An wen wird das Kindergeld gezahlt?

19. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ginaya
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
An wen wird das Kindergeld gezahlt?

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage wegen meinem Kindergeld. Ich bin 20 Jahre, Studentin und wohne nicht mehr bei meinen Eltern. Meine Eltern sind geschieden, ich bekomme Unterhalt (von meinem Vater 400€ von meiner Mutter 200€).
Das Kindergeld wird an meine Mutter gezahlt. Nun meine Frage: Habe ich ein Recht auf dieses Geld? Ich wohne wie gesagt alleine und bekomme ausser des UNterhalts keine Unterstützung seitens meiner Mutter. Nun habe ich gehört, dass mir das Kindergeld erst zusteht, wenn ich meine neue Wohnung als ersten Wohnsitz angebe. Stimmt das? Und wenn nicht, was für Möglichkeiten habe ich, dass ich das Geld bekomme?

Ich wäre sehr froh über Antwort.
Liebe Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 104x hilfreich)

§ 74 Abs. 1 Satz 1 EStG :
"Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt."

Generell steht das Kindergeld den Eltern zu. Nur falls diese ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, kann das Kindergeld an das Kind direkt ausgezahlt werden.
Wenn du noch mit Hauptwohnsitz bei deinen Eltern gemeldet bist, dann geht man davon aus, dass diese ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Gegensätzliches müßtest du beweisen.

Aber selbst eine Ummeldung wird dir nichts bringen. Als Studentin mit eigener Wohnung stehen dir ca. 600 € monatlich zu. Dieser Bedarf ist durch die geleisteten Unterhaltszahlungen (in denen das Kindergeld enthalten ist) gedeckt. Wie die Eltern das Kindergeld und damit den von jeden einzelnen zu zahlenden Unterhalt aufteilen, ist ihre Sache.
Selbst wenn du erwirken solltest, dass das Kindergeld ausnahmsweise an dich direkt gezahlt wird, hast du definitiv nicht mehr zur Verfügung, da deine Eltern dann ihre Beträge entsprechend kürzen können.


-- Editiert von peron30 am 19.07.2004 13:54:14

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7153 Beiträge, 1092x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andreas4
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

20 Jahre? Warum fragst du hier? Du hast auch ein Recht auf Arbeit. Beweg dich selbst. Dann ist diese Frage überflüssig.

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