Guten Morgen,
meine Partnerin brachte vor kurzem in Erfahrung, dass eine neue Regelung in Kraft treten solle, das alleinige Sorgerecht
zu erhalten.
"Kurz" zur aktuellen Situation. Vor etwa 3 Jahren (meine Partnerin hatte bis anno dato noch das alleinige Sorgerecht) schien der Kindesvater noch an seinem Sohn interessiert und wollte auch an seiner Erziehung beteiligt sein. So beantragten die beiden das gemeinsame Sorgerecht.
Nur danach ging es rapide bergab. Nachdem seine vorherige Beziehung scheiterte, hatten wir ihm in unseren Haus ein Zimmer gegeben. Unsere Hoffnung war, dass sich das Verhältnis zu seinem Sohn dadurch wieder bessere.
Nur das war kein Erfolg.
Nach einer Weile zog er zu seiner neuen Partnerin. Und das ist etwa eine Autostunde von seinem Sohn entfernt. Er hat nun so gut wie gar keinen Kontakt mehr zu ihm.
Das letzte mal sah er ihn, als die Großeltern des Jungen zu seinem Vater fuhren.
Aber das ist auch schon wieder etwa 3 Monate her.
Die Ausreden des Vaters, warum er seinen Sohn nicht sehen könne:entweder müsse er die ganze Zeit arbeiten, oder er hätte grad kein Geld für Benzin, oder das Auto sei defekt.
Wenn wir ihm anbieten, seinen Sohn zu ihm zu fahren, muss er generell genau dann arbeiten.
Nun reicht es uns. Wir sind es leid, dem Kindesvater wegen jeder Kleinigkeit hinterher zu rennen und es interessiert ihn sowieso nicht. Aber das Sorgerecht will er auch nicht abgeben.
Aber wie gesagt, es soll ja bald eine "einfache" Möglichkeit geben, wieder das alleinige Sorgerecht für alleinerziehende Mütter zu bekommen.
Weiß da jemand Genaueres, oder zumindest eine Möglichkeit ohne dass es massive Kosten/Aufwand verursacht? Belegen können wir es hinreichend, dass der Kindesvater von seinem Sorgerecht keinen Gebrauch macht.
MfG DG1982
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Alleiniges Sorgerecht für alleinerziehende Mutter
Hallo!
quote:
Aber wie gesagt, es soll ja bald eine "einfache" Möglichkeit geben, wieder das alleinige Sorgerecht für alleinerziehende Mütter zu bekommen.
Ist mir neu. Wo genau hat sie denn das gehört?
Wäre ja interessant zu wissen.
LG beijing
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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"
Hallo DG1982,
an deiner Stelle würde ich sofort mit dem Jugendamt Kontakt aufnhemen, um sich dort beraten zu lassen.
Lese dir das mal hier durch und frage dich, ob er das Sorgerecht aktiv auslebt:
Sorgerecht
Du hast auf jeden Fall, das Recht auf alleiniges Sorgerecht bzw. eingeschränktes zu klagen und könntest damit erfolgreich sein.
Beratungshilfe, PKH solche Dinge stehen dir offen, wenn dein Einkommen gering ist.
Das Jugendamt ist erstmal in Beratungssachen eine gute und erste Anlaufsstelle.
lg
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Hallo DG 1982,
das Verhalten des Vaters ist nicht gutzuheißen.
Dennoch die Fragen: warum möchtest Du das alleinige Sorgerecht haben.
Welche Vorteile versprichst Du dir gegenüber der jetzigen Situation?
Grüße,
capitan
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Hallo capitano,
ich kann hier nur vermuten, weil sie sonst wegen jeder Unterschrift ihm hinterher rennen muss und dabei wohl arge Schwierigkeiten bekommt.
Ein Vater, der kein Interesse zeigt, benötigt nicht das GSR.
@ clementinchen
wegen jeder Unterschrift??
Das verstehe ich nicht.
Ich lebe von meiner Ex seit 2002 getrennt, seit 2003 geschieden,
Kinder sind bei ihr, wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Ich habe ihr nie eine Unterschrift verweigert. Und weißt Du, warum?
Weil sie mich nie um irgendeine Unterschrift gebeten hat oder irgendwofür
meine Unterschrift benötigt hat!
So, und nun kommst du....
Noch eine Ergänzung:
wenn ich beispielsweise mit einem Lehrer in Kontakt getreten bin und mich mit
ihm über die schulischen Leistungen meiner Kinder unterhalten wollte,
dann wurde ich gebeten, zu belegen, dass ich sorgeberechtigt bin!
Konnte ich aber nicht, da mir vom Gericht gesagt wurde, zum Zeitpunkt der Scheidung war automatisches gemeinsames Sorgerecht gesetzlich verankert,
deshalb wird es nicht noch extra bescheinigt!
Grüße,
capitano
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-- Editiert am 10.12.2009 17:48
-- Editiert am 10.12.2009 17:49
@capitano,
und dann kommt deine X in ein Familienrechtsforum und lässt ausrichten:
quote:
Belegen können wir es hinreichend, dass der Kindesvater von seinem Sorgerecht keinen Gebrauch macht.
Hiermit:
quote:
Weil sie mich nie um irgendeine Unterschrift gebeten hat oder irgendwofür
meine Unterschrift benötigt hat!
Und schwuppdiwupp, isses weg, das Sorgerecht, du Rabenvater!!!
Lieben Gruß
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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
@ ARTiger
tja, und?
was hätte ich verloren: Faktisch gesehen gar nix.
Grüße,
capitano
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@Capitano,
natürlich nicht, wem willst da was Neues verklickern?
Es geht in D aber immer nur um Zuschuss aus Fassade und Status.
Wenn eine 24/7 AE die Gute ist und an Kohle will, die es nunmal von Mutti Staat nicht mehr gibt, muss sie sich halt in die Opferrolle begeben, das ist erfolgreich gelebte Tradition. Und wo eine Opferin muss irgendwo ein Täter stecken.
Also, hilft frau sich gegenseitig.
Wer dies hier allerdings schreibt, wird regelmäßig dümmlich angeschwärzt, als Verschwörungstheoretiker - wenn die Realität dies auch tagtäglich bestätigt.
Man stelle sich vor, die Väter wollten sich tatsächlich aus ihrer Rolle des Zahlesels verabschieden und die von ihnen gezeugten Blagen wirklich auch betreuen - geht ja garnicht, weil unbezahlbar.
Das Wissen darum ist vorhanden und dann wird getrickst, wie mit der Bertelsamannstudie und einem abschließenden Statement des djb, zu Papis Verweigerungshaltung.
Die Methoden sind immerzu die Gleichen:
Anfüttern, gegen die Wand rennen lassen, Taschen plündern, wieder aufstehen lassen, anfüttern, gegen die Wand ... .
Lieben Gruß
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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
Um mal wieder aufs Thema zu kommen:
Theoretisch ist es so gesehen ja nicht weiter schlimm, wenn er weiter das Sorgerecht hätte.
Aber es macht die Sache auch für mich kompliziert.
Fallbeispiel: Ich will mit dem Jungen zum Arzt fahren, weil er mit dem Fahrrad umgefallen ist. Meine Partnerin kann nicht mit weil vielleicht das andere Kind grad krank ist, oder noch im KiGa ist und der Bus bald kommt.
Der Arzt muss eine Röntgenaufnahme machen. Kann und darf er aber nicht, denn ich habe nicht das SR und kann defacto auch nicht die Einverständniserklärung unterschreiben dass die Aufnahme gemacht werden darf.
Man möge mich eines Besseren belehren, aber es gibt meines Wissens nach auch Operationen, wo beide Elternteile unterschreiben MÜSSEN. Nehmen wir dann mal an, es ist eine komplizierte Not-OP...
Soetwas hatten wir schonmal wegen einer Ohren-OP, da er Wasser hinter den Ohren hatte und nicht mehr gut hörte. Eine doch recht häufige "Erkrankung" bei Kindern. Fast mussten wir den Termin dafür verschieben, weil der Kindesvater nicht zum Unterschreiben bei uns war.
Hätten wir das Pamphlet mit der Post geschickt, wäre es sowieso nie zurückgekommen.
Und ohne Unterschrift beider Elternteile hätte der Arzt die OP nicht durchgeführt.
Eine andere Sache wäre die mit der Paranoia. Nehmen wir einfach mal an, wir versuchen den Kindesvater nicht mehr wegen jeder Kleinigkeit zu erreichen oder zu irgendwie zu informieren.
Weiterhin nehmen wir dann an, es gibt einen großen Streit zwischen den Beiden. Das konnte der KV schon immer gut. Irgendwann kommt dann Post von nem RA, dass wir den KV nicht über den Werdegang seines Sohnes informiert haben und ihm wichtige Entscheidungen vorenthalten haben?
Zwar unwahrscheinlich, aber unwahrscheinlich heißt ja nicht unmöglich.
Nehmen wir zuguterletzt noch an, eine Entscheidung von uns ist ihm irgendwie unrecht. Dieses Recht hat er, aber er sieht seinen Sohn nicht, kennt ihn quasi gar nicht mehr so richtig. Woher weiß er dann, was für seinen Sohn gut ist?
Ich würde ihn ja adoptieren, aber dazu müsste er auch erst das Sorgerecht abgeben.
Ich will dem Vater nicht den Sohn wegnehmen. So ist es nicht. Aber sein Vater ist für den Jungen eher eine fremde Person statt ein Vater. Er kümmert sich kein Gramm, er ruft noch nichtmal an und fragt, wie es seinem Sohn so geht. Macht soetwas Sinn? Auf dem letzten Geburtstag seines Sohnes war er zwar anwesend, aber bis auf vielleicht 15 Minuten von den 8 Stunden, die die Feier dauerte, war er nicht im selben Raum wie sein Sohn.
Durch eine Adoption hätte ich auf der Gegenseite den Vorteil, dass ich Termine beim Arzt, Schule, usw. auch ohne die Kindesmutter wahrnehmen kann. Die Kindesmutter ist leider nicht mobil, sodass bei längeren Strecken ich der Fahrer bin und somit nicht auf das andere Kind aufpassen kann.
Es wäre alles einfach viel leichter für uns.
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Mmmmhhh....
Ist das echt sooo krass bei Euch, mit den Unterschriften und Befugnissen?
Nicht falsch verstehen, aber sooo schlimm kenne ich das gar nicht. Ich lasse mir das gern von Dir erklären.
Also ich bin verheiratet, wir haben also beide das SR für unsere Kinder. Aber ich wurde beim Arzt z.B. noch nie danach gefragt. Will damit sagen, kein Arzt oder sonstwer weiß doch um meinen Familienstand, oder?
Selbst in Kita oder Schule hat man nie die Unterschrift meines Mannes verlangt.
Ich kenne das auch nicht von vielen Freunden, welche nicht verheiratet sind aber das GSR haben.
Doch... lediglich einer Freundin ist es jetzt zur Schulanmeldung passiert, da hatte sie aber selber vorher telef. gefragt, ob sie denn die Unterschrift des KV bräuchte.
Achja, gut, zum Beantragen von Reisepass und Sparbuch, da musste mein Mann mit. Aber das macht man ja nun nicht regelmäßig.
LG beijing
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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"
Nunja, in der Schule kennen sie mich mittlerweile und der Hausarzt sowieso, aber wenn man doch mal zu nem Facharzt muss, wie z.B. Röntgen, steh ich vor nem Problem. Und wir hatten auch schon einige Dokumente in der Hand wo Feld für die Unterschrift BEIDER Erziehungsberechtigten waren.
Ja klar, die meisten Dinge sind keine Regelmäßigkeiten, aber ab und zu wäre es halt doch um Vieles einfacher wenn ich eine Hälfte des GSR hätte. Wenn beim Arzt irgendetwas unterschrieben werden muss, muss jedenfalls immer meine Frau das machen.
Und wie gesagt, wir sind es leid, irgendwie zu versuchen, den Vater zu erreichen. Das ist auch nicht gerade einfach. Vorallem wenn er noch nicht mal seine Telefonnr. rausrückt. Auf eMails reagiert er nicht immer und Post dauert auch mal gerne 2 Tage.
Aber für ihn hätte es vorallem den Vorteil, dass seine Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse nicht noch weiter anwachsen...
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--- editiert vom Admin
Hallo,
ich kann dich gut verstehen und sage dir, dass du mit diesem Problem nicht allein bist. Mir geht es auch so, leider hast du fast keine Handhabe hier. Der Vater des Kindes ist hier übrigens nur der Vater denn eine geinsame Sorge beinhaltet durchaus auch Pflichten, wenn diese nicht erfüllt werden sollte ihm das GSR entzogen werden. Leider gestaltet sich dies nicht gerade einfach.
Ständig renne ich hinter Unterschriften her... telefonisch ist der Herr nie erreichbar und eine Anschrift habe ich von ihm auch nicht mehr. Dennoch kann ich laut meinem Anwalt nichts tun. Vielleicht ändert sich irgendwann dies Gesetz , denn gemeinsames Sorgerecht ist meiner Meinung nach nicht alleinige Sorgepflicht.
Sei lieb gegrüßt
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--- editiert vom Admin
quote:
Also wie man das Hinterherlaufen als so schlimm empfinden kann, dass man fast depressiv wirkt in all seinem Elend, ist mir schleierhaft. Und zu depressiv einen ordentlichen Anwalt zu beauftragen, dürfte man da eigentlich auch nicht sein.
(fehlende Emotionalität!)
Hi Terramoto,
schau mal hier:
wenn die die gemeinsame elterliche Sorge tatsächlich nicht stattfindet
lg clementinchen
--- editiert vom Admin
Hey Clementinchen,
ich bewundere dich tatsächlich um deinen langen Atem, hier auf dieser Website immer und immer wieder geduldige Antworten zu schreiben an Väter, die verbohrt sind von Hass, geprägt von angeblichen fehlenden Rechten, und hier ihre Hasstiraden ungeschränkt freien Lauf lassen können.
Es ist einfach eine Frechheit zu behaupten, "das Unterschriftsgemurmel ein Fall von kompletter Überforderung mit den einfachsten Dingen íst". Ich habe keine Lust mehr auf diese ganzen, armen, frustrierten Würstchen hier - Alles nur Theorie-Gelaber und Rumgeheule von Männern die kein Bein auf den Boden bekommen, wenn es um ihre Kinder geht.
Es ist nett mal hier mitzulesen u.U. auch mitzuschreiben, aber die meisten haben doch NULL-Ahung was los ist, von der wirklichen Realität/Alltag... Und natürlich ist die werte Mama an fast allem Schuld.
Hoffentlich bringt euch die Gesetztesänderung Seelenruh. Dann gibt es ein paar hasserfüllte Menschen weniger auf diesem Planenten. Und sollte es dadurch glücklichere Kinder geben, dann war es den Umstand wohl Wert.
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@vier oder so,
Ja, tatsächlich, ich dusche äußerst gern warm und mit Duschgel. Alles andere ist dämlich.
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nicht fehlende Emotionaliät nennen, sondern mit beiden Beinen im Leben stehen.
Auf einem Bein kann man ja auch schlecht stehen, dass ist wie in der Kneipe, aber da macht es auch keinen Spaß, wenn man keine Kumpels hat.
quote:
enn das die Emotonen sind, die Frauen wie du für erlaubt und richtig halten, dann wird mir immer klarer, dass das der beste Grund für ein GSR ist. Und vielleicht sollte man mal an ein ASR ab Geburt für den Vater denken, bis Frau bewiesen hat, dass sie ihre Emotionen im Griff hat?
Den Vorschlag unterbreitest du mal schööön selber meinem Lebensabseitsgefährten. Sonst erschlägt er mich, wenn ich ihm mit sowas komme und dann sagt er noch, ich wäre eine schlechte Mutter. Das machste mal schön selber.
Kontaktdaten kannste haben.
--- editiert vom Admin
quote:
Armes Ding. Familienhilfe gibts beim Jugendamt.
Kommt für dich ja nicht mehr in Frage. Tja, dann müssen wir uns damit abfinden.
@Kasuos,
das Prinzip ist einfach: Die wiederholen sich und ich wiederhole mich.
Ich finde es super, dass es wenigesten ein vernüftigen Menschen mehr gibt; ohne Frust und Depressionen.
lg clementinchen
--- editiert vom Admin
Meinst du mich?
Kindergarten? Du durftest wahrscheinlich noch nie einen von innen sehen so verzweifelt wie du dich anhörst.
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--- editiert vom Admin
Off topic
@kasuos
quote:
... , aber die meisten haben doch NULL-Ahung was los ist, von der wirklichen Realität/Alltag...
mit dem herablassenden, selbstgefälligen Unterton in deinem Beitrag disqualifizierst du dich gerade selbst als ernstzunehmende Dialogpartnerin - so viel zum Thema Augenhöhe, mit der bist du augenscheinlich schnell zu Ende, wo die erwartete Zustimmung und Bestätigung ausbleibt ...
@Vier
Nix für Ungut, deine m.E. sonst üblicherweise sachlich fundierten und besonnenen Beiträge sind für entsprechend sensibilisierte und interessierte Teilnehmer sicherlich immer wieder hilfreiche Quelle von Informationen und Denkanstößen - und von dem Versuch, einem Ochsen ins Horn zu kneifen würdest du dir sicherlich auch keine allzu große Wirkung versprechen ...
In diesem Sinne ...
Grüße
Die Selbstgefälligkeit nimmt mal wieder Überhand. Und damit meine ich nicht kasuos oder clementinchen.
gruß azrael
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-- Editiert am 11.12.2009 19:16
Off topic
@azrael
Ratespielchen?
Vielleicht machst du dafür einen eigenen Thread auf ...
@DG1982
Ich schließe mich, was die rechtliche Lage bezüglich Sorgerecht für dich an geht, dem obigen Beitrag an:
Selbst, wenn der KV das Sorgerecht verlieren sollte (was deiner Schilderung nach eher unwahrscheinlich ist), gibt es keine Option, dass du es übernehmen könntest - es sei denn, du würdest das Kind adoptieren.
Das bedürfte dann aber auch wieder der Zustimmung des KV.
Grüße
@kasous,
quote:
@Vier
Nix für Ungut, deine m.E. sonst üblicherweise sachlich fundierten und besonnenen Beiträge sind für entsprechend sensibilisierte und interessierte Teilnehmer sicherlich immer wieder hilfreiche Quelle von Informationen und Denkanstößen - und von dem Versuch, einem Ochsen ins Horn zu kneifen würdest du dir sicherlich auch keine allzu große Wirkung versprechen ...
quote:
Also wie man das Hinterherlaufen als so schlimm empfinden kann, dass man fast depressiv wirkt in all seinem Elend, ist mir schleierhaft.
Oh, Haselstrauch, sehr sensibel.......................man fühlt sich direkt verstanden.
--- editiert vom Admin
Vielleicht mag mein Ton anmaßend klingen, aber ich habe immer noch den Eindruck dass der Unterschied von Theorie und Praxis hier einfach aufgrund der unterschiedlichen Teilnehmer gar nicht gelebt werden kann.
Ich komme aus der Realität und wenn mich das disqualifiziert, weil mein Ton anmaßend oder selbstgefällig klingt, dann nehme ich das gerne in Kauf - Immerhin weiß ich, wovon ich hier rede!
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--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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