Hallo,
Herr X und Frau Y haben ein gemeinsames Kind, sind ein Paar, jedoch unverheiratet und leben getrennt. Gilt Frau Y als alleinerziehend?
Weiter: Herr X und Frau Y entscheiden sich für das gemeinsame Sorgerecht, Wohnsituation unverändert, gleiche Frage wie oben.
Herr X ist finanziell nicht in der Lage, monatlichen Unterhalt zu zahlen, Wohnsituation unverändert. Kann Frau Y mit Erfolg Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt einreichen?
Kurz und prägnant - schonmal danke für die Antworten!
Gruß
blackbunny132
Alleinerziehend Definition
Hallo
Wenn man einen Haushalt ( allein ) führt und dazu noch Kind / er versorgt,dann ist man in meinen Augen Alleinerziehend.
Unterstützungen von Oma/ Opa oder sonstige Personen, die nicht im Haushalt wohnen, sind dabei für mich nicht relevant.
Schöne Grüße noch.
Warum ist dir die Definition so wichtig ??
Sehe das so wie pedro ,wenn die Mutter /der Vater allein mit dem Kind lebt ,zähle ich das als alleinerziehend .
Ob es dafür ein Gesetz gibt ,welches meine Theorie bestätigt ,weiß ich nicht
In jedem Fall kann sie Unterhaltsvorschuss bekommen ,solange sie nicht neu verheiratet ist oder mit dem KV zusammenlebt .
LG
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Hallo,
warum sollte diese Mutter allein erziehend sein?
(Ich mag diesen Begriff nicht; ich glaube, er kommt auch in keinem Gesetz vor.)
Auch der Vater hat hier das Sorgerecht. Sorgerecht - das ist mehr Pflicht als Recht. Nämlich für das Kind zu sorgen, es zu ernähren, ihm Liebe, Wohnraum und Bett zu geben.
Und natürlich die Pflicht, das Kind zu erziehen.
Wie gesagt: Erziehungs-PFLICHT für beide sorgeberechtigten Elternteile!
Ich tendiere in so einem Fall eher zu dem Begriff 'getrennt erziehend'.
MfG
Vater Klaus
-- Editiert von Vater Klaus am 30.11.2007 13:28:24
--- editiert vom Admin
Hast Recht, warum!
Das Wort kommt tatsächlich in der Überschrift des § vor. Im Text dann nicht mehr.
Ich betrachte dies hier als Verwendung eines umgangssprachlichen Wortes.
Aber danke für die Erhellung.
MfG
Klaus
Naja, der Begriff kommt eben doch häufiger vor, z.B. hier:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-18396-Broschure-Unterhaltsvorschuss,property=pdf.pdf
, oder hier:
http://www.zbfs.bayern.de/stiftung/
@Vater Klaus: stimmt, in meinem aufgeführten Beispiel wäre auch die Bezeichnung "getrennt erziehend" passender, da man bei einem elterlichen "Paar" schon von einer beidseitigen Fürsorge ausgehen kann - natürlich zu unterschiedlichen Gewichtungen aufgrund des getrennten Wohnsitzes.
Dann kann man das auch so weiterführen, dass man nach einem vorhandenen Gemeinschaftseinkommen fragt, wie gegebenenfalls zur Untersuchung auf die Notwendigkeit der Hilfe durch eben oben erwähnte Stiftung. Wird nun das Einkommen, des Herrn X mit eingerechnet, abgesehen davon, dass er wie auch schon im Beispiel erwähnt, finanziell beschränkt ist?
--- editiert vom Admin
Unter anderem, ja! Das hört sich schonmal gut an, danke.
Und jetzt?
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