Hallo zusammen!
Meine Ehe wurde vor anderthalb Jahren geschieden.
Aus guten und gerechtfertigten Gründen habe ich in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
das alleinige Sorgerecht für unsere 16 jährige Tochter beantragt (bitte keine Moralpredigten, es liegen gute Gründe vor).
Beim Familiengericht hat mein Ex dem Antrag auf Übertragung der alleinigen Sorge zugestimmt.
Ein Urteil habe ich auch bereits.
Nun hat er Widerspruch beim OLG eingelegt. Die Gründe kenne ich nicht, da er keinen keinen Kontakt möchte (seit unserer Trennung).
Geht sowas denn überhaupt? Erst freiwillig verzichten und dann Widerspruch???
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Alleiniges Sorgerecht - Erst freiwillig verzichten und dann Widerspruch?
10. Oktober 2010
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Frage vom 10. Oktober 2010 | 18:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleiniges Sorgerecht - Erst freiwillig verzichten und dann Widerspruch?
#1
Antwort vom 10. Oktober 2010 | 18:59
Von
Status: Unbeschreiblich (42127 Beiträge, 14681x hilfreich)
Wenn durch Urteil entschieden ist, geht das.
wirdwerden
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