Alleinige Sorgerecht - Wohnortwechsel - Was tun?

3. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Richardh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleinige Sorgerecht - Wohnortwechsel - Was tun?

Guten Abend,

habe ein besonderst großes Problem.

Folgender Fall:

Bin von meiner Ex seit ca. 1 Jahr getrennt, haben ein Kind zusammen das mittlerweile 5 Jahre alt ist.
Sie ist arbeitslos, hat seit einem halben Jahr eine Internetbekanntschaft und ist auch ihr neuer Lebensgefährte.
Das Problem ist, sie hat das alleinige Sorgerecht da wir nicht verheiratet waren.
Der neue Wohnort von ihrem Partner ist 250 km entfernt von meinem Wohnort.

Das Kind ist bei uns beiden aufgewachsen, jedoch habe ich trotz Vollzeit Arbeit ihn in den Kindergarten, zum Kinderarzt und alles was dazu gehört gebracht. An freien Tagen oder in jedem freien Moment (nach der Arbeit, Wochenende) habe ich mich AUSSCHLIESSLICH um ihn gekümmert.
Kindergarten ist bei mir auch gleich um die Ecke, sowie Freunde, Familie, Verwandte, etc....

Das geteilte Sorgerecht habe ich durch das neue BGH Urteil vom 1.3 beantragt, jedoch der gegenseitige Anwalt behauptet mir steht es nicht zu, weil ich die Mutter behindern würde wegen dem 250 km entfernten Wohnort, zb. bei der Kindergartenwahl, Schulwahl, usw.

Ich zahle meinen Unterhalt regelmässig und pünktlich, mir wurde auch von der Mutter zugesagt, wenn ich den Unterhalt zahle darf ich das Kind sehen wann ich will.

Jetzt wird mir das Kind weggenommen in einem 250km entfernten Ort, aus seiner gewohntet vertrauten Umgebung und ich kann NICHTS tun?

Mein kleiner liebt mich über alles, und da ich lange Zeit die Mutter versucht habe zu ersetzen, weiss ich, das es ihm das Herz zerreisst.

Falls noch Angaben zu diesem Fall fehlen trage ich sie nach.
Rechtschreibfehler und Grammatik konnte ich auf die Schnelle nicht beachten.

Danke für alle Antworten und für jede Hilfe !

Gruss




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo Richardh,

quote:
Rechtschreibfehler und Grammatik konnte ich auf die Schnelle nicht beachten.


Wenn du so ein Thema "auf die Schnelle " angehen willst,

dann scheint es dir nicht wichtig zu sein.

Was interessiert dich was der "Gegenanwalt" behauptet ?

Anwälte vertreten ihren Mandant, da kommt schon mal

eine "abenteuerliche" Behauptung zu stande.

Ist der Umzug denn schon konkret?

Was sagt dein Anwalt?

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
Richardh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Hallo Richardh,

quote:Rechtschreibfehler und Grammatik konnte ich auf die Schnelle nicht beachten.

Wenn du so ein Thema "auf die Schnelle " angehen willst,

dann scheint es dir nicht wichtig zu sein.


Guten morgen,
habe den Brief erst gestern erhalten und nebenbei auch unzählige Telefonate und Gespräche geführt.
Das letzte was es wäre, das es mir unwichtig ist, sonst würde ich in diesem Forum nicht um Hilfe beten.

Der Umzug ist meines Wissens konkret, behauptet zumindest der Anwalt auf Gegenseite.

Einen Anwalt hab ich erst ab Freitag, da ich den Brief erst gestern bekommen habe. Er sagt auch laut meiner kurzen Schilderung das man das auf jeden Fall angehen sollte. Ob er das nur aus Gewinnabsicht tut, weiss ich nicht. Aber ich glaube noch nicht an das komplett böse am Menschen, obwohl es immer wieder bewiesen wird.

Und mir geht es wirklich nicht um die finanzielle Absicht, ich brauche kein Kindergeld und ich brauche keinen Unterhalt, solange ich mein Kind sehen darf zahle ich auch doppelt oder dreifachen Unterhalt.

Danke für alle Antworten !

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3224x hilfreich)

Warte einfach mal ab, was dein Anwalt sagt. Üblicherweise versuchen gegnerische Anwälte (gleich in welchen Angelegenheiten) jegelichen Widerstand *mit einem Schuss vor dem Bug* auszuschalten.

Lass dich davon nicht beeindrucken.

Wichtiger wäre es - zum Wohl des Kindes - mit der Mutter eine friedliche Einigung zu finden, die allen entgegen kommt. Den Umzug wirst du (mEn) nicht verhindern können. Was spräche gegen ein großzügiges Umgangsrecht? Das Kind wird mit 5 Jahren einen Umzug ohne seelischen Schaden verkraften, die sind da flexibler als manch ein Erwachsener glaubt.

Ich drücke euch allen auf jeden Fall die Daumen, dass ihr eine Lösung zum Wohle des Kindes findet (was durchaus nicht immer dem Wohle eines Elternteils entspricht).


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Richardh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wichtiger wäre es - zum Wohl des Kindes - mit der Mutter eine friedliche Einigung zu finden, die allen entgegen kommt. Den Umzug wirst du (mEn) nicht verhindern können. Was spräche gegen ein großzügiges Umgangsrecht? Das Kind wird mit 5 Jahren einen Umzug ohne seelischen Schaden verkraften, die sind da flexibler als manch ein Erwachsener glaubt.


Die Aussage verstehe ich voll und ganz. Aus der Allgemeinheit betrachtet ist das auch so.
Nur ich weiss das es nur aus Geldabsicht geschieht, da sie mittlerweile auch keinen Bezug mehr zum Kind hat. Wenn sie in mir überlässt, würde sie ja keinen Unterhalt und Kindergeld mehr beziehen. Das zu beweisen ist natürlich die andere Sache, aber der Kindergarten, wo ich ihn fast täglich hingebracht habe, wäre z.b. ein guter Zeuge.
Friedliche Lösungen haben immer gescheitert. Sei es mit ihr selbst oder über das Jugendamt, oder über einen anderen Anwalt per Warnschreiben. Alles ohne Erfolg.

Er hat bei mir alles. Ich habe eine neue Partnerin mit einem Sohn mit fast gleichen Alter. Die kleinen kennen sich auch schon fast seit einem Jahr und sind fast unzertrennlich. Ich und meine Partnerin haben eine großzügige 3 Zimmer-Wohnung mit Kinderzimmer und wohnen in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Sind beide mit Arbeit und verdienen recht gut. Aufsstiegschancen sind bei mir auch in Aussicht. Familie, Verwandte, Freunde sind alle in der Umgebung.
Sie ist arbeitslos, Freund ebenfalls, ziehen in das Haus das den Eltern des neuen Partners gehört die auch mit in diesem Haus wohnen.

Meine Frage nach diesem ganzen Text ist nur:

Wie wären laut euer Erfahrungen die Erfolgschancen, wenn ich als Vater, dem Kindeswohl zu liebe, das komplette Sorgerecht beantragen würde?

Wieso kann nur eine Mutter der Grundstein des Sorgerechts sein? Das ist menschenrechtsverachtend !

Danke an Antworten,
Gruß

-- Editiert Richardh am 04.04.2013 19:35

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3224x hilfreich)

Keine Chance, es sei denn, sie stimmt dir zu.

Zu Unterhalt und Kindergeld sei festgehalten, dass auch ein kleines Kind Bedürfnisse hat, die es zu befriedigen gilt. Es muss essen und trinken, benötigt Raum, Wärme und Strom. Zu meinen, dass man von einer Unterhaltszahlung für ein 6jähriges Kind sich ein flottes oder feudales Leben finanzieren kann, so dürfte dies nur stimmen, wenn der Vater evtl. BB wäre oder ähnlich finanziell strukturiert ist. Ich gehe mal davon aus, dass dies bei dir nicht der Fall ist und du die übliche Summe von sagen wir mal geschätzt 350 € zahlst. Das macht die Frau nicht reich.

Auch wenn sie arbeitslos ist, sie ist die Mutter.

Das Kindeswohl wird nicht an Reichtum oder Arbeitplatz gemessen.

Ich wünsche euch trotzdem viel Glück.

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