Hallo an die Runde,
Ich hab mit Wirkung zum 01.03.1997 mein Elternhaus überschrieben bekommen. Am 30.5.1997 hab ich geheiratet. Der Grundbuch Eintrag war 16.07.1997 . Zählt das zum Anfangsvermögen? Oder ist das wie ein e Schenkung zu werten? Wie ist das bei einer Scheidung zu bewerten?
-- Editiert von Moderator topic am 21. Dezember 2022 16:58
-- Thema wurde verschoben am 21. Dezember 2022 16:58
Anfangsvermögen Scheidung
20. Dezember 2022
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Frage vom 20. Dezember 2022 | 19:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anfangsvermögen Scheidung
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2022 | 22:23
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17085x hilfreich)
ZitatZählt das zum Anfangsvermögen? :
Ja
ZitatOder ist das wie ein e Schenkung zu werten? :
Eine Schenkung während der Ehe gehört doch auch zum Anfangsvermögen (§ 1374 Abs. 2 BGB).
#2
Antwort vom 20. Dezember 2022 | 23:07
Von
Status: Unbeschreiblich (124564 Beiträge, 40378x hilfreich)
ZitatZählt das zum Anfangsvermögen? Oder ist das wie ein e Schenkung zu werten? Wie ist das bei einer Scheidung zu bewerten? :
Wer ist denn überhaupt gestorben?
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#3
Antwort vom 20. Dezember 2022 | 23:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gestorben ist niemand. Das war eine „Überschreibung" von meinen Eltern auf mich.
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