Alleiniges Sorgerecht auch für Ungeborenes

27. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
dieopelfahrerin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleiniges Sorgerecht auch für Ungeborenes

Hallo ich bin neu hier und erst seit einem Monat Alleinerziehende Mama von zwei Kleinkindern 2 und 3 Jahre und Schwanger in der 27Woche. Mein Mann hat mich nach meinem 4 Wochigen Reha aufendhalt verlassen was sich rausstellte als geplant. Er wollte uns bewust mit allen Schulden die sich in der Zeit wo er bei der Zeitarbeit war angehäuft haben zurück lassen und mit seiner EX neu anzufangen. Er hat uns einfach verlassen und so getahn als ob ich schuld sei weil ich ihn allein gelassen habe.... Er hat die Konten geplündert und sich ein neues Konto aufgemacht und die Spar*******e mit genommen und sogar das Auto was auf mich angemeldet ist.Mit dem auto hat er mitlerweile eine Knolle und einen Unfall gemacht. Wir hatten hier nichts mehr nur 11000€ Schulden er ist als unbekannt verzogen jetzt regestriert. Ich hoffe zwar das er sich auch nie wieder meldet aber egal was ich mache ich brauche bei allem wichtige für die Kinder seine Unterschrift. Ich möchte das nicht mehr weil ich auch vorhabe zu meiner Schwester 400km weiter zu ziehen da unsere Wohnung zu groß und zu teuer ist und meine Schwester viel platz für uns alle hat. Das Aufendhatsbestimmungsrecht ist beantragt sowie auch Unterhalt für mich und die Kinder. Ich kann noch nicht mal mein Baby anmelden und die Gelder beantragen ohne seine Unterschrift. Hat jemand einen tip wie ich das machen kann. Ach ja das Jugendamt hat versucht ihn anzurufen (da galt die Handy nummer noch ) er hat einfach aufgelegt.

Vielen Dank für alle tips

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ Horst:

"Ach ja das Jugendamt hat versucht ihn anzurufen (da galt die Handy nummer noch ) er hat einfach aufgelegt."

Wer lesen kann... ;)

Ein Eilantrag (für was eigentlich?) ist unsinnig.
Hier heißt es leider den normalen Weg einzuhalten, auch wenn der Kindesvater Steine in denselben legt.
So wie ich dem Posting entnehmen kann, wurde bezüglich Unterhalt etc. alles schon in die Wege geleitet.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#3
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Also wenn das Baby geboren ist, erscheint im Krankenhaus ggfls. ein Standesbeamter zur Geburtsanmeldung, die Mutter gibt dem Kind einen (oder mehrere) Vornamen, der Ehename ist i.d.R. der Familienname des Kindes, das Familienbuch muss mit vorgelegt werden.
Passiert das nicht im Krankenhaus, so begibt sich die Mutter mit dem Familienbuch auf das Standesamt und meldet das Kind an.
So einfach gehts - ohne Eilantrag usw.

Mit der Geburtsurkunde werden dann die entsprechenden Gelder beantragt.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von KuschelbaerR am 27.10.2008 12:27

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#5
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Wofür?

Für die Anmeldung des Kindes? Das ist doch da, egal ob der Vater da will oder nicht und egal, ob er dazu seine Unterschrift leisten würde oder nicht. Es (das Kind!) hat ein Recht auf seine Anmeldung bzw. die Geburt muss sogar angemeldet werden (i.d.R. bis eine Woche nach der Geburt durch Mutter ODER Vater ODER Bevollmächtigte).

Für die Beantragung von Kindergeld oder Unterhaltsvorschuß?
Auch da brauchts keine Unterschrift des Vaters.


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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#7
 Von 
dieopelfahrerin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die vielen Antworten. Leider muss bei zb der Anmeldung der Vater unterschreiben auch bei der Anmeldung zum Kindergarten später Schule und sogar bei wichtigen Ops und Klassenfahrten muss der Vater unterschreiben. Sogar wenn ich in Urlaub fahren möchte brauche ich die Zustimmung von ihm. Da er sich aber überhaupt nicht interessiert und für mich absolut nicht ereichbar ist sehe ich da ein riesen problem. Ich habe auch keine Zeit, Lust und Geld immer einen Anwalt zu beauftragen oder lange Termiene beim Jugendamt in kauf zu nehmen nur darum das die einen Brief schreiben damit der seine Unterschrift leistet. Das neue Kindschaftsrecht ist echt für den Papierkorb. Wenn ich jetzt das Alleinigesorgerecht beantrage habe ich kaum eine Changse das zu bekommen. Ich brauche schon etwas mehr um die Richter zu überzeugen.

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Was brauchst du mehr als den Beweis, dass der Kindsvater nicht erreichbar ist? Dazu ein Einschreiben per Rückschein an die "bekannte" Adresse oder die Auskunft vom Einwohnermeldeamt "unbekannt" verzogen.

Was du brauchst, ist das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht sowie dein Auto zurück und anteilige die Guthaben auf den Konten. Für das erste benötigst du das Jugendamt und für das zweite einen Anwalt.
Und wenn du nicht bereit bist, dafür Zeit zu opfern - dann kann dir auch keiner helfen. Um sein Recht zu kämpfen, kostet halt Zeit.
Hoffe, dass du die Wohnung überhaupt alleine kündigen kannst - dafür würde ich Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen und ihm die Situation schildern.
Und vielleicht solltest du jetzt zu deiner Schwester ziehen (wenn dein Mann plant ohne mit dir zu sprechen, dann solltest du es auch tun) und dort das Jugendamt aufsuchen? Das erspart dir die Fahrerei von einem Ort zum anderen.

Und Schuldfrage spielt heute in D keine Rolle mehr (also bei Trennung/Scheidung).

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#9
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Was ist denn nun überhaupt deine Frage?

Die oben schon genannten Dinge kannst du ohne Unterschrift des Vaters erledigen.

Kindergarten und Schule sind für das Ungeborene noch nicht aktuell, was den Urlaub angeht, da brauchst die Zustimmung des Vaters nur für die Ausstellung eines Reisepasses für das Kind, den man nicht mal überall braucht, lebensnotwendige OPs werden auch ohne Zustimmung des Vaters durchgeführt, zu Klassenfahrten darf das Kind ebenfalls ohne Zustimmung des Vaters - um was geht es dir hier eigentlich?

Stell einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht mit deinen Gründen, die du hier anführst und eventuell sonst noch hast und warte ab, was passiert. Wie der Richter entscheiden wird, kann dir hier keiner sagen und es kann dir auch keiner Tipps geben, was du noch aus dem Hut zaubern kannst, um das alleinige Sorgerecht unbedingt durchzudrücken.
Ich kann nachvollziehen, dass es dich nervt, ihm wegen jeder Unterschrift hinterher zu rennen, ging mir lange selber so, aber das alleinige Sorgerecht ist dennoch nicht so einfach zu bekommen (und das ist in vielen Fällen auch gut so).
Trotz allem steht das gemeinsame Sorgerecht oft nur auf dem Papier...

Edit: hab grad noch mal nachgelesen, du bist "erst" seit einem Monat Alleinerziehende, kein Gericht wird wohl diesen einen Monat, in dem dein Mann (wie oft eigentlich?) für dich nicht erreichbar war, als ausreichend sehen, ihm das Sorgerecht komplett zu entziehen.



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-- Editiert von KuschelbaerR am 27.10.2008 13:44

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#10
 Von 
dieopelfahrerin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das problem ist das ich ja schon zwei kinder habe von 2 und 3 Jahren. Mein Mann ist unbekannt verzogen bzw das Jugendamt darf mir nicht die Adresse geben wie ich heute erfahren habe also geht alles an unbekannt verzogen zurück. Ich weis das er nie zustimmt umzuziehen und er will auch um mich zu ärgen das Neugeborene mit zu seiner Freundin nehmen um ihr die Kinder zu zeigen. Ich stille immer ein Jahr weil wir viele Allergien und Neurodermitis in der Familie haben und ich gebe nie vor dem 1. Geburtstag die Flasche oder Schnuller und er will mich zwingen das Kind nicht zu stillen und es ihm sofort mit zu geben. Hier her kommen will er nur mit seiner Freundin so sagt das JA aber die haben auch gesagt das geht nicht da ist ein streit vor den Kinder klar.

Das Auto will ich nicht das ist ihm ich habe ein tolles Auto er will mir den Wagen aufs Auge drücken weil wie er sagt das zu klein ist für 4 Kinder (seine Freundin hat auch ein Kind) aber das ist mir so was von egal er steht im Kaufvertrag und er ist haupt kreditnehmer das Auto ist nur auf mich zugelassen und bereits Versichungsmäßig gekündigt zum 1.1.09

Für mich ist der Mann nicht ereichbar egal was ich mache und bei uns meldet er sich auch nicht außer das die Freundin mir hin und wieder fiese emails schreibt die ich aber nur ausdrucke und dem Anwalt gebe.

Das kann doch nicht so weiter gehen das ich für jede Unterschrift einen termin bei Anwalt brauche damit er ihn anschreibt das ist auch viel zu teuer da wir ja jetzt von Hartz4 leben müssen

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