Anfangsvermögen Scheidung

20. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nadine991
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anfangsvermögen Scheidung

Hallo an die Runde,
Ich hab mit Wirkung zum 01.03.1997 mein Elternhaus überschrieben bekommen. Am 30.5.1997 hab ich geheiratet. Der Grundbuch Eintrag war 16.07.1997 . Zählt das zum Anfangsvermögen? Oder ist das wie ein e Schenkung zu werten? Wie ist das bei einer Scheidung zu bewerten?

-- Editiert von Moderator topic am 21. Dezember 2022 16:58

-- Thema wurde verschoben am 21. Dezember 2022 16:58

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17085x hilfreich)

Zitat (von Nadine991):
Zählt das zum Anfangsvermögen?


Ja

Zitat (von Nadine991):
Oder ist das wie ein e Schenkung zu werten?


Eine Schenkung während der Ehe gehört doch auch zum Anfangsvermögen (§ 1374 Abs. 2 BGB).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124564 Beiträge, 40378x hilfreich)

Zitat (von Nadine991):
Zählt das zum Anfangsvermögen? Oder ist das wie ein e Schenkung zu werten? Wie ist das bei einer Scheidung zu bewerten?

Wer ist denn überhaupt gestorben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nadine991
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Gestorben ist niemand. Das war eine „Überschreibung" von meinen Eltern auf mich.

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