Als Vater kein Recht auf meine Tochter?

25. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
jaykayone
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Vater kein Recht auf meine Tochter?

Hallo !

Ich hoffe ihr könnt mir helfen?


Meine ex hat sich im Oktober 2005 (sind nicht verheiratet) nach fast vier Jahren von mir getrennt.
Als ich ein paar tage später erfuhr das Sie dies, wegen einen anderen Mann tat, bin ich sofort aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen bevor die Situation eskaliert.

Wir haben eine kleine süße, jetzt 15 Monate alte Tochter, die ich über alles liebe & die ich zum glück seid November fast jedes Wochenende bei mir hab. J
Auch den 12 jährigen Sohn meiner ex aus irgendeiner vorherigen Beziehung, wo sie den Vater bis heute noch leugnet ( obwohl jeder weiß wer es ist ) schläft ab und an bei mir.
Hab ihn einfach in den letzten Jahren unwahrscheinlich lieb gewonnen & denke er mich auch.

Aber leider musste ich, weil ich Ge Googelt habe, mit erschrecken feststellen dass den Vätern von unehelichen Kindern keinerlei rechte zustehen. L ?

Noch darf ich meine Tochter, so wie es meine zeit zulässt (oder ihre laune) sehen, bezahle auch regelmäßig mehr unterhalt als ihr zusteht.
Aber was ist? wenn sie ihre Meinung ändert (neue Beziehung, rosarote Brille, Vater stört nur usw. ) & ich mein Kind nicht mehr wieder sehen darf ?

Hab ich keinerlei rechte? Es ist auch mein Kind!
Wie ist das mit besuchsrecht, beidseitiges sorgerecht usw. ?
Unsere, meine Tochter trägt sogar meinen Nachname!
Kann das Recht sein?

????????????????????????????????????????????????????

im voraus vielen dank für eure …………………………………….?
lg
jaykay

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20 Antworten
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#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2363x hilfreich)

Also ich weiß ja nicht, wo du gegoogelt hast, aber ein Vater hat natürlich ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Allerdings muß er offiziell der Vater sein. Das heißt, wenn das Kind unehelich ist, müßte die Vaterschaft anerkant sein. Aber davon abgesehen steht einem Umgangsrecht m.E. nichts im Wege. Im Übrigen wurden 1998 eheliche und uneheliche Kinder rechtlich gleichgestellt. Die Seite, die du im Netz gefunden hast, ist möglicherweise veraltet...

Gruß Justice

-----------------
"justice"

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#2
 Von 
jaykayone
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

HI Justice!

Vielleicht hab ich gegoogelt & nicht richtig gelesen! ( war mir eh zuviel Input )
Aber das was ich gelesen habe war wie gesagt erschreckend.
Bin der leibliche & offizielle Vater ! sonst hätte sie nicht mein Name !
Muss aber auch leider gestehen das ich ein Greenhorn im netz bin & nicht nur im netz! auch im recht für Familie ;)
Es ist mein erstes Kind & ich möchte mich mit der Situation vertraut od. sagen wir auch auseinandersetzen!
Aber umgangsrecht oder sorgerecht ?
Wo ist der unterschied?
Möchte einfach meine kleine nicht verlieren!

Gruß
JayKay

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2363x hilfreich)

Zwischen Umgangsrecht und Sorgerecht besteht ein riesiger Unterschied. Sorgerecht bedeutet mit einfachen Worten, daß du erziehungsberechtigt bist in dem Sinne, daß du für das Kind Entscheidungen treffen kannst. Umgangsrecht bedeutet nur, daß Du dein Kind regelmäßig sehen kannst. Wochenende, Urlaub etc.)

Seitdem eheliche und uneheliche Kinder gleichgestellt wurden, gilt auch für nichteheliche Kinder eigentlich der Grundsatz, daß die Eltern auch nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht haben. Das heißt, bei wichtigen Entscheidungen müssen sie sich absprechen. Wenn die Scheidung und das Verhältnis zur Ex einigermaßen zivilisiert verläuft müßte das eigentlich möglich sein.

Bekommt aus irgendwelchen Gründen jedoch deine Ex das alleinige Sorgerecht, bleibt dir auf jeden Fall das Umgangsrecht. Das kann man dir auch nicht nehmen, es sei denn, du würdest das Kindeswohl gefährden. Da müßte deine Ex schon schwere Geschütze auffahren.

Am besten für dich und dein Kind wäre es sicherlich, das ganze zivilisiert und außergerichtlich zu regeln. Du sagst ja selbst, daß es bisher ganz gut läuft, also denke ich mal müßte das auch in Zukunft möglich sein....

Gruß Justice

-----------------
"justice"

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#4
 Von 
guest123-362
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Im Übrigen wurden 1998 eheliche und uneheliche Kinder rechtlich gleichgestellt. Die Seite, die du im Netz gefunden hast, ist möglicherweise veraltet...


Justice, ich würde eher sagen, dass du etwas deiner Zeit vorauseilst. Eheliche und uneheliche Kinder sind natürlich nicht gleichgestellt. Das ist ein Skandal und verfassungswidrig, aber das interessiert den deutschen Staat natürlich nicht.

Jaykayone, was für Rechte meinst du eigentlich konkret? Hast du denn mit deiner Ex das gemeinsame Sorgerecht für euer Kind? Eine ledige Mutter hat automatisch das alleinige Sorgerecht für das Kind, wenn nicht ausdrücklich das gemeinsame Sorgerecht beantragt wurde. Ein Sorgerecht für den Vater ist nicht möglich gegen den Willen der Mutter. Das ist ganz im Unterschied zu ehelichen Vätern, die nach der Kindschaftsrechtreform 1998 das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Scheidung haben. Natürlich hast du auch ein Umgangsrecht, wenn du der Vater bist und kein Sorgerecht hast, aber wenn die Mutter dein Umgangsrecht blockiert, bist du arm dran. Du kannst zwar vor Gericht dein Umgangsrecht einklagen, aber in Deutschland wird im Gegensatz zu anderen Ländern, das Umgangsrecht des Kindes mit seinem Vater nicht gegen den Willen einer Mutter durchgesetzt.


Trotzdem alles Gute

-- Editiert von Deep Thought am 25.01.2006 22:37:14

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#5
 Von 
guest123-362
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Seitdem eheliche und uneheliche Kinder gleichgestellt wurden, gilt auch für nichteheliche Kinder eigentlich der Grundsatz, daß die Eltern auch nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht haben


Justice, das Gegenteil ist richtig.

quote:
Aber umgangsrecht oder sorgerecht ?


Jaykayone, wenn du das nicht weißt, gehe ich mal davon aus, dass ihr nicht das gemeinsame Sorgerecht für das Kind habt, weil man diese ja beantragen muss und du es ja wohl mitbekommen hättest, wenn dies geschehen wäre. Naja, du hast dann aber auch ein Umgangsrecht. Bei kleinen Kindern sieht das Gericht aber in der Regel nicht mal ne Übernachtung beim Vater vor. Später ist das Umgangsrecht alle 14 Tage übers Wochenende. Aber das gilt natürlich nur für den Fall, dass sich die Mutter ganz gegen den Umgang stellt und es zu einer Klage deinerseits kommt und der Umgang gerichtlich festgesetzt wird. Sei froh, wenn du die Kleine jedes Wochenende hast. Aber wie gesagt, als unehelicher Vater bist du Vater von Mutters Gnaden. Ich hoffe, deine Ex gibt dir weiter dein Kind über Wochenende und kommt nicht auf die Idee den neuen Mann als Ersatzvater zu installieren und dich von der Vaterschaft auszuschließen. So was soll schon vorgekommen sein. Auch die Geschichte deiner Stieftochter lässt nicht allzu viel Gutes über deine Ex erahnen. Den leiblichen Vater verleugnen ist etwas ganz schlimmes für ein Kind und spricht für die charakterliche Unreife deiner Ex. Aber trotzdem alles Gute und was ich geschrieben habe, gilt natürlich nur für den ungünstigsten Fall, das die Mutter nicht mitspielt.

-- Editiert von Deep Thought am 25.01.2006 22:54:17

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#6
 Von 
guest123-362
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 12x hilfreich)

....aber komisch, dass deine Tochter deinen Namen hat. Ich glaube, das ist eher ungewöhnlich bei nem Vater, der kein Sorgerecht hat. Bin mir aber in dem Fall auch nicht ganz sicher. Vielleicht hast du ja doch das gemeinsame Sorgerecht und weisst es gar nicht....

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#7
 Von 
jaykayone
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal vielen dank für eure antworten!

Im klar text heißt das ich im Grunde genommen damit leben muss!
Habe im Moment nicht vor zum Anwalt zu gehen od. den Seelen frieden zu stören.

Alleine schon wegen der kleinen!

Sorgerechtantrag ? noch nie gehört oder gestellt!

Unreife meiner ex? na ja siehst es ja bzw. liest es ja!

Mir geht es einfach nur darum das ich ein mitspreche recht habe & sie nicht alles mit meiner Tochter machen kann was sie will!
Oder je nach dem wie sie drauf ist! Ich sie nicht mehr sehe!
Im Moment geht es ja! Aber wer weiß was kommt! Mach mir einfach nur sorgen!

& vertraue ihr auch nicht wirklich!
Ich glaube sie gibt mir nur die kleine um ihr schlechtes gewissen zu beruhigen od. um ihr neues leben zu genießen!
Wie auch immer! möchte einfach nur soviel zeit wie möglich mit meiner Tochter verbringen ohne das es mir einer verbieten kann! Weder Gesetz noch ex ;)

Ich glaube da reicht mir kein umgangsrecht! (so wie ich das verstanden habe)

Wie ist das mit meinem Nachname?
Kann sie das ohne meine Zustimmung ändern ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-362
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Habe im Moment nicht vor zum Anwalt zu gehen od. den Seelen frieden zu stören.


Sehr vernünftig.

quote:
Wie ist das mit meinem Nachname?
Kann sie das ohne meine Zustimmung ändern ?


Gute Frage. Bei sorgeberechtigten Eltern ist das Einverständnis des Vaters nötig, aber soweit ich weiß, auch bei einem Vater ohne Sorgerecht. Die Mutter kann nicht alle Nase lang nen neuen Namen für das Kind auswählen, da müssen schon triftige Gründe für ne Namensänderung vorliegen. Aber genau weiß ich es leider nicht, wie das bei nicht sorgeberechtigten Vätern aussieht.

quote:
Ich glaube da reicht mir kein umgangsrecht! (so wie ich das verstanden habe)


Also wie gesagt, wenn du kein Sorgerecht hast, hast du nichts zu melden, um es mal salopp auszudrücken. Bei unehelichen Vätern treibt der Staat mit allen Mitteln Unterhalt ein, Rechte an seinem Kind bekommt der Vater dafür aber keine.

Erkundige dich doch mal, ob du Sorgerecht hast.

Solange dein Umgangsrecht nicht behindert wird, würde an deiner Stelle nichts unternehmen und es so laufen lassen.

Zum Schluss noch ein link für dich

http://www.pappa.com/

Das Forum ist sehr gut und eine Menge Väter, die Ahnung von der Materie haben, sind dort anwesend. Lass dich aber nicht zu sehr entmutigen von den dort anwesenden Usern. Die meisten dort haben viel schlimmere Erfahrungen gemacht, als du bis jetzt. Sieh nicht alles schwarz und sei froh, dass es im Moment gut läuft mit deiner Tochter und die sie oft siehst.

Und du hast ja auch ein Umgangsrecht. Das wird dir jedes Gericht auch zugestehen, falls die Mutter einmal nicht mehr mitspielt. Es müsste ja schon sehr ungünstig laufen, wenn sich deine Ex einfach dazu entscheiden sollte, gegen ein solches eventuelles Urteil zu verstoßen und dir deine Tochter ganz zu nehmen. Sei froh, dass es gut läuft im Augenblick.

-- Editiert von Deep Thought am 26.01.2006 00:04:13

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#9
 Von 
guest123-362
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 12x hilfreich)

Habe gerade noch was gefunden. Einen Artikel in diesen Seiten hier über die Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts.

http://www.123recht.net/article.asp?a=14891

Der ist zwar alles andere als ermutigend, aber es scheint nicht prinzipiell ausgeschlossen zu sein, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen einer Mutter zu bekommen. Aber so eine Beantragung gegen den Willen der Mutter kann natürlich auch nach hinten losgehen und sie wird sauer auf dich. Außerdem gehen die Chancen wohl gegen null. Erkundige dich doch erst mal, ob du Sorgerecht hast und dann kannst du weiter sehen.
Wenn du es nicht haben solltest, kann man vielleicht mit Mediation des Jugendamts versuchen, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen.

-- Editiert von Deep Thought am 26.01.2006 00:33:56

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#10
 Von 
jaykayone
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja der Vater Staat !

Bezahlen tu ich ja ! auch gerne !
Hab das Kind in die welt gesetzt & werd mich auch drum kümmern!
So oder so! mit dem Staat oder ohne dem Staat !
Mit dem sorgerecht! Keine Ahnung!
Werde mal vorsichtig anfragen!

Werd es jetzt aber auch erst einmal so weiter laufen lassen !



Ps. Deep Thought ! hatte das mit dem…..nicht gesehen

(.....aber komisch, dass deine Tochter deinen Namen hat. Ich glaube, das ist eher ungewöhnlich bei nem Vater…..)

ist auch ungewöhnlich! wir sind nach ein paar tagen nach der geburt zum amt gegangen (wegen Geburtsurkunde usw. )

Hatten uns vorher auch geeinigt das unsere Tochter erst einmal meinen Namen bekommt! (Schwiegermutter war natürlich dagegen)

Sie hat unterschriebe, ich hab unterschrieben, & nun heißt sie so !


Noch mal danke!
Meld mich wieder wenn ich schlauer bin!
Obwohl ich jetzt schon schlauer geworden bin!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
jaykayone
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

naja! so weit ist es noch nicht!
& möchte auch nicht das es soweit kommt!
wie gesagt!es geht mir um das wohl des kindes!recht od. nicht recht das ist hier die frage ??????????????????????????????


+++++++((((((Habe gerade noch was gefunden. Einen Artikel in diesen Seiten hier über die Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts.

http://www.123recht.net/article.asp?a=14891

Der ist zwar alles andere als ermutigend, aber es scheint nicht prinzipiell ausgeschlossen zu sein, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen einer Mutter zu bekommen. Aber so eine Beantragung gegen den Willen der Mutter kann natürlich auch nach hinten losgehen und sie wird sauer auf dich. Außerdem gehen die Chancen wohl gegen null. Erkundige dich doch erst mal, ob du Sorgerecht hast und dann kannst du weiter sehen.
Wenn du es nicht haben solltest, kann man vielleicht mit Mediation des Jugendamts versuchen, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen.))))))))++++++++


werde mir die links aber noch ruhe ansehen!


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
jaykayone
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hi !
bin wieder etwas schlauer!

Neuregelung des Sorgerechts zum 1.7.1998 durch das Kindschaftsreformgesetz:


gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern:
Bisher stand das Sorgerecht über ein nichteheliches Kind allein der Mutter zu. Auch in Zukunft ist es so, dass das Sorgerecht zunächst allein der Mutter zusteht, allerdings können die Eltern gemeinsam erklären, dass sie ein gemeinsames Sorgerecht haben wollen, (§ 1626a BGB ).
Diese Sorgeerklärung müssen die Eltern selbst abgeben, und zwar entweder vor einem Notar oder beim Jugendamt (§ 1626d BGB ). Sie kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen (§ 1626b Absatz 2 BGB ).
Können sich die Eltern in einer für das Kind wichtigen Angelegenheit nicht einigen, so entscheidet auf Antrag das Familiengericht (§ 1628 BGB ).

Bei veränderten Umständen kann jeder Elternteil später beim Familiengericht beantragen, dass ihm das alleinige Sorgerecht übertragen wird, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht (§ 1671 Absatz 2 BGB ).

werd wohl demnächst mal vorsichtig bei meiner ex nachfragen !

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#13
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Ja, versuche es.......und zeige ihr auch, das GSR auch gemeinsame Sorgepflicht heißt.

Und wenn Filius später mal heftigen Unsinn baut, steht sie nicht alleinig in der Verantwortung, sondern Du ja dann mit. ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo Jaykayone,

bezüglich des Nachnamens:
Da das Kind deinen Namen trägt, kann die Mutter diesen Namen nicht ohne dein Einverständnis ändern lassen (z.B: wenn sie mal heiratet). Das ist unabhängig vom Sorgerecht.
Anders läge der Fall, wenn das Kind ihren Namen tragen würde und du kein Sorgerecht hättest, dann brauchte sie deine Einwilligung nicht.

In einigen Fällen kann die Einwilligung des anderen Elternteils durch gerichtlichen Beschluß ersetzt werden, aber nur, wenn es zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Deep blue
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Erklärung über die Entstehung des Sohnes fand ich echt voll daneben. Soo sehr magst du ihn wohl doch nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@Kuschelbaer

Deine Logik, da das Kind Deinen Nachnamen trägt, kann Mutter diesen auch nicht ohne Einverständniss ändern verstehe ich grad net.

Mein jüngstes Kind hat meinen Nachnamen, und somit den meines Ex Mannes, der aber auch gar nix mit meiner jüngsten zu tun hat, da erst nach der Scheidung geboren.

Laut Deiner Aussage, müßte nun , da meine Tochter den Namen meines Ex Mannes(nicht Vater)trägt, ich diesen um erlaubnis bitten, wenn ich den Namen ändern möchte????????

Da stimmt grad irgendwas nicht in der Logik ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Nun offiziell steht dem Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind zu, aber ich will da nur auf den Fall "Görgülü" verweisen, der sich momentan in meiner Region abspielt.
Wenn man einfach mal bei Google besagtes Wort eintippt wird man schnell fündig.
Dort wurde das Sorgerecht und ich glaube auch Umgangsrecht vom OLG Naumburg ausgeschlossen, und das BVerfG hat dies auch gebilligt. Das Verfahren ging dann weiter zum EuGH, der den Ausschluss des Umgangsrechtes für den Vater als Verstoß gegen die Menschenrechte bezeichnete (das Aktenzeichen würde ich mir aufschreiben, bei eventuellen Streitigkeiten kann es ganz nützlich sein).
Was weiter passierte ist meiner Meinung nach einer der größten Justizskandale, die ich je mitbekommen habe. Das AG Wittenberg billigte dem Vater den Umgang, das OLG Naumburg (14. Zivilsenat) hob das Urteil wieder auf und schloss den Umgang aus. Diesmal hob das BVerfG das Urteil auf, und verwies die Sache zurück. Was nun passierte habe ich nie ganz verstanden, aber nachdem sich das OLG Naumburg wieder geweigert hatte den Umgang anzuerkennen schritt das BVerfG mit einer einstweiligen Anordnung ein. Unter anderem hatte der 14. Zivilsenat anscheinend einen Beschluss gegen den Vater nicht nach Karlsruhe gemeldet, so dass die Richter sich da wohl auf den Schlips getreten fühlten.
Der 14. Zivilsenat des OLG Naumburg ist in dieser Sache inzwischen wegen Willkür für befangen erklärt worden und gegen die Richter ermittelt die Staatsanwaltschaft Halle wegen Rechtsbeugung.
Das nur mal als ein Beispiel dafür wie es in Deutschland auch laufen kann.

-- Editiert von ckonert am 19.02.2006 10:27:17

-- Editiert von ckonert am 19.02.2006 10:28:32

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 66x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Das ist keine Strategie, die sich die Richter ausgedacht haben, sondern eine Folge von klugen Rechtsanwälten und einer Lücke im Gesetz.
Die Idee, dass das Kindeswohl über allem steht ist ansich nicht zu beanstanden, wie in der Praxis damit umgegangen wir d schon.
Zuerst wird der Umgang ausgesetzt, bis ein psychologisches Gutachten erstellt werden kann. Bei unseren tollen Behörden dauert das auch gerne mal länger.
Wenn dann festgestellt wurde, dass ein Umgang für das Kind nicht schädlich ist, ist meißtens soviel Zeit vergangen, dass keine Bindung mehr zum Kind vorhanden ist und dann der Umgang deswegen ausgeschlossen wird.
Das ist aber nicht auf den Mist der Richter gewachsen. Mein Nachbar ist Pensionierter Präsident eines OLG und war Familienrichter, und ihm selber gingen diese Urteile nahe, aber der Richter ist nunmal an das Gesetz gebunden und hat das zu tun was die Politik sagt.
Also wenn euch diese Praxis stört müßt ihr das in Berlin geltend machen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Aber vielleicht, und hoffentlich wird dem ja bald Abhilfe geschaffen.

Gefunden:

Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde.

Den Kindern soll hier bei Bedarf künftig ein "Verfahrensbeistand" zur Seite stehen, der aktiv die Interessen der Kinder vertreten kann. Streitigkeiten über Aufenthalt und Umgangsrecht sollen von den Gerichten künftig vorrangig und dadurch schnelle bearbeitet werden. Es gelte zu verhindern, dass ein Elternteil für länger Zeit vom Umgang mit den Kindern ausgeschlossen werde, betonte die Ministerin. Eltern, die sich nicht an getroffene Vereinbarungen halten, müssen nach dem Entwurf häufiger mit einem Ordnungsgeld rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

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