Hallo,
ich habe einen Sohn, welcher im Mai 2 Jahre wird.
Ich habe mich im Juli letzten Jahres von dem Vater meines Sohnes getrennt.
Seitdem können wir aber nicht mehr normal mit einander umgehen, alle Gespräche enden in Diskussionen und Streit. Was unseren Sohn betrifft habn wir verschiedene Ansichten und können daher keine gemeinsamen Entscheidungen treffen.
Er behält das Sorgerecht auch nur, weil er Angst hat das ich weit wegziehen wollen würde, was natürlich nicht der Fall ist. Wir haben auch die Abmachung, das er unseren Sohn aller zwei Wochenenden bekommt, da es anders arbeitstechnisch gar nicht machbar ist.
Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen, da wir nicht mehr miteinander reden können und somit keine Entscheidung bzgl unseres SOhnes treffen können? Oder habe ich andere Möglichkeiten, wie einen Teil allein zu beantragen, wie das Aufenthaltsbestimmungsrech oder Sonstiges?
Liebe Grüße
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Alleiniges Sorgerecht Mutter
Hallo fb384133-58 ,
der Sohn wohnt bei dir?
Und das wird dir streitig gemacht?
Welche grundlegenden Entscheidungen stehen bei einem 2 Jährigen an?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
hallo,
ja er wohnt bei mir...
Ich wohne zur Zeit bei meinem jetzigen Partner und ich bin gerade auf der Suche nach einer eigenen Wohnung, da dies nur eine vorübergehende Lösung ist.
Entscheidungen wie Tagesmutti oder Krippe, meinen Wohnort und Sonstiges. Das wozu ich halt überall seine Zustimmung brauche, wenn wir das gemeinsame Sorgerecht haben.
Und wir kommen einfach auf keinen Nenner, egal was es betrifft.
Liebe Grüße
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Hallo,
die Dinge des täglichen Lebens entscheidet die Person bei dem das Kind lebt. Umzüge n der näheren Umgebung sind nicht zustimmungspflichtig, ebenso die Wahl der Kinderbetreuung (KiTa etc.). Alleiniges Sorgerecht ist hier weder notwendig noch geboten.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Nein, das reicht definitv nicht für alleiniges Sorgerecht.
Hallo fb,
was stellst du dir eigentlich vor?
Wenn die Eltern nicht mehr miteinander reden können,
bekommt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht???
So einfach kann Recht sein, oder?
Dann braucht sich nur ein Elternteil hinstellen
und sagen "Wir können nicht mehr miteinander reden", und schon ist die Entscheidung gefallen!
Wieviele betreuende Elternteile würden diesen Weg wohl gehen wollen? Es ist ja so einfach und naheliegend....
Du solltest dich mal mit dem Cochemer Modell vetraut machen! Du wirst staunen!
Gruß,
capitano
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Hallo,
das hochgelobte Cochemer Modell ist genau das was der Name sagt, ein Modell, kein Gesetz und kein Grundsatzurteil. Obwohl dieses im Ursprung in den 90er Jahren einige Erfolge zu verbuchen hat, steht es auch in der Kritik. Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts nahezu um jeden Preis und sehr unrealistische Grundsätze selbst in sehr strittigen Auseinandersetzungen gütliche Einigungen herbeiführen zu müssen, seien hier genannt. Die Verfahrensweise stößt gerade bei Extremfällen (Gewalt, Missbrauch) eindeutig an seine Grenzen, weiterhin sei erwähnt, das die Beteiligung betroffener Kinder in dem Modell nicht vorgesehen ist. Das Modell funktioniert nur bei wirklich konsenswilligen Beteiligten, versagt jedoch wenn zumindest eine Partei sich dem verweigert.
In diesem Fall scheinen schlicht die emotionalen Probleme der Eltern miteinander noch nicht geklärt. Ich rate dazu dies untereinander auszumachen und die Kinder da raus zu halten. Sollte eine der Parteien dazu nicht in der Lage sein, nutzt auch das C. M. nichts.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
@ amako
wenn 2 erwachsene Menschen miteinander Kinder bekommen haben, dann haben sie fortan für ihre Kinder eine Verantwortung. Das ist nicht wieder rückgängig zu machen.
Und deshalb sollen und müssen die Elternteile miteinander reden! Sicherlich nicht um JEDEN Preis,
aber bereits bei der kleinsten Uneinigkeit nach dem Alleinigen Sorgerecht schreien kann auch nicht sein.
Gruß,
capitano
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Hallo,
ich bin da völlig deiner Meinung, halte es aber für angebracht den Fragern (wie weiter oben geschehen), klar zu machen, dass in den allermeisten Fällen das alleinige Sorgerecht für das alltägliche Leben völlig überflüssig ist. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt trifft nahezu alle Entscheidungen des täglichen Lebens allein, alles andere wäre auch nicht praktikabel. Der TE solche Vorschläge wie "setz dich mal mit dem C.M. auseinander, da wirst du dich wundern" zu unterbreiten, halte ich hingegen für völlig sinnfrei. Da kommen selbst viele Fachleute auf keinen gemeinsamen Nenner.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Da sollen auch keine Fachleute auf einen gemeinsamen Nenner kommen! Da sollen die Eltern sich erinnern, dass sie GEMEINSAME Kinder haben und sich an einen Tisch setzen. Denn nur um ihre Kinder geht es!
Gruß,
capitano
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Hallo,
das ist ja alles richtig, aber eben ein Modell, wie in strittigen Situationen verfahren werden kann
.
Für diesen Thread ist der Hinweis darauf schlicht nicht zielführend. Wichtiger ist es der TE zu zeigen, dass alleiniges Sorgerecht für sie doch überhaupt nichts bringt, warum also weiter in diese Richtung denken?
Das C.M. ist doch nicht für streitende Eltern geschaffen worden, sondern für Gerichte erdacht, die in Umgangs- und Sorgerechtsfragen zu entscheiden haben.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Doch! Den Hinweis auf das Cochemer Modell halte ich genau hier für angebracht! In genau so einem Fall, wo ein Elternteil reklamiert: "Wir können nicht mehr reden - kann ich das alleinige Sorgerecht bekommen?"
Weil genau so ein Elternteil nicht verstanden hat, worum es geht.
"Das C.M. ist doch nicht für streitende Eltern geschaffen worden"
Na ja, für wen sonst?
Wo die Eltern nicht streiten, braucht auch kein Gericht etwas regeln.
Wo die Eltern nicht streiten, braucht man auch kein Modell aufstellen.
Gruß,
capitano
-- Editiert Capitano am 21.02.2014 12:16
Hallo,
///Na ja, für wen sonst?///
Wenn du mein Posting ganz gelesen hättest wäre die Frage überflüssig.
Streitende Eltern schafft man nicht mit solchen Modellen aus der Welt. Das C.M. ist ein Anhalt für Umgangs- und Sorgerechtliche Verfahren sonst nichts. Es richtet sich an die Entscheidungsträger.
Der Gebrauch solcher "Worthülsen" wie mein Rechtsdozent mich zu Studienzeiten des öfteren belehrt hat, sorgen in der Diskussion bei einigen zwar für Erstaunen, sind aber letztlich hohl, weil Hülsen. Man muss sie auch mit Inhalt füllen können, der Verweis setz dich einmal selbst damit auseinander ist da zu wenig.
Gruß
Andreas
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