Alleine mit kind ohne Unterhaltung im Ausland!!!

17. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
dadou
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleine mit kind ohne Unterhaltung im Ausland!!!

Hallo,

erstmal kurz zu meiner Person, ich komme aus Tunesien, bin als Studentin in Mai 2007nach Deutschland gekommen. Habe dann in Oktober 2008 mit eine Deutsche/Tunesier geheiratet. Ich habe mein Studium nicht zu Ende gebracht undnie in Deutschland gearbeitet und hab noch nie von Arbeitsamt/Sozialhilfe genommen oder beantragt.

Ich habe eine 18 Monate alt Tochter,Mein Mann zieht nach dem ALG die Gründungszuschuss,er hat uns in Urlaub nach Tunesien mitgenomen und is er plötzlich aleine Zurück nach Deutschland!!
Er hat sich nur 2 mal gemeldet und 250 Euro gesendet in 4 Monaten!! er ist umgezogene aber ich bin noch dort angemeldet ( abmeldung is persönlish und Ich habe nicht mein Pass gegeben) er will nicht geld senden und hat immer die kinderGeld in sein Konto bezogen, meine Frage

- Was Für Hilfe (eine zu hause,finazielle Hilfe) darf ich vom Stadt?

-Darf ich das Kindergeld in Mein Konto haben?

-Kann ich das Alleine Sorgerecht haben?? bezahlt er trotzdem Unterhalt ?Wie viel ??

- Darf ich Die kleine im Ausland mitnehmen (habe kranke Mutter) für Besuch ohne ihn zu fragen die Urlaubnis

Für weitere Beratung werde ich sehr dankbar.

Beste Grüße

Serina

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17 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

nochmals zur Klarstellung: wo lebst Du im Augenblick mit Deinem Kind? In Deutschland oder in Tunesien? Welche Staatsangehörigkeit hat das Kind? Ist Dein Ehemann der Vater des Kindes?

wirdwerden

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#2
 Von 
dadou
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

ja wir wohnen in Deutschland,und wir waren zu erst in Tunesien nur Urlaub, Das kind ist Deutsche, und mein Mann ist der Vater

LG

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

wo halten sich das Kind und Deine Wenigkeit auf? Derzeit in Deutschland oder in Tunesien?

wirdwerden

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#4
 Von 
dadou
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

wir whonen in Deutschland die Ganz jahr une eine monate urlaub in Tunesien

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#5
 Von 
guest-12317.06.2010 14:00:03
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Da bin ich mir eben nicht so sicher. Denn einerseits wohnt sie in Deutschland, war nur auf Urlaub in Tunesien, andererseits hält sie sich da unten auf. Sie soll das erst einmal klarstellen. Ist noch eine Wohnung da, in Deutschland, in der sie mit dem Kind wohnt?

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12317.06.2010 14:00:03
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
er ist umgezogene aber ich bin noch dort angemeldet ( abmeldung is persönlish und Ich habe nicht mein Pass gegeben)


das ließe darauf schließen, dass sie die Wohnung in Deutschland noch hat oder zumindest noch dort unter dieser Wohnsitzadresse gemeldet ist, während er umgezogen ist in eine andere Wohnung. Fraglich ist, ob die Wohnung noch bereit bzw. ihr zur Verfügung steht, d.h. von ihr genutzt werden kann.

Zitat:
Wohnen ist ja nun eine Handlung, welche man in D so lange nicht ausüben kann, wie man sich in Tunesien aufhält.


Auch wenn ich im Urlaub irgendwo bin, so wohne ich dennoch in Deutschland, der Wohnsitz wird doch auch wegen eines mehrmontigen Urlaubs nicht aufgegeben.

Mal ein Ausflug ins Sozialrecht, da ist das m.E. ganz gut erklärt:
Zitat:
Der Wohnsitz ist in § 30 III S, 1 SGB I definiert: Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat nach § 30 III S. 2 SGB I jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

Es kommt nicht auf die Staatsangehörigkeit, sondern alleine den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt an. Bei einem Auslandsaufenthalt, ist festzustellen, ob es sich um eine Wohnsitzaufgabe handelt. Für die Beurteilung ist maßgeblich, ob eine Rückkehr geplant und in absehbarer Zeit möglich ist, die Länge des Auslandsaufenthalts und auch der Wille zur Beibehaltung des Wohnsitzes.


Nichtsdestotrotz wird die TE erst mal deutlich erklären müssen, wo sie sich zur Zeit aufhält, falls noch in Tunesien dann für wie lange etwa noch.

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"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

-- Editiert am 17.06.2010 09:38

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#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
er will nicht geld senden


k ö n n t e bedeuten, das sie sich derzeit nicht in Deutschland aufhält.Und wenn er innerhalb von 4 Monaten nur 250,-Geld geschickt hat, sie auch sonst keine Einnahmen hat, kann die Knete für die Rückreise nach hier nicht ausreichend gewesen sein.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#10
 Von 
guest-12317.06.2010 14:00:03
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Allein, weil er umgezogen ist, ist noch nicht sicher, dass er die bisherige Ehewohnung auch aufgelöst hat, geschweige denn, dass er rechtlich dazu überhaupt in der Lage war (wer war Mieter der Wohnung: er, sie oder beide?).
Was ist mit ihren und den Sachen des Kindes geschehen, falls er die Wohnung aufgelöst hat?

Selbst wenn er sie aufgelöst hat, stellt sich dann immer noch die Frage, ob er dafür rechtlich nicht belangt werden kann - wäre ja einfach, einen abgelegten Partner loszuwerden, man fährt gemeinsam in den Urlaub, nur einer kommt zurück, bricht zuhause alle Brücken ab und vereitelt so dem anderen die Rückkehr.

Also zu viele Unbekannte hier... ohne eindeutige Antworten der TE kaum auflösbar der Wirrwarr.

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"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Die Überleitung des Kindergeldes kann sie beantragen. Ob und in welcher Höhe dies bewilligt wird, ist die andere Frage.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Und wenn sie denn noch da unten ist, stellt sich die Frage, ob sie als Tunesierin ohne die Unterschrift des Ehemannes überhaupt das Land verlassen kann. Das geht nämlich in vielen muslimisch geprägten Ländern nicht.

wirdwerden

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#14
 Von 
guest-12317.06.2010 14:00:03
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Warum sollte der VM denn auf eine Fortsetzung des Mietverhältnisses mit einer sich in Tunesien aufhaltenden mittellosen Frau bestehen?


Woraus kann man denn schließen, dass es sich um eine Mietvohnung handelt?

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#16
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Kann man nicht, war eine Annahme aus den von ihr gegebenen Bruchstücken im Eingangsposting. ;)

Falls es eine Mietwohnung ist und beide zusammen Mieter sind, darf er allein nicht kündigen, da beide zusammen Vertragspartner des Vermieters wurden.
Hat sie die Wohnung allein gemietet, kann er schon mal gar nicht kündigen.
Hat er allein gemietet, kann er natürlich kündigen.

Der Vermieter könnte natürlich dann kündigen, wenn er die Miete nicht bekommt

quote:
Die hat der Mann mitgenommen.

Woher weißt du das? Vielleicht stehen sie noch in der Wohnung oder wurden vernichtet oder...

Ich sag doch, zuviele Unbekannte, wir können hier rätseln und eine These nach der anderen auf den Tisch bringen, das nutzt ohne genaue Infos der TE nichts.


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"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

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#17
 Von 
dadou
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen

vielen dank für eure Interesse! Ich ekläre noch was: am anfang sind wir nach Tunesien gefahren für Urlaub,dann er hat entshieding entschieden in Tunesien Bleiben und eine caffé Öffnen (selbständig),er soll Zurrück nach D und alles Kündigen ( alles auf seine Name whonung,Strom....), nach 1 woche er hat seine meinung geändert, er will in D bleiben, Ich bin mit meine tochter in Tunesien geblieben, er ruft uns an sehr selten und ist nach KA umgezogen, wir sind alle drei in der alte wohnung angemeldet aber es ist leer,er hat aller mit genomen auch meine Klamoten, meine sachen...
Deutschland ist meine Tochter Heimat ich will dort wohnen, ich will wissen was sind meine rechte (unterhaltung,Kindergeld,Stadt Unterhaltung) ich habe keine Einkome und Keine Familie und das kind braucht mich noch (18 monate alt)
hoffe das alles klar jetzt
LG
Serina

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