Anfechtung Vaterschaft nach gefälschtem Test

28. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
ladybess
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Anfechtung Vaterschaft nach gefälschtem Test

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und würde gerne Tipps zu unserer Situation haben, die ein einziges Wirrwarr ist... Ich schildere mal kurz und knackig die Lage, sonst versteht man vermutlich nix mehr.

Mein Mann hat 2000 geheiratet, ebenfalls 2000 ein Kind bekommen
2002 ging die Ehefrau fremd (hat gebeichtet) wurde erneut schwanger (vermutlich vom Seitensprung) und kam reumütig zurück
Es wurde beschlossen zusammenzubleiben und das Kind wurde Anfang 2003 geboren. Der dritte im Bunde wollte wissen ob er der Vater ist. Somit wurde ein Vaterschaftstest gemacht, aber die Probe vom ersten Kind genommen und der Test somit gefälscht. Das wurde im Einvernehmen der Eheleute gemacht unter der Annahme, daß die Familie zusammenbleibt.
Die Ehefrau zog Mitte 2003 mit einem anderen Mann ab (nicht der evtl. Kindsvater, sondern noch ein anderer) mit dem sie heute verheiratet ist und noch ein 3. Kind hat.
Zum Trennungszeitpunkt wurde mündlich zwischen den beiden vereinbart, daß der Ehemann (mein jetztiger Mann und Vater meines Kindes) nicht den vollen Unterhalt für das 2. Kind (mit dem gefälschten Test) zahlt, sondern sie das beide tragen.
Derzeit zahlt er 50€ weniger als er muß und jetzt will sie neu verhandeln und den vollen Unterhalt rausholen.
Im Februar wird das Kind um das es geht 6 und somit ist vermutlich die Frist um die Vaterschaft anzufechten verstrichen ?
Was kann man da machen ?
Im Prinzip wurde ja auch dem evtl. leiblichen Vater sein Kind entzogen indem der Test gefälscht wurde und dem Kind der leibliche Vater genommen...
Ich finde es menschlich unmöglich von der Ehefrau zu heucheln sie bleibt da, meinem Mann das Kind anzuhängen und dann doch zu verschwinden und nun den vollen Betrag zu fordern.
Kann man da irgendwas machen ? Wie sieht die rechtliche Lage aus ?

Vielen Dank schonmal im Voraus...
Gruß

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2197
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Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
ladybess
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Da hast du vollkommen Recht ! Er ist ein Depp sowas zu machen. Aber er hat es gemacht um die Familie zu schützen, also um das KInd nicht an einen dritten geben zu müssen. Der Irrglaube war, dadurch die Familie zusammen zu halten. Und da sich die Frau zu einem anderen verkrümelt hat ist es doch ein wenig mehr ihre Schuld, daß die Familie nicht mehr existiert.

Aber du hast vollkommen Recht, die Situation sit so bescheuert von allen beteiligten, daß ich es manchmal selber kaum glauben kann, nur leider stecke ich mittendrin in dem Mist.

Die Lösung wäre wohl ein paar Kinder von ein paar Männern zu kriegen und von denen Unterhalt zu bekommen. [ironie off]

-- Editiert von ladybess am 28.11.2008 21:54

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#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Naweiste Ladybess, da muß man ja erst einmal eine Zeichnung machen, um das zu entwirren! Zum Vaterschaftstest:
Wer hat die Probe vom 1. Kind statt vom 2. genommen und seit wann weiß Dein Mann, daß es eine Probe vom falschen Kind war?
Seh´ich das richtig, daß er 2 eheliche Kinder hat, d.h. 2 sind in der Ehe geboren?

:zoff:

-- Editiert von Pachlus am 28.11.2008 22:10

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#4
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
ladybess
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Kind 1 und 2 sind ehelich aus der ersten Ehe und Kind 3 aus der zweiten (bestehenden, mit mir)
Die Ehefrau Nr. 1 und er haben die Probe vom 1. Kind genommen und er wußte es damit seit der Probe. Der Test war nicht gerichtlich angeordnet, sondern privat gemacht, weil halt der andere Mann kam und meinte der Vater zu sein und wollte dementsprechen eben "Umgang haben". Nach dem Test hat er sich abwimmeln lassen.

Ich frage weil ich Hoffnung hatte den Unterhalt für Kind 2 evtl. halbieren zu können. Denn auch ein strunzdummer blauäugiger Mann hat ein Recht auf eine Zukunft und eine zweite Familie nachdem die erste zerbrochen ist. Und ich denke ihr wißt, daß man als Zweitfamilie tatsächlich jeden Groschen umdrehen muß.
Denn: Er hat seine Vereinbarung gehalten, er ist voll und ganz Vater natürlich im Rahmen der Möglichkeiten wenn das Kind bei der Mutter lebt. Nur sie hat ihren Teil vergessen und will ihm den kompletten Unterhalt aufbrummen.
Und ich als böse Stiefmutter liebe beide Kinder aus erster Ehe. Sie sind jedes zweite Wochenende hier und wir verstehen uns super und das hat gar nichts mit der ganzen Sache zu tun.

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#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Meine unmaßgegliche Empfehlung: zunächst einmal feststellen lassen, ob das 2. Kind sein Kind ist. und zwar bei einem Institut für Gerichtsmedizin, nicht für 199 € in China oder wo die sonst noch hingeschickt werden! Es muß bei der Probeentnahme eine amtliche Dokumentation gemacht werden, sonst ist das alles nicht gerichtlich verwertbar! Kindesmutter muß zustimmen, heimlich geht nicht mehr und verletzt die Persönlichkeitsrechte des Kindes!
Kosten 450 € für Vater und Kind. plus Entnahmekosten, nochmals 25 € max.
Ist ja sehr schön, wenn die beiden das friedlich mit dem Unterhalt geregelt haben, siehst aber die Folgen!
Wenn Ihr das Ergebnis habt, muß Dein Mann klagen, wenn die Mutter die Zustimmung verweigert, kann diese durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden, dann melde Dich noch einmal.
PS: Mann kann jedem JUHSER :grins: eine persönliche Mitteilung schreiben!!!

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#7
 Von 
ladybess
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Problem dabei ist aber das hier:

"Die Vaterschaft kann nur binnen zwei Jahren angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen (§ 1600b BGB mit weiteren Sonderregelungen zum Fristlauf) "

[http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanfechtung]

Er weiß es ja schon seit ca. 5 Jahren...
Wobei man auch konstruieren könnte, daß die Zweifel erst jetzt durch Persönlichkeitsmerkmale des Kindes aufkommen... Hmmm... :???:

Wie sieht es denn aus mit Falschbeurkundung ? Die beiden haben ja im Zweifelsfall wissentlich Falschangaben gemacht... Oder auch nicht, weil verheirater = automatisch Vater ?

-- Editiert von ladybess am 28.11.2008 23:27

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#8
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo ladybess,

dann versuch ich das mal, so weit ich dazu was beitragen kann, zu entwirren :)

Die rechliche Vaterschaft deines Mannes ist und bleibt unbestritten, unabhängig von dem gefälschten Vaterschaftstest, da das Kind ehelich geboren wurde, er Kenntnis von der möglichen *Nichtvaterschaft* hatte und auf eine Anfechtung innerhalb zweier Jahre verzichtet hat.

Dass die KM aus freien Stücken einem denkbaren *Konstrukt* klaglos zustimmen würde, der rechtliche Vater hätte erst jetzt, nach so vielen Jahren, plötzlich Kenntnis von dem gefälschten Test erhalten, erscheint mir unwahrscheinlich ;)

Von einer *Urkundenfälschung* kann m.E. keine Rede sein ... gibt ja keine Urkunde. :)

Damit sind auch die Unterhaltsforderungen der KM berechtigt.

Einen rechtswirksamen Verzicht auf den Unterhaltsanspruch des Kindes gibt es nicht.

Der weitere potentielle leibliche Vater hat KEINE Anfechtungsmöglichkeit, da zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind eine sozial familiäre Beziehung besteht.

Dein Mann könnte in jedem Fall darauf bestehen, einen Vaterschaftstest zur Feststellung (oder Ausschluss) der leiblichen Vaterschaft bei dem betroffenen Kind durchzuführen.

Zwar hätte das Ergebnis keine Auswirkung auf die rechtlichen Umstände.

Aber so hätten doch zumindest dein Mann und allen voran das Kind zu gegebener Zeit Klarheit über die wirklichen Verhältnisse.

Immerhin könnte sich ja auch herausstellen, dass dein Mann tatsächlich Vater des betroffenen Kindes ist und diese Erkenntnis dürfte erhebliches Gewicht haben in der aktuellen Diskussion um den Unterhalt.

Eines erscheint mir bei diesem grotesken *Spiel unter Erwachsenen* wichtig anzumerken:

hier ist ein Kind Objekt erwachsener Unfähigkeit, vollumfänglich zu den Konsequenzen des eigenen Handelns zu stehen.

Es trägt daran keine Schuld.

Und sollte deshalb auch nicht darunter leiden müssen.

Gerade in der aktuellen Situation liegt m.E. auch eine Chance, ungünstigen Entwicklungen der Vergangenheit eine neue Richtung zu geben.

Nur meine Meinung.


Grüße

-- Editiert von Haselstrauch am 29.11.2008 09:21

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#9
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Prima, Haselstrauch, hab Dir mal schnell 4 Sterne gegeben! Meine unmaßgebliche Meinung: Der Test spielt überhaupt keine Rolle bei den Kinderspielen der Erwachsenen! Ein privates Spielchen der Erwachsenen, das rechtlich überhaupt nicht relevant ist; denn für die Anfechtung der Vaterschaft spielt die VERMUTUNG oder auch - wie in diesem Fall - BEFÜRCHTUNG des Vaters, der Vater zu sein bzw. nicht zu sein keine Rolle. Er kann 50 Jahre lang vermuten oder befürchten, immer wieder denken: " ob meine mich liebende Gattin mich hier betrogen hat?" Das ist es nicht, was eine Anfechtungsklage unmöglich macht. Dadurch läuft keine Frist ab! Was die Menschen im Kopfe haben, was diese denken und vermuten, ist wahrlich nur selten objektiv. Es muß ein OBJEKTIVER Umstand bestehen, der ihn an der Vaterschaft zweifeln läßt. Z.B. wenn er jetzt im neu geschaffenen sog. Klärungsverfahren -oder auch außerhalb-den offiziellen Vaterschaftstest für das 2. Kind macht und es sich herausstellt, daß er nicht der Vater ist; das ist ein objektiver Umstand !!! Dann kann er anfechten, wenn er nicht der Papi ist. :fight: or :love:

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#10
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

@ladybess: Selbst was Du "Persönlichkeitsmmerkmale" nennst, und das wird Dich sicherlich überraschen, sind nach der Rechtsprechung keine "objektiven Umstände", die erfolgreich zur Durchführung der Klage führen. Aussehen, Gestik, Stimme, Körpergröße, all das zählt nicht! Das hat manch ein Mann schmerzhaft erfahren müssen, wenn "sein" Kind, wenn es dann größer wurde, wie der Schornsteinfeger oder der Postbote aussahen. Der Mann hatte bisher (!) keine Chance, ein Verfahren zu gewinnen, wenn nicht ein Dritter bei der Zeugung zugegen war und dies auch später bekundete, Das Bundesverfassungsgericht hat es dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, daß ein Mann quasi rechtlos gestellt wurde, und das verstieß gegen die Persönlichkeitsrechte des Mannes. So mußte der Gesetzgeber ein Verfahren entwickeln, das dem Mann die Möglichkeit gab, seinen angeblichen Sproß zu überprüfen, ohne gleich die Vaterschaft anfechten zu müssen. Diese "Klärungsverfahren" hat seit dem 1.4.08 seine Gültigkeit. Wenn Du mehr darüber wissen willst, google einfach "Klärungsverfahren". Und entwirrt doch endlich Euer Leben! Mit Vernunft!
:devilangel:

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#11
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

@Ali Baba! Ich kann mich ja irren, und wir haben alle hier nicht die vollständigen Daten, aber wodurch soll denn Deines Erachtens die Abfechtungsfrist verstrichen
sein? Durch den Gentest? Das war ohnehin Kindskram und hatte kein objektives Ergebnis, eigentlich gar kein Ergebnis! Das Wissen allein, nicht der Vater zu sein, reicht nicht aus, eine Klage zu versagen! Deshalb schreibe ich es nochmals nieder: Es müssen OBJEKTIVE Umstände vorliegen, die die 2-Jahres-Frist beginnen lassen. :sweat:

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#13
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Und wie ist die Sache weitergangen? :grins:

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#14
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Nochmal extra für ali B.: Die beiden haben es vermutet, wissen tun sie es bis heute nicht. Und eine Vermutung allein reichte bisher nie bei den Gerichten aus, sie wurden bisher immer abgeschmettert! Deshal wurde das sog. "Klärungsverfahren" vom Verfassungsgericht gefordert und vom Gesetzgeber seit dem 1.4.08 eingeführt. Das schafft jetzt Klarheit und eine Klagemöglichkeit.
Und nochmals: Eine Vermutung ist kein OBJEKTIVER UMSTAND von dem man ERFAHREN (!!!) hat. Das waren die bisherigen Voraussetzungrn zur Vaterschaftsanfechtung. Also: nix ist mit "sie wußten es seit 5 Jahren".
Wenn du es nicht glaubst, geh zum Gericht und stell den Antrag, eine Vaterschaft anzufechten, weil du die Vermutung hast, daß sie nicht Deine Kinder sind! Die lachen einmal kurz! Mehr nicht. Der Grund ist auch klar: Die Kinder sollten vor der einfachen und grundlosen Vermutung durch die Väter geschützt werden. Nun wird erst geklärt und dann ggf. geklagt. Und das ist auch richtig so!
:schock:

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#16
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Zusatz: Ich weiß, daß die Meinung vorherrscht, davon zu "wissen" reiche aus!
:wipp:

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