Alleiniges Sorgerecht zum Wohle der Tochter?

16. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
wickedbaby
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleiniges Sorgerecht zum Wohle der Tochter?

Hallo,

ich habe mich vor zweieinhalb Jahren von meinem zwischenzeitlich geschiedenen Mann getrennt.

Mein Ex-Mann leidet unter schweren Depressionen gespickt mit einer Neurose, welches im Nachhinein betrachtet, unsere Ehe mit zerstört hat. Ich habe viele Jahre gebraucht, mich von dem Vater meiner vier Kinder (21J, 19J, 12J und 10J) zu trennen, weil ich immer wieder gehofft hatte, dass es irgendwie geht. Aber aus heutiger Sicht kann ich sagen, es war die richtige Entscheidung. Die Kinder hatten sehr unter seinen Stimmungsschwankungen gelitten, weil häufig ungerechte Entscheidungen getroffen wurden, welche sie einfach nicht nachvollziehen konnten. Den Respekt hatte er sich durch seine inkonsequente Erziehung verspielt. Mein großer Fehler war, dass ich ihn immer mehr die Verantwortung und Selbständigkeit genommen habe und das haben auch die Kinder übernommen. Sozusagen für ihn sein Leben geregelt. Nach der Trennung mussten sie verbale Ausbrüche und Handgreiflichkeiten meiner Person gegenüber ertragen und drei Selbstmordversuche ihres Vaters verarbeiten. Die Kinder hatten regelrecht Angst vor ihm und ich musste ein Kontaktverbot erwirken. Am schlimmsten waren die verbalen Attacken seinerseits, die Verleumdungen – nicht nur meine Person, auch die beiden älteren Kinder. Er hatte komplett seinen Halt verloren, absoluter Realitätsverlust und war ein halbes Jahr in der Psychatrie.

Ich hätte den Kindern gern ihre gewohnte Umgebung gelassen, weil es so schon schwer genug für sie war. Aber ihr Vater ließ sich nicht darauf ein, dass ich mit den Kindern das Haus behalte und ihn auszahle. So musste ich mit den Kindern ausziehen, um ihnen woanders mehr Halt geben zu können. Die Angst, dass er einfach so vor der Tür stand (offene Psychatrie) war so groß, dass die Kinder nachts nicht mehr schlafen konnten. Das Haus wurde nach einem Jahr verkauft.

Mittlerweile waren alle Kinder zur Therapie und drei Kinder haben gar keinen Kontakt mehr zum Vater. Zwischen zwei Selbstmordversuchen hatten wir mit einer Mediation begonnen, welches zum absoluten Chaos wurde. Er konnte keinen klaren Gedanken fassen und war nur dabei, mich zu beschimpfen. Leider hat er den Blick für das Wesentliche verloren – nämlich die Kinder. In seinem ganzen Tun und Handeln versucht er ständig, mir Steine in den Weg zu legen und merkt dabei nicht, dass er damit die Kinder mehr trifft als mich.

Meine mittlere Tochter hat noch telefonischen Kontakt und sehr selten Besuche beim Vater. Sie ist froh und glücklich, dass er sie endlich „sieht". Ich muss dazu sagen, dass sie während der Ehe das schwarze Schaf für ihn war und ihre jüngste Schwester sein Engel. Für sie ist es der Himmel auf Erden, dass sie ihn alleine hat. Ich würde mich für sie freuen, wenn es eine vernünftige Umgangsregelung geben würde und sie ihn öfters sehen könnte. Aber Gespräche mit ihm sind leider nicht möglich, weil er nicht mit mir reden kann und lässt mir Dinge über die Tochter ausrichten. Was ich persönlich ganz schlimm finde. Meine Tochter sitzt ständig zwischen zwei Stühlen. Wenn sie ihn nach Tagen manchmal sogar Wochen endlich telefonisch erreicht, fragt er nicht unbedingt, wie es ihr geht, sondern eher nach der jüngeren Schwester, welche er selbstverständlich vermisst. Ich bin der Meinung, dass er versuchen sollte, zu der Kleinen den Kontakt wieder aufzubauen, evtl. mit Briefen, weil sie nicht mit ihm sprechen will. Aber um Gottes Willen die Große nicht damit belasten. Wenn ich ihn daraufhin ansprechen möchte und mit ihm telefoniere, schreit er nur rum und knallt dann den Hörer auf. Meine Tochter versteht das Verhalten vom Vater nicht und kann mittlerweile ihre Wut verbal auch zum Ausdruck bringen. Die wenigen Male, wo sich beide gesehen haben, wurden von mir organisiert, weil mir meine Tochter einfach leid tut. Er ist der Meinung, ich habe mich getrennt, also habe ich auch die Kosten zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass sie ihren Vater besucht. Weil die Situation immer noch sehr belastend für die Große ist, wird sie weiterhin therapiert.

Derjenige, der wirklich dringend eine Therapie bräuchte, nimmt sie leider nicht in Anspruch.

Was mir in der ganzen Zeit sehr wichtig war, dass ich gegenüber den Kindern nie ein böses Wort zu seiner Person verloren habe. Ich habe gekämpft, geschluckt, hätte ihn in der Luft zerreißen können, aber die Kinder sollten sich ihr eigenes Bild machen. Schließlich ging es auch darum, ob evtl. eines der Kinder zu ihm ziehen wollte. Dazu ist es nie gekommen. Meine mittlere Tochter hat es in Erwägung gezogen, auch versucht, uns gegenseitig auszuspielen. Aus ihrer Sicht wollte sie uns natürlich zusammen haben und sich nicht für einen entscheiden müssen, aber nach ihren eigenen Worten fühlt sie sich bei mir wohler.

Ich habe sehr große Probleme, den Alltag zu regeln, wenn es um die Funktion Eltern geht. Da er keinen Kontakt zu mir möchte, muss ich alles schriftlich erledigen. Das ist häufig eine sehr schleppende Angelegenheit, weil dann bei ihm die Rachegelüste durchkommen bzw. mir vorwirft, keinen frankierten Rückumschlag beigefügt zu haben (welches er mir dann durch die Tochter übermittelt).
Ich möchte meine Tochter aus ihrer Vermittlerrolle befreien. Dieses geht nur mit der Hilfe des Vaters, aber dazu müsste er zu seiner Krankheit stehen und endlich eine Therapie beginnen. Er hat es seiner Tochter schon häufig versprochen, aber immer wieder gebrochen.

Meine Überlegung ist jetzt, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl dabei, weil ich immer noch der Meinung bin, dass Vater und Mutter die Verantwortung für die Kinder haben und zusammen entscheiden sollten. Nur ist zusammen mit ihm eine Entscheidung nicht möglich bzw. nur sehr schwer möglich und ich möchte meine Tochter entlasten, die wirklich sehr darunter leidet.

Ich weiß, dass ich mit dem Antrag einen erneuten Schub beim ihm auslösen werde und Gefahr laufe, dass er sich zum vierten Mal versucht das Leben zu nehmen. Allerdings haben mir die Ärzte bestätigt, dass es wahrscheinlich nie so weit kommen würde, sondern es eher als Hilferuf anzusehen ist. Ich muss abwägen, was für die Kinder bzw. meine Tochter leichter zu ertragen ist und dass fällt mir sehr schwer.
Ich will ihm um Gottes Willen nichts böses, ich weiß, dass er viel durchgemacht hat, aber das haben wir auch und ich möchte, dass endlich mehr Ruhe in den Alltag einkehrt.

Sollte ich mich zu dem Antrag entschließen, hat dieser überhaupt Aussicht auf Erfolg?

Es ist vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass ich ganztags beschäftigt bin, wir 600 km vom Vater entfernt wohnen und dass meiner Meinung nach seine Gewaltausbrüche sich hauptsächlich auf meine Person konzentrieren und er seinen Kindern zu 99 % nichts tun würde (hat er auch nie).

Weiß jemand Rat?

Herzliche Grüße
wickedbaby


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo wickedbaby,

warum möchtest du das ASR? Welche konkreten Entscheidungen stehen an, die du nicht im Rahmen deiner Alltagssorge allein entscheiden kannst?

Mein Partner hat das GSR, die einzige Entscheidung in acht Jahren, wo auch seine Unterschrift eingefordert wurde, war die Konfirmation...

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wickedbaby
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mikkian,

meine jüngste Tochter geht ab dem Sommer auf die weiterführende Schule. Dafür ist das Einverständnis des KV nötig. Es handelt sich hierbei um eine Privatschule und ist die Schule, die meine Tochter sich ausgesucht hat, weil es sich um ein kirchliches Gymnasium handelt und er hat Angst, dass er dafür zahlen muss. Ich habe ihm versichert, sogar schriftlich, dass ich die Kosten komplett allein übernehme. Nach langem Hin und Her hat er mir die Unterlagen zurückübersandt. Dann möchte ich ein Taschengeldkonto für die Kinder beantragen, ohne sein Einverständnis ist es nicht möglich.
Für den Therapieplatz meiner Tochter benötige ich sein Einverständnis. Klassenfahrt ohne sein Einverständnis nicht möglich.
Urlaub im Ausland - ohne sein Einverständnis nicht möglich.
Besuch der Kinder bei den Großeltern bzw. Geschwistern - ohne sein Einverständnis nicht möglich (bei Zugfahrt).

Ich hatte es mir damals einfacher vorgestellt, so wie Du es auch geschildert hast. Aber ich laufe ständig gegen Mauern ...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Wickedbaby,

du könntest das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Vermögens- und die Gesundheitssorge auf dich übertragen lassen. Dann wären die wichtigsten Felder abgedeckt, nachdem die Schulfrage ja geklärt ist. Ob das einfacher und unkomplizierter geht, als das ASR weiß ich nicht. Vielleicht würde er dies aber freiwillig abgeben.

Es erschließt sich mir aber weiterhin nicht, wieso für einen Auslandsurlaub oder eine Bahnfahrt oder die Klassenfahrt das Einverständnis vorliegen muss. "Meine" Kids haben dies in unterschiedlichster Art, jeweils von einem Elternteil initiiert alles gemacht, ohne das der andere Elternteil gefragt war. Das Kontothema könntest du vielleicht umgehen, in dem du einfach Guthabenkonten auf deinen Namen anlegst. Mal bei der Bank nachfragen.

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wickedbaby
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mikkian,

ich habe zwischenzeitlich viel von dem Aufenthaltsbestimmungsrecht hier im Forum gelesen.

Kann ich es so deuten, dass ich bestimmen darf, wo die Kinder sich aufhalten ohne die Zustimmung des KV? Das würde mir ja vieles erleichtern und wenn ich die Vermögens- und Gesundheitssorge ebenfalls alleine regeln kann, könnte das GSR bestehen bleiben.

Für die Klassenfahrt benötigt die Schule das Einverständnis des KV. Sie kennen unsere Familiensituation und wollen sich nur absichern. In der Regel reicht das Einverständis eines Elternteils, aber rein rechtlich müssen beim GSR beide Elternteile einverstanden sein. Sicherlich werde ich irgendwann das Einverständnis von ihm bekommen, aber es ist immer sehr mühsam.

Ich muss dazu sagen, dass ich vor unserem Umzug jeden Tag in Angst gelebt habe, dass er irgendetwas unternimmt, so dass ich die Kinder nicht hätte mitnehmen können. Er drohte mir mehrfach, mich wegen Kindesentführung anzuzeigen.
Diese Angst besteht ebenfalls beim Auslandsurlaub, mit der Begründung - wenn nicht ich, dann du auch nicht! Der gesunde Menschenverstand sagt einem, es ist völliger Blödsinn, aber es sorgt erstmal wieder für Wirbel.

Seine Vorwürfe sind aus der Luft gegriffen und das weiß er auch, aber er leidet immer noch unter dem Syndrom, wie kann er mich weiter drangsalieren ohne zu merken, dass er mehr die Kinder schädigt als mich. Hinzukommt, dass er sehr genau weiß, dass ich keine PKH bekomme, aber er schon und deswegen mir mit allen möglichen Klagen droht. Das die Klage bei PKH natürlich Aussicht auf Erfolg haben muss, verdrängt er.

Bei den Bahnfahrten gibt es Reservierungen mit Kinderbetreuung. Für diese Kinderbetreuung muss das Einverständnis beider Eltern vorliegen. Sein Vorwurf, wenn ich nicht umgezogen wäre, müssten die Kinder nicht so lange (6 Std) mit dem Zug fahren.
Nun bin ich das Ganze umgangen, in dem ich die Kinder allein fahren lasse. Mit einem unguten Gefühl und ständigem Telefonkontakt. Aber sie machen es klasse.

Was mich nur wahnsinnig ärgert, dass er seinen meiner Meinung nach unberechtigten Unmut immer wieder gegenüber unserer Tochter äußert und sie es ausbaden muss.

Ich habe auch schon an Guthabenkonten gedacht. Allerdings möchten die Mädels ja IHREN Namen auf der Karte sehen :-)


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo wickedbaby,

das GSR beinhaltet auch das ABR, Vermögens- und Gesundheitssorge. Ihr seid also im Bezug auf die Kinder gleichberechtigt. Es wird ihm daher wohl schwer fallen, eine Kindesentführung nachzuweisen, wenn du mit den Kindern in deiner Betreuungszeit einen Auslandsurlaub durchführst. Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt.

Ich denke, du lässt dich zu sehr von ihm unter Druck setzen. Lass ihn doch drohen. Vielleicht hört er auf, wenn er merkt, dass er dich damit nicht mehr erreicht.

Den Unmut, den er d. E. unberechtigt an den Kindern ausläßt wirst du durch die alleinige Sorge nicht verhindern können. Das Umgangsrecht hätten er und die Kinder ja weiter hin.

Du solltest vielleicht mal für dich sortieren, was dich wirklich belastet, was davon die Kinder betrifft und was du realistisch wirklich mit einem Antrag auf alleinige Sorge verhindern kannst. Dass die Mädels ihren Namen auf der Karte sehen möchten, kann sicherlich kein Grund sein. Und wenn es den Kindern wirklich so wichtig ist, dann sollen sie doch selbst bei Papa wegen der Unterschrift anfragen. Eine gute Übung, für das was einem wichtig ist, selbst einzutreten...

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.06.2010 14:00:03
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wickedbaby
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mikkian,

vielen Dank für Deine Ausführungen. Du hast schon recht, ich bin es einfach leid, mich ständig mit Dingen auseinander setzen zu müssen, die nicht nötig tun. Mir sitzt ständig die Angst im Nacken, dass wieder irgendwelche Pfeile angeschossen kommen und mit Klage gedroht wird.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, kann er zwar drohen, aber ich kann mit den Kindern hinfahren, wohin ich will und brauche nicht seine Erlaubnis? Und er kann mich auch nicht daraufhin verklagen?
Wenn es so ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum ich für andere Vorgänge wiederum das Einverständnis des KV brauche. Es könnte so einfach sein ...

Ich hoffe, dass es sich irgendwann legt, aber zur Zeit ist es noch so, dass die Kinder bzw. meine mittlere Tochter sich einfach nicht traut, ihren Vater auf ihre Wünsche anzusprechen, weil sie noch Angst vor seiner Reaktion hat. U.a. ist sie deswegen auch in Therapie.

Viele Grüße wickedbaby

@dfd
Kommentar hilft nicht weiter, wenn es nicht so wäre, hätte ich es auch nicht geschrieben.

quote:

[/Das ist doch Quatsch bzw. an den Haaren herbeigezogen.]


-----------------
""

-- Editiert am 17.06.2010 10:20

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nochmals ganz klar: für Alltagsentscheidungen, und dazu gehört auch ein Urlaub, ein Besuch der Verwandtschaft, eine Klassenfahrt, brauchst Du keine Zustimmung des anderen Elternteils. Bliebe das Konto, auch das geht bei meiner Bank ohne Zustimmung des anderen Elternteils. Da es auf reiner Guthabensbasis geführt wird. Notfalls würde ich auf dieses Konto verzichten. Ist doch auch nicht soooo schlimm! Ansonsten, was steht wirklich konkret an? M.E. nichts, was das Sorgerecht betrifft. Vielleicht noch der Kinderpass. Mehr nicht.

Also, schreib ihm alle 6 Monate einen kurzen Bericht darüber, wie es den beiden minderjährigen Kindern so geht. Fotos beilegen. Und das wars dann.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Wickedbaby,

was nennt er denn als Klagegrund, wenn du mit den Kindern in deiner Betreuungszeit in Urlaub fährst, die Kids an einer Klassenreise teilnehmen? Es müssten schon im Kindeswohl liegende Gründe sein, das zu verhindern. Und worauf sollte sich gar eine Klage gründen, wenn die Reise bereits erfolgt ist? Dann könnte er allenfalls das ASR oder das ABR beantragen. So wie du die Lage schilderst, wird er das aber nicht bekommen und die Kinder ja auch nicht dauerhaft zu ihm übersiedeln wollen.

Also bleib mal relaxt, gehe kleinen Reibereien, wie sie durch die Konten entstehen könnten- einfach aus dem Weg, lebe deinen Alltag mit den Kindern, unterstütze den Umgang mit dem Vater, ohne dich von ihm in's Bockshorn jagen zu lassen. Wär vielleicht auch für deine Kinder ein gutes Vorbild... Wie sollen sie Sicherheit gewinnen, wenn selbst Mama unsicher gegenüber Papa ist.

Alles Gute für dich.

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wickedbaby
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mir alles noch einmal durch den Kopf gehen lassen und überlegt, dass es im Bezug auf die Einverständniserklärungen des KV einfacher ist, wenn ich das ASR erhalte, aber es sicherlich nicht unser Problem löst.

Mir geht es wahrscheinlich wie meiner Tochter, die Angst vor seiner Reaktion. Wenn ich Kontakt zu ihm aufnehmen muss, weil ich seine Unterschrift benötige, wird mir immer übel. Ich muss mir ein dickeres Fell zulegen und es an mir abprallen lassen, wenn er am zetern ist. Letztendlich kann uns nichts passieren.

Irgendwann gibt es ja nichts mehr, wofür ich sein Einverständnis benötige oder - was ich schon die ganze Zeit hoffe - die Situation entspannt sich und er schafft es auch, sachlich beim Gespräch zu bleiben.


@wirdwerden

Deine Anmerkungen fand ich putzig und traurig zugleich. Hoffe nicht, dass es soweit kommt. Sondern für die Kinder wäre es sicherlich besser, wenn die Besuche beim Vater häufiger und regelmäßiger wären. Schauen wir mal ...

[Also, schreib ihm alle 6 Monate einen kurzen Bericht darüber, wie es den beiden minderjährigen Kindern so geht. Fotos beilegen. Und das wars dann.]

Viele Grüße
wickedbaby

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wickedbaby
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mikkian,

vielen Dank für die Unterstützung. Es fällt mir sehr schwer, ein gutes Vorbild für die Kinder zu sein, wenn es um die Kontaktaufnahme zum Vater geht. Aber ich arbeite daran ...

Herzliche Grüße
wickedbaby


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

Ich würde an deine Stelle das alleinige ABR beantragen, Gesundheitsfürsorge und die Erziehungsberechtigung und bei Gericht kann dein Anwalt ja das Thema psych. Erkrankungen vorbringen mit Selbstmordversuchen usw. und es werden ja auch die Kinder angehört.

Dann hat er nur noch das Umgangsrecht und das wird er wohl kaum nutzen.

Viel Kraft. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Für was braucht sie das ABR, konkret? Er macht ihr dasselbe doch nicht steitig.

Und der halbjährliche Bericht ist nicht "putzig", sondern durchaus vorgesehen, wenn der Umgang nicht klappt.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
kasuos
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Wenn ich mir hier die Beiträge so durchlese, frage ich mich, warum ihr der TE permanent ratet, die alleinige Sorge NICHT zu beantragen und dass die alleinige Sorge überhaupt keinen Sinn machen würde - Nur, welchen Sinn macht sie denn unter solchen Umständen dann? Wofür ist sie gut, wenn einer nur boykottiert, seinen persönlichen Schmerz damit mildert und der Ex-Partnerin das Leben schwer macht?

Die gemeinsame Sorge wird in diesem Fall nicht praktiziert und/oder ist nur unter größten Anstrengungen der TE möglich. Das ist nicht Sinn und Ziel des GEMEINSAMEN Sorgerechts und war es auch nie.

Ich persönlich denke, es gibt ausreichend Gründe um hier ernsthaft über eine Sorgerechtsklage nachzudenken - Scheinbar scheint der Vater nicht in der Lage zu sein, die Trennungsdifferenzen, die er mit der Mutter hatte, von den Kinder fernzuhalten...Und das seit geräumiger Zeit! Also, scheint dem Vater das Wohl der Kinder offensichtlich egal zu sein...Außerdem liefert der Vater selber ausreichend Stoff für die ganzen Auseinandersetzungen. Das sind schon jede Menge Gründe für das Erlangen der alleinigen Sorge.


Alles Gute!
Kasuos

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
Wenn ich mir hier die Beiträge so durchlese, frage ich mich, warum ihr der TE permanent ratet, die alleinige Sorge NICHT zu beantragen


Vielleicht einfach aus dem Grund, dass die Übertragung des alleinigen Sorgerechts wesentlich schwieriger durchzusetzen ist als die Übertragung einzelner, ausgeklammerter Bereiche. ;)


-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

... und wegen der von der TE selbst ins Spiel gebrachten Auswirkungen auf den Vater.

... und weil diverse ihrer Sorgen und Nöte auch durch das ASR nicht zu beheben wären.

Die Abwägung der Vor- und Nachteile muss die TE selbst treffen.

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wickedbaby
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden

Ich dachte wirklich, es wäre Sarkasmus. Ich habe noch nie gehört, dass ein halbjährlicher Bericht abgegeben wird. Beim Vater? Wird es verlangt? Von wem? Dient es zur Information oder Absicherung?

quote:



[/Und der halbjährliche Bericht ist nicht "putzig", sondern durchaus vorgesehen, wenn der Umgang nicht klappt.]


Ich danke Euch für Eure Meinungen und Tipps. Die Diskussion hier, ob ASR beantragen oder nicht, spiegelt genau meine Gedanken wider.

Wenn es eine Zeit lang ruhig bleibt (im Hinblick auf den KV), denke ich, dass sich schon alles zurechtläuft. Nur ist es leider im Moment so, dass ich auf viele Dinge von ihm (Unterschriften, Ferienplanung meiner Tochter) angewiesen bin und er dies dafür nutzt, mir immer wieder vorzuwerfen, dass ich an allem Schuld bin und letztendlich kein vernünftiges Gespräch zustandekommt.
Ich weiß schon, dass seine Reaktion mit seiner Psyche zusammenhängt, aber nach so langer Zeit sollte er die Trennung bzw. die Scheidung akzeptieren und an seine Kinder denken, welches er nur mit Hilfe von Medikamenten und einer Therapie schafft, wozu man ihn "leider" nicht zwingen kann. Es ist sicherlich noch nicht zu spät, aber wenn er so weitermacht, verliert er auch noch seine letzte Tochter, anstatt alle vier auch wieder für sich zu gewinnen.



-----------------
""

-- Editiert am 18.06.2010 09:22

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nochmals, welche Unterschriften brauchst Du ganz konkret? "Viele", wie muss ich mir das vorstellen?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi wickedbaby,

quote:
aber nach so langer Zeit sollte er die Trennung bzw. die Scheidung akzeptieren und an seine Kinder denken


Es ist unerheblich, was du meinst wie er agieren sollte. Du kannst ihn nicht ändern und diese Gedanken bringen weder dich noch deine Kinder voran. Ich kenne eine "normale" Frau, die schafft das von dir erwünschte auch nach über acht Jahren nicht...

quote:
Nur ist es leider im Moment so, dass ich auf viele Dinge von ihm (Unterschriften, Ferienplanung meiner Tochter) angewiesen bin und er dies dafür nutzt, mir immer wieder vorzuwerfen, dass ich an allem Schuld bin und letztendlich kein vernünftiges Gespräch zustandekommt.


Wenn er diese Situationen nicht mehr für Vorwürfe nutzen kann, wird er andere Gelegenheiten finden. Solange er mit dir "Krieg" führen möchte, wirst du ihn daran nicht hindern.

Und nochmals, alle Probleme, die mit dem Umgang zu tun haben, bleiben dir auch beim ASR erhalten.

quote:
aber wenn er so weitermacht, verliert er auch noch seine letzte Tochter, anstatt alle vier auch wieder für sich zu gewinnen.


DAS ist ganz allein seine Verantwortung. Du kannst weder ihn noch deine Kinder vor den Auswirkungen seines Handelns schützen. Siehe deine Aufgabe darin, die Kinder im Umgang mit dem Vater zu stärken. Für ihn bist du nicht verantwortlich. Ich kann mir auch vorstellen, dass das dein Problem ist und das auch der Nerv, den er immer wieder bei dir trifft. Lerne, dich abzugrenzen, anstatt alles in einigermaßen vernünftigen Bahnen zu halten. Damit wirst du sicher dir und den Kindern den größten Gefallen tun.






-----------------
"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du musst nicht mehr Interesse am Vater/Kind-Kontakt haben als er selbst. Und das, was Du meinst, mit ihm koordinieren zu müssen, das kannst Du auch alleine Regeln. Sind doch alles Dinge des Alltags, für die Du seine Mitwirkung nicht brauchst. Und Terminabsprachen musst Du gegebenenfalls auch mit ihm treffen, wenn er kein Sorgerecht hat. Ich wiederhole meine Frage: für was benötigst Du die Unmengen von Unterschriften?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kasuos
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Es geht doch nicht um "Unmengen von Unterschriften", sondern darum, dass die gemeinsame Sorge aktiv nicht stattfindet und in der Vergangenheit ebenfalls nicht stattgefunden hat, und gegenwärtig durch einen Elternteil aktiv verweigert oder erschwert wird. Auch die Handhabung in der Zukunft sieht mehr als fraglich aus - Noch einmal, dass ist nicht Sinn der gemeinsamen Sorge. Und ein(e) fähige(r) Richter(in) wird das genauso sehen und solchen Machtspielchen zum Wohl des Kindes einen Riegel vorschieben. Das Umgangsrecht ist davon nicht betroffen, und es wäre für den Vater vielleicht eine Chance, sein Verhalten zum Wohle der Kinder noch einmal ernsthaft zu überdenken (ob seelisch erkrankt oder nicht)



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
kasuos
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Ansonsten würde ich versuchen, mich vom KV unabhängig zu machen. Er sollte den ersten Schritt machen, falls er Kontakt zu den Kinder oder der einen Tochter wünscht. Tut er das nicht, dann solltest du nicht mehr vermitteln; stellen die Kinder fragen, soll er solche selber beantworten. Sagt er Verabredungen ab, soll er es den Kindern selber mitteilen. Weigert er sich mit dir zu kommunizieren, kommen organisatorische Dinge bei dir halt nicht mehr an und er hat Pech gehabt. Schaff dir ein dickes Fell an und lass dich auf solche Spielchen nicht mehr ein! Verweigert er die Unterschrift, lass sie ruckzuck durch einen Familenrichter ersezten! Du selber entscheidest dich tagtäglich für den Stress und niemand anders!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wickedbaby
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden

Es geht nicht um Unmengen von Unterschriften, z.Zt. lediglich für 3 "Projekte". Klassenfahrt, Bahnfahrten mit Kinderbetreuung sowie Einrichtung eines Taschengeldkontos. Für die weiterführende Schule haben wir nach langem Hin und Her die Unterschrift vom KV bekommen.
Für die Klassenfahrt werde ich die Unterschrift schon bekommen, weil der KV schon wegen seiner Tochter sich nicht quer stellen kann.

Wenn er bei solchen notwendigen Kontakten nicht immer wieder die Chance ergreifen würde, mich zu beschimpfen, wäre die Sache mit den Unterschriften überhaupt kein Thema wert. Mich reiben diese Telefonate hinterher immer sehr auf und ich behaupte, dass er dies weiß und es dann erst recht auf die Spitze treibt.

Wie ich eingangs erwähnt habe, wurde durch die Kinder und mich sein Leben komplett geregelt. Ich erwische mich schon dabei, dass ich in einigen Fällen immer noch das Gefühl habe, für den KV Verantwortung übernehmen zu müssen. Auch meine Anwältin und Familienmitglieder haben mich gerade in der Trennungsphase häufig darauf aufmerksam gemacht, dies zu unterlassen. Es ist mir und den Kindern schon weitestgehend gelungen, nicht in dieses alte Schema zu verfallen.
Ich habe auf Anraten meiner Anwältin dem KV und unserer Tochter die Besuchsregelung komplett allein überlassen, weil ich feststellen musste, dass ich immer den schwarzen Peter hatte, egal was wir geplant hatten.
Nun muss sich leider meine Tochter mit ihrem Vater auseinandersetzen und sich anhören lassen, dass der Besuch wieder nicht klappt. Es ist für sie eine schmerzvolle Erfahrung, aber ihre Psychologin ist auch der Meinung, dass sie lernen muss, ihren Vater so zu sehen wie er ist und nicht wie ich ihn durch die rosarote Brille dargestellt habe.

Ihr habt recht, dass ich mir ein dickeres Fell anschaffen muss. Das ist mir im Laufe der Zeit gelungen und die letzte Schicht schaffe ich auch noch. Danke EUCH!!!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

:) Ja dann - dir und deinen Kids viel Glück! :)

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.016 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen