Angaben zum Einkommen nach Schlaganfall der Mutter

20. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ette
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angaben zum Einkommen nach Schlaganfall der Mutter

währe ich als Leiblicher Sohn meiner Mutter, und währe mein Großvater als Leiblichervater meiner Mutter verpflichtet, Angaben gegen über dem Amtsgericht über mein/sein Einkommen zu machen.Wenn meine Mutter vor ein paar Wochen einen schweren Schlaganfall erlitten hätte und somit zu einem Pflegefall würde. währe ich dazu verplichtet ? bzw. an wehn könnte ich mich damit wenden da muss es doch irgendwelche Selbsthilfegruppen oder Organisationen geben an die man sich weden kann. bzw. vorsorglich eine Versicherung dagegen abschliessen koennen oder ? ;)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

denkde du wärest dazu verpflichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roberta13
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Gegen was willst Du wen versichern?

Es ist eindeutig gesetzlich geregelt, dass
Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren.

Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Da Deine Mutter zum Pflegefall wird / wurde, ihr Einkommen nicht für ihren Unterhalt z.B. im Pflegeheim ausreicht, wärest Du unterhaltspflichtig.

Man kann für diesen Fall eine private Pflegeversicherung abschließen, damit erhöhte Kosten im Pflegefall abgedeckt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Roberta13: Aber nicht mehr, wenn der Pflegefall schon eingetreten ist.
Gruß!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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