Alleiniges Sorgerecht bei verbaler Gewalt

9. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mia1123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleiniges Sorgerecht bei verbaler Gewalt

Hallo zusammen,

dies ist mein erster Beitrag. Ich bin verzweifelt und weiß nicht mehr weiter. Ich habe einen 4 Monat jungen Sohn. Mein Mann missbraucht mich verbal. Er wurde mir gegenüber nicht Handgreiflich, jedoch warf er Sachen an mir vorbei und hob seine Hand mir gegenüber des Öfteren. Er hat ein Alkohol Problem und trinkt des Öfteren mehr als ihm gut kommt. Ich bin die, die sich hauptsächlich um das Kind kümmert. Ich hab ihm bereits gesagt das ich so nicht mehr leben kann und die Scheidung möchte. Er drohte mir mein mein Kind wegzunehmen und jeden der ihm im Weg steht umzubringen. Ich glaub ihm das und habe Angst um uns, diese Drohungen hat er öfter ausgesprochen. Er hat mich auch aus der Wohnung ausgesperrt und erst aufgemacht als ich sagte ich rufe die Polizei. Immer wieder muss ich mir anhören das ich egoistisch bin (das ist auch der Grund seiner Meinung nach für mein Übergewicht), das ich nichts besser als Abschaum verdiene, dreckig bin, mich nicht benehmen kann, kein Anstand habe, nichts im Leben erreiche, ich froh sein soll da mich keiner andere so haben wollen würde etc..Ich weiß nicht mehr weiter, selbst bei einer Scheidung ist mir unwohl bei dem Gedanke das er sich um das Kind kümmert. Er zeigt nur für eine halbe Stunde Interesse am Kind mehr nicht. Wie kann ich vorgehen? Habe ich unter diesen Umständen Recht auf das alleinige Sorgerecht? Ich wollte zu Polizei oder ins Frauenhaus, weil ich Angst habe was er machen wird, wenn ich mich wirklich scheiden lasse.

Vielen Dank für die Zeit und die Hilfe.

-- Editiert von User am 9. September 2022 02:23

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2384 Beiträge, 762x hilfreich)

Zitat (von Mia1123):
Habe ich unter diesen Umständen Recht auf das alleinige Sorgerecht?
Es gibt kein Recht auf alleiniges Sorgerecht. Man kann das beim Familiengericht beantragen und dann wird es auf der Basis des Kindeswohls entschieden. Dafür werden regelmäßig das Jugendamt und ein Verfahrensbeistand, ggf. auch Gutachter hinzugezogen.

Was du beschreibst wäre ein Mann aus der Hölle, ein Ungetüm, ein Monster. Und diese Person hast du geheiratet warum genau? Und mit dieser Person hattest du (zumindest) vor 13 Monaten einvernehmlichen (hoffentlich) und ungeschützten Geschlechtsverkehr?

Wenn eine Straftat bestünde, kann man selbstverständlich die Polizei rufen. Auch kann man ins Frauenhaus gehen, ja.

Ich würde es vielleicht erst mal mit einer normalen Trennung versuchen. Außerdem wirst du nicht drumherum kommen mit dem Vater den künftigen Lebensmittelpunkt des Kindes abzustimmen. Denn ihr seid nun mal gemeinsam sorgeberechtigt.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36302 Beiträge, 13523x hilfreich)

Ich gehe wie smogman davon aus, dass Ihr noch zusammen lebt. So, dann müsste man zunächst einmal die Trennung herbeiführen. Vorher ist es müßig über irgend etwas nachzudenken. Bei der Umsetzung der Trennung helfen Dir viele Beratungsorganisationen, keine Ahnung, was es bei Euch gibt. Das wäre der erste Schritt, vorher muss man sich über irgend etwas anderes keine Gedanken machen, wäre eine Zeitverschwendung.

So, wenn man dann getrennt ist, dann kommt man zu den nächsten Schritten. Unterhalt für Dich und Kind, evtl. aufstockend ALG II, Umgang des Vaters mit dem Kind, evtl. Sorgerechtsentscheidung. Nur, Sorgerecht ist kein Abstrafinstrument für böse Buben. Er hat das Recht als Vater, auch seine Vaterrolle zu leben, und das ist im Interesse des Kindes auch gut so. Aber, es ist völlig sinnlos, sich jetzt darüber Gedanken zu machen. Sieh zu, dass Du Dein Leben sortiert bekommst und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#3
 Von 
Mia1123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dieser Mann entwickelte sich heimlich über die Jahre unserer Partnerschaft, aber das zeigte er mich deutlich als das Kind auf der Welt war.
Ich möchte ihm den Umgang mit dem Kind nicht verweigern, mir ist bewusst das ein Kind beide Eltern braucht. Mein Mann hat eine komplett falsche Wahrnehmung der Realität, des Öfteren waren auch andere Personen bei seinen Ausbrüchen anwesend. Er hat mich und jeden der mir Hilft bedroht und geschworen das das Kind nur bei ihm bleiben kann. Ich kann mich trennen aber das Kind bleibt bei ihm. Hilft mir in diesem Fall die Polizei oder wo kann ich mir Unterstützung suchen? Ich wollte es mir die ganze Zeit nicht eingestehen, aber ich habe Angst zu was er fähig ist.

Lg

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2384 Beiträge, 762x hilfreich)

Zitat (von Mia1123):
Hilft mir in diesem Fall die Polizei oder wo kann ich mir Unterstützung suchen?
Internet, Beratungsstellen, Frauenhaus, Jugendamt - und wenn das alles nichts hilft, dann ist die entscheidende Stelle immer und ausschließlich das Familiengericht.

Ich weiß nicht was du immer mit der Polizei hast, aber dass die nichts mit der Trennung von deinem Ehemann zu tun haben, solange er nicht straffällig ist, sollte doch eigentlich logisch sein.

Zitat (von Mia1123):
Er hat mich und jeden der mir Hilft bedroht und geschworen das das Kind nur bei ihm bleiben kann. Ich kann mich trennen aber das Kind bleibt bei ihm.
Sofern das objektiv keine ernstzunehmende Alternative ist, musst du beim Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, um dich mit dem Kind zusammen räumlich von ihm trennen zu können.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36302 Beiträge, 13523x hilfreich)

smogman, sie soll doch erst einmal zu einer Beratungsstelle gehen. Mia, da sind sich smogman und meine Wenigkeit einig. Wie soll es sonst funktionieren? Das Sorgerecht steht im Augenblick überhaupt nicht zur Debatte und ist auch nicht das Hauptproblem. Und die Polizei hat mit diesem Zivilrechtsstreit überhaupt nichts zu tun. Also, Beratungstermin vereinbaren, vielleicht vorher mal überlegen, wie man sich die Zukunft so vorstellt, finanziell und wohnungstechnisch. Das ist doch gerade unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes der erste Schritt.

wirdwerden

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8263 Beiträge, 3700x hilfreich)

Beim bundesweiten Hilfetelefon für Gewaltopfer (auch verbaler/psych. Art) können Sie sich erste Hilfe holen. Dieses erreichen Sie an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr unter der Nummer 08000116016. Das Angebot ist durch die Bundesregierung ins Leben gerufen worden und komplett kostenfrei.

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