Hallo!
Also, mein Ex-Mann hat mir schriftlich gegeben (November 2002), daß er damit einverstanden ist, daß das alleinige Sorgerecht auf mich übertragen wird.
Dies habe ich vom Familiengericht absegnen lassen und mit Wirkung vom 27.1.2003 kam der Beschluß, daß mir die alleinige Sorge übertragen wird.
Nun ließ der Anwalt meines Ex-Mannes verlauten, daß gegen diesen Beschluß Einspruch erhoben werden soll.
Ist sowas möglich?
Erscheint mir alles sehr unlogisch, vor allem, weil er seine Einwilligung schriftlich gegeben hat und da auch in keinster Weise unter Druck gesetzt wurde.
Über Feedbacks wäre ich sehr dankbar!
LG
Claudia
Allein. Sorgerecht - Zustimmung und dann Einspruch?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Einspruch kann erhoben werden. Wurde denn ein Grund genannt? Z.B Vorspiegelung falscher Tatsachen o.ä?
Ob das ASG in so einem Falle auch aufgehoben werden kann, nur weil er sich jetzt plötzlich überlegt hat, dass dies doch eine falsche Entscheidung war, weiß ich nicht. Wage ich aber mal ganz stark zu bezweifeln.
Irgendeinen Grund wird er doch wohl genannt haben oder?
Anna
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Hallo!
Nein, er hat keinen Grund genannt, aber er hat auch keinen Einspruch eingelegt.
Habe jetzt seit 1 1/2 Jahren das alleinige Sorgerecht, ein Kontakt findet seit Weihnachten letzten Jahres überhaupt nicht mehr statt (auch nicht mit seiner Familie - die wollten das nicht mehr) und er fragt auch nicht mal zwischendurch (obwohl wir uns regelmässig sehen), wie es seinem Kind geht.
Ich denke mal, das ganze ist damit hinfällig und bei diesem Verhalten wird er wohl kaum Aussicht drauf haben, jemals wieder das Sorgerecht zur Hälfte zu bekommen.
Danke für Eure Antworten!
LG
ClaudiaK
--- Posting wurde vom Admin editiert
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