Hallo,
mich hat das Jugendamt angeschrieben ich soll ein Auskunftsformular ausfüllen für Unterhaltsberechnung meines 3 Kindes.
Ich wohne mit meiner Frau und meine 2 Kinder in einem Haushalt.
Ich habe aber noch ein 3 Kind was nicht von meiner Frau ist und dafür wird Unterhalt berechnet.
Familienstand ist Verheiratet , muss ich das Einkommen von meiner Frau mit angeben sowie die Ausgaben ?
Angaben Einkommen-Ausgaben wenn Verheiratet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja, natürlich. Es kann nämlich sein, dass das Einkommen der Frau zu einer Herabsetzung des Selbstbehaltes führt.
wirdwerden
Wenn der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann, dann wird das Einkommen deiner Ehefrau relevant. Sie ist zwar deinem Kind nicht unterhaltsverpflichtet, aber dir. Eine Haushaltsersparnis durch das Zusammenleben führt dann bereits zur Reduzierung deines Selbstbehaltes.
Du solltest aber auch im Gegenzug alles angeben, was deinen Nettolohn weiter bereinigt. Was das im einzelnen ist, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines für dich zuständigen Oberlandesgerichtes entnehmen.
Nach der Berechnung durch das JA solltest du einen prüfenden Blick eines Anwaltes über die Berechnung werfen lassen oder hier nochmals nachfragen. Das JA rechnet sich gerne die Welt schön und natürlich immer im Interesse des Kindes. So kann es mal sein, dass sie abzugsfähige Posten einfach nicht berechnen...
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
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