Amtsgericht fordert Vermögensauskunft

6. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)
Amtsgericht fordert Vermögensauskunft

Hallo Leute,
habe ne Frage. Ich habe heute vom Amtsgericht ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung das Vermögen meines Kindes in einem beiliegenden Vordruck auszufüllen. Ich bin in der Insolvenz und das Familiengericht handelt nun nach §1666 sowie § 1667. Ich habe mal nach diesen Paragraphen des BGB´s gesucht und folgendes gefunden :
Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere

1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,

2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,

3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,

4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,

5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,

6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.

(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.


§ 1667
Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindesvermögens
(1) Das Familiengericht kann anordnen, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen. Die Eltern haben das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen. Ist das eingereichte Verzeichnis ungenügend, so kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch eine zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufgenommen wird.

(2) Das Familiengericht kann anordnen, dass das Geld des Kindes in bestimmter Weise anzulegen und dass zur Abhebung seine Genehmigung erforderlich ist. Gehören Wertpapiere, Kostbarkeiten oder Schuldbuchforderungen gegen den Bund oder ein Land zum Vermögen des Kindes, so kann das Familiengericht dem Elternteil, der das Kind vertritt, die gleichen Verpflichtungen auferlegen, die nach §§ 1814 bis 1816, 1818 einem Vormund obliegen; die §§ 1819, 1820 sind entsprechend anzuwenden.

(3) Das Familiengericht kann dem Elternteil, der das Vermögen des Kindes gefährdet, Sicherheitsleistung für das seiner Verwaltung unterliegende Vermögen auferlegen. Die Art und den Umfang der Sicherheitsleistung bestimmt das Familiengericht nach seinem Ermessen. Bei der Bestellung und Aufhebung der Sicherheit wird die Mitwirkung des Kindes durch die Anordnung des Familiengerichts ersetzt. Die Sicherheitsleistung darf nur dadurch erzwungen werden, dass die Vermögenssorge gemäß § 1666 Abs. 1 ganz oder teilweise entzogen wird.

(4) Die Kosten der angeordneten Maßnahmen trägt der Elternteil, der sie veranlasst hat.


Wer kann mir das erklären ? Heisst das etwa das mir das Sorgerecht entzogen werden soll weil ich in der Inso bin ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,
ich denke nicht das Dir das Sorgerecht entzogen werden soll, sondern vielmehr das für den Bereich der Vermögenssorge dafür gesorgt werden soll, das das Geld Deines Kindes nicht verloren geht, da Du Insolvenz angemeldet hast.
Ich würde an Deiner Stelle ganz schnell zum Jugendamt und das dort klären. Die können das Vermögen des Kindes dann verwalten, so das Du da keinen Zugriff mehr drauf hast und es nicht in Deine Insolvenzmasse fließt.

Dies ist natürlich nur meine persönlich Meinung/Wissen aber ich kann mir nicht vorstellen das Dir das Sorgerecht entzogen werden soll. Es geht nur darum das Vermögen des Kindes in Sicherheit zu bringen. Laß Dich von den Gesetzestexten nicht zu sehr verunsichern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

hallo mike,

also ich hab das auch durch.
Das ist nun mal die Regel, wenn ein Elternteil in Insolvenz geht und das Vermögen von amtswegen geschützt werden muss.Falls nämlich Gefahr im Verzug ist, greift das FamGericht beim Insoverwalter ein, damit das Vermögen des Kindes nicht in der Insomasse landet und weg ist.
Und es ist deine Pflicht, ansonsten gibt es Bussgeld.
Mach Folgendes:
eine - formlose - Aufstellung des Vermögens deines Kindes :
-Möbel und Einrichtungsgegenstände
-Schmuck
-Sparanlagen ( Sparbuch, Fonds... ) in Kopie / Verfügungsberechtigter
-Kontostand ( wenn Kind ein Konto hat ) in Kopie / Verfügungsberechtigter
-Auflistung der vorhandenen Versicherungen ( Unfall, Leben etc. ) in Kopie mit event. Rückkaufswerten
-Ist dein Kind bei Versicherungen von dir Begünstigter, dann gib es an
-Höhe des eingehenden K-Unterhaltes
-eventuell Grundbesitz
-offenen Forderungen ( stehen Zahlungen von Dritten aus- Erbe, Unterhalt, Verkauf ).
Aus. Das war es.
Das FamGericht prüft das alles und informiert dich dann nach ca. 4 Wochen, dass das Vermögen des Kindes von deinem getrennt ist und keine Gefahr besteht.

Es ist auch zu deiner Absicherung und das Gericht schützt dein Kind vorm Zugriff durch Gläubiger, weil du es rechtlich ( Inso ) nicht kannst.
Sieh es also als normalen Lauf der Dinge an.

PS: Ich habe mich damals aber auch mächtig erregt. Später siehst du das auch so gelassen wie ich jetzt und bist froh, dass das geklärt ist und dein Kind sein Vermögen amtlich geschützt bekommt.

In der Insolvenz wirst du noch viele - wie du denkst - Kröten schlucken müssen.
Augen zu und durch. Immer noch besser, als sein Leben lang seine Schulden mitzuschleppen.
Alles Gute.

-- Editiert von willow4 am 07.11.2008 15:05

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