Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht nachweisen

21. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
anita7
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht nachweisen

Hallo,
Ich habe Teile der elterlichen Sorge allein, andere haben wir gemeinsam.

Gibt es eine Möglichkeit, dies nachzuweisen ohne die Gerichtsbeschlüsse vorzulegen?
Diese enthalten ja auch die Begründungen und mehr private Informationen als nötig, wenn man an verschiedenen Stellen die Regelung der elterlichen Sorge nachweisen muss.

Kennt sich da jemand aus?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Natürlich gibt es das. Schau in Deine Unterlagen, da findest Du scharz auf weiss, welche Rechte wer hat.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Der Gerichtsbeschluss ist der Nachweis.

Die Begründung muss man meiner Meiner nach nicht kopieren.

In Ehe- und Abstammungssachen wird den Beteiligten von Amts wegen ein Rechtskraftzeugnis auf einer Ausfertigung ohne Begründung erteilt. Sofern dies also im Scheidungsurteil geregelt wurde, dürfte man eine verkürzte Ausfertigung bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.036 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen