hier im Forum.

Grundsätzlich nicht falsch aber keineswegs richtig.;)
Es soll lediglich dazu dienen, dich in Schach zu halten, damit du nicht af die Idee kommst den Lauten zu machen.
Es ist dann zum Glück dir überlassen welchen Weg du beschreitest - noch.
Bis zu dem Tag, an dem das BMFSFJ eine Broschüre veröffentlicht, unter der Überschrift:

Standards und Empfehlungen für die Arbeit mit männlichen Tätern im Rahmen von interinstitutionellen Kooperationsbündnissen gegen väterliche Ansprüche an deren Kindern

Gute Nacht

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2112
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo wolke12345,

quote:
alle die, die in diese staat so unglücklich sind, mögen ihn doch bitte ganz schnell verlassen und ins takkatukkaland auswandern.


1. Dann wäre das Land ruckzuck männerleer- wtten?

2. Hat die Staatin etwas dagegen, denn dann würden die Kindes - und Betreuungsunterhalte nicht mehr so gut fließen.
Dann müssten nämlich Frauen für Frauen über deren Steuern die Unterhalte leisten und da gilt präventiv:
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

3. Es dürfen die *Irren* frei herumlaufen, weil ansonsten auch kein Unterhalt fließen würde.

4. Sind diese *Irren* keinesfalls *Irre* weil du sie so bewertest.

5. Mal etwas zum reflektieren:
quote:
„In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ein anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehe geschieden, ihnen die Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf einen Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß“.
RiOLG Harald Schütz, Familienrichter, Veröffentlicht im Amtsblatt 8-9/97, Seite 468 – 469


...und genauso aktuell!

MfG




-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2112
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo wolke12345,

quote:
sondern mach endlich mal was konstruktives
:crazy:

Nochmal exklusiv, von einem offenbar 12jährigen, aus dem Asosialen-Milieu stammenden und verBLÖDeten Richter:
quote:
„In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ein anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehe geschieden, ihnen die Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf einen Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß“.
RiOLG Harald Schütz, Familienrichter, Veröffentlicht im Amtsblatt 8-9/97, Seite 468 – 469


Das schreibst du dem guten Mann aber bitte selber, okay?
Vielleicht in einem offenen Brief(siehe Nachbar-Thread)! :grins:

Danke, für deine Bemühungen, aber um meine Zukunft brauchst du dich nicht zu sorgen, das mach´ ich schon selber.

Im übrigen bin ich mal so frei zu behaupten, dass meine hiesigen Beiträge geringfügig mehr sachdienliche Inhalte aufweisen, als die deinen - bisher.
Ich hoffe darauf, dass sich das zeinah ändern wird und zähle auf dich.:)

MfG






-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2112
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Wolke

Also, ich kann keine Infizierung erkennen.

Reflektionen sind bestimmt förderlich, aber bitte in beide Richtungen.

Was hat das ganze jetzt noch mit Ali zutun?

Ich wollte in diesem Beitrag lediglich aufzeigen, dass (Ali) , der zufällig seine Vaterschaft erfuhr und dessen Kind seit Geburt bei einer Pflgefamilie lebt, vor unseren Gerichten ein Umgangsrecht erkämpft hat, wo eheliche ExVäter nur träumen können.

gruß L.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

..he wolke..ich kuck bestimmt, wenn ich dich seh .fingernägel rot und stiefel nicht vergessen, die kommen jetzt im herbst mega gut..und bin prinzipell bestimmt ein zufangen...nur berauben laß ich mich definitiv nicht ....und hab keine kohle

gruß uwe

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo L.,

ich hoffe mal, dass @wolke´s Wunsch am heutigen Tag in Erfüllung geht, sie ein schönes Wochenende verlebt und wir deinen Thread entsprechend deinem Thema fortführen können.:)

Was dein Thema und dein Unverständnis betrifft, kann ich dich durchaus verstehen.

Ob Ali oder Kazim, egal es ihnen vergönnt.

Kazim hat seinen Sohn, soweit ich das verstanden habe, bei sich und es wäre eine gute Sache, wenn er sich damit nicht zufrieden geben würde, sondern seine Erfahrungen und Kenntnisse zum Wohle der Kinder in ganz Deutschland weiterhin einbringt.

Die Missstände im angewandten deutschen Familien(un)recht erscheinen mir konstruiert, denn eigentlich sind die bestehenden Gesetze ausreichend formuliert und ließen nach meiner laienhaften Meinung durchaus Handlungsweisen zu, von denen bisher aus falsch verstandener Nachsicht gegenüber den Umgangsverweigernden abgesehen wurde und wird.

Kernproblem:
Wirksame Maßnahmen werden nicht genutzt.
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fgg/__33.html">FGG §33 </a> !
Es ist ja in Urteilen zu lesen, dass Zwangsmaßnahmen nicht als geeignetes Mittel dem Zweck dienen können, wenn zum einen die Kinder betreut werden müssen(Haft) und zum anderen Versorgt zu sein haben(Geld).
Man fragt sich bereits, welche Wirkungen wohl Ordnungsmittel(Geld) erzielen werden, wenn Zwangsmittel schon nicht wirken?

quote:
Beispiel: Trotz entsprechender Vereinbarung will eine Mutter das Kind über Ostern nicht zum getrennt lebenden Vater gehen lassen. Aufgrund der Feiertage verhängt das Gericht erst nach Ostern ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro gegen die Frau. Diesen Betrag muss sie zahlen, obwohl das Kind Ostern dann schon nicht mehr beim Vater verbringen kann. Anders beim Zwangsgeld: Dieses kann nämlich nur verhängt werden, solange sich die Verpflichtung auch tatsächlich durchsetzen lässt – also nur während der Ostertage, was in der Praxis schwierig sein dürfte.

<a href="http://bundesjustizministerium.info/enid/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html?druck=1&pmc_id=2374">BMJ-Presestelle </a>
Klingt gut, ist es aber nicht.
Ob ich nachträglich kein Geld bekomme oder bereits zum Zeitpunkt der Umgangsvereitelung, weil nix zu holen ist, spielt doch eigentlich keine Geige, oder?

Das bewirkt, bei entsprechender Veranlagung der Person bestenfalls, dass nach derzeitiger (Un)Rechtsprechung verstärkt darauf geachtet wird, am unteren Ende der Einkommensskala zu verharren, nicht Willens zu sein der zugedachten Eigenverantwortung nachzukommen.
Dann wäre nämlich nichts zu holen, aber noch immer genug vorhanden um sich hierüber öffentlich beklagen zu können und die Umgangsvereitelungen erfolgreich weiter zu betreiben.

Lösung?:
Es könnte funktionieren, wenn nach und nach einige Verweigernde in den Ferienzeiten eingebuchtet würden.
Ferienzeiten sind bekannt, Vereitelungen absehbar und wenn in jedem Bundesland mal zehn Zellen freigehalten würden, könnte man innerhalb einer Saison nachhaltig gesellschaftliche Wirkung erzielen.
Kind zur/zum Umgangsberechtigten und in die Zelle, mit dem/der Umgangsverweigernden.
Mal eine Woche Denkpause könnten Wunder wirken, aber wer möchte schon eine Reihe von vorbestraften Eltern in seiner Gesellschaft haben!?
Zu radikal?

Lieben Gruß


-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

^Hallo,
kann ich dann als deutscher auch zum europäischen Gerichtshof gehen, wenn ich bei uns nicht mehr weiterkomme?
gruß L.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo L.,

das teut´sche Familien(un)recht ist längst Thema - mit all seinen Facetten, bis hin zu den unkontrolliert wuchernden Jugendämtern.

Ich kann dir den Weg dorthin nicht genau aufzeigen, das musst du dir von einem Anwalt aufzeigen lassen.
Die meisten von denen haben ja nicht einmal eine Zulassung zum OLG.
Nur wenige Hände voll sind am BVerfG zugelassen.

Leider kann ich dich finanziell nicht unterstützen, aber moralisch und evtl. über zeitlich begrenzte Öffentlichkeitsaktivitäten hättest du hiermit meine offizielle Zusage.

Lieben Gruß

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 716x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

...und geben sich mal gerne als solche aus!?

Wie dem auch sei, bis in die überregionalen Instanzen kommt kein/e Feld-Wald-und Wiesen-Anwalt/Anwältin - stimmt´s D.romedar?

Ein schönes WE

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 716x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo, warum Mitleid?

Die Frage lautete dahin, ob eine Möglichkeit besteht, denn Ali(Artiger weiß ja wer) hat es als Muselmann in Deutschland geschafft bis zum Europäischen Gerichtshof zu gehen, dann wurden die deutschen Gerichte plötzlich umgänglicher und er hat jetzt die gleichen Rechte wie du und ich, 5-10 Jahre verheiratet, geschieden und willens, seine Zöglinge zu sehen.

Gruß L.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.243 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.663 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.