Als Schülerin von zu Hause ausziehen

18. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
famigliaepersempre
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Schülerin von zu Hause ausziehen

Hallo, ich bin 18 Jahre alt und halte es nicht mehr zu Hause aus. Ich mache dieses Jahr mein Fachabitur, also bin noch Schülerin. Nun zu dem Problem: Seit 10 Jahren ist meine Mutter mit einem Mann zusammen, dieser hasst mich schon immer, warum weiß ich selber nicht. Durch ihn ist meine Mutter wie ein anderer Mensch geworden. Ich will am Besten nicht weiter in‘s Detail gehen, aber nun Folgendes: Ich bin über die ganzen Jahre psychisch instabil geworden durch die ganzen Probleme zu Hause, habe mich selbst verletzt und hatte auch ein Medikament verschrieben bekommen das es mir besser, dies hab ich
jedoch abgesetzt, weil es schließlich auch keine Lösung ist.. Meine Noten haben auch über die Jahre immer und immer mehr nachgelassen, weshalb ich dieses Jahr die 12. am wiederholen bin. Es ist inzwischen soweit, dass mir einfach alles zu viel ist, egal was ich machen will, ich kanns einfach nicht. Ich könnte von der Schule nach Hause kommen direkt schlafen gehen bis morgens und bin trotzdem einfach müde vom Leben. Ich will schon lange ausziehen, habe aber nie mit jemand drüber geredet, genauso wie über meine Probleme. Nun bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass es endgültig nicht so weiter gehen kann und wollte wissen was ich für Zuschüsse kriegen könnte bzw. was mir zustehen würde, wenn ich mir eine 1-2 Zimmer Wohnung suche oder ob mir überhaupt was zu steht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Ausziehen ist mit 18 kein Problem. Die Unterhaltspflichtigen (Eltern) können einen Teil des Unterhalts auch in "Naturalien", d.h. vor allem in Stellung von Kost und Logis, leisten.

Das muss der Unterhaltsberechtigte akzeptieren, es sei denn...

- er macht eine Ausbildung an einem anderen Ort
- ihm ist das Zusammenwohnen mit den Eltern nicht zumutbar

Das könnte hier der Fall sein.

Ein Betroffener sollte sich Rat beim Jugendamt holen (ja, das ist auch für 18- bis 21-Jährige zuständig), oder bei einem Anwalt, oder einer Sozialberatung (AWO etc.).

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

wenn ich mir eine 1-2 Zimmer Wohnung suche Und der örtliche Wohnungsmarkt ist so toll, dass da an 18jährige ohne eigenes Einkommen vermietet wird? Denn üblicherweise wird da eine Elternbürgschaft verlangt - hat man die nicht, sieht es ziemlich schlecht aus...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

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