Als Vater am Kinder Wochenende erkrankt

19. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Giacomo123mitglied
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Vater am Kinder Wochenende erkrankt

Moin , ex Frau und ich haben eine Richterliche Umgangsvereinbarung.
Ich bin dieses Wochenende erkrankt , Grippe, Fieber , spucken und habe das Wochenden abgesagt nun rief sie mich an und drohte mir mich zu verklagen auf Ordnungsgeld, auch mit dem Argument sie müsse die Kinder auch betreuen wenn sie krank ist , verstehe ich alles aber die Kinder freiwillig anstecken mit kotzen , Magen und Darm und Fieber? Zu mal lebe. Ich in 15 m2 was aber den Richter auch nicht stört , Wohnverhältnisse in meinen Augen nicht tragbar aber darum geht es hier nicht , ich lag wirklich flach...
Ahja steht auch drinnen bei nicht Einhaltung kann das Gericht Ordnungsgeld verhängen bis Ordnungshaft.
Lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116147 Beiträge, 39211x hilfreich)

Zitat (von Giacomo123mitglied):
ex Frau und ich haben eine Richterliche Umgangsvereinbarung.

Da wäre dann mal der Wortlaut zu dem relevanten Themen interessant.



Zitat (von Giacomo123mitglied):
Ich bin dieses Wochenende erkrankt

Zitat (von Giacomo123mitglied):
aber die Kinder freiwillig anstecken

Über Erkrankung und die Feststellung der Ansteckung gibt es ja sicherlich entsprechende Dokumentation von Ärzten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Giacomo123mitglied
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Über Erkrankung und die Feststellung der Ansteckung gibt es ja sicherlich entsprechende Dokumentation von Ärzten?
ne ich hatte Donnerstag frei und das Wochenden daher dachte ich ich müsste mir keinen gelben Schein holen , OK ist jetz schlecht , ja man muss alles dokumentieren, aber wie gesagt keine Ahnung ob ich sie hätte nehmen müssen mit den Sachen bzw und ob das dem wohl ser Kinder dient evtl krank nach Hause zu kommen .

LG

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