Angemessenes Kostgeld? Höhe?

27. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1350
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Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Angemessenes Kostgeld? Höhe?

Hallo!

Ich möchte euch zuerst eine Situation vorstellen: Junger Mann, 19 Jahre alt, 2007 Abitur gemacht, macht im Augenblick ein FSJ (als Zivildienstersatz, Lohn 250 €), wohnt noch bei seiner Mutter (Eltern geschieden, beide berufstätig) und wird aber im Sommer diesen Jahres nach Hamburg ziehen, um dort ein kombiniertes Studium bei der Sparkasse anzufangen.

Nun das Problem: Seitdem ich 18 Jahre alt bin, bekomme ich den Unterhalt von meinen Eltern direkt bezahlt. Ich habe einen Gesamt-"Anspruch" von ca. 680 €. Davon gehen aber noch 100 € runter, da mir ein Teil meines selbsterarbeiteten Gehalts angerechnet wird ((250-50)/2). Soweit, so gut.

Ich bezahle seitdem bei meiner Mutter ein "Kostgeld" von 365€/Monat. Und sie ist auch schwer überzeugt, dass sie dieses brauchen würde. Ich bin da anderer Meinung (schon immer gewesen, aber um den Frieden zu wahren, habe ich nie wirklich was gesagt).

Nun wollte ich allerdings vor einigen Wochen mit ihr einmal über die Höhe sprechen, da ich auf meiner FSJ-Stelle auch esse und dafür ca. 50 €/Monat bezahlen müsste (übernimmt aber der Arbeitgeber). Nun müsste sie diesen Teil aber ja eigentlich über haben, da diese Speisen (Mo.-Fr. mittags) bei ihr entfallen müssten. Sie ließ sich aber auf keinerlei Diskussion ein und brauste auch gleich sehr auf. Aber das ist ein anderes Thema.

Nun möchte ich bald mit ihr einmal darüber wieder sprechen und bin deshalb auf der Suche nach Vergleichen: Wie viel zahlen die anderen? Was zahlst du? Was bezahlt Ihr Kind?

Ihr Argument ist immer, dass ein eigene Wohnung auch nicht viel günstiger wäre. Das halte ich aber für kein gültiges Argument, da ich ja ZUHAUSE bei meiner Mutter lebe und nicht irgendwo... Außerdem bezweifle ich das, dass es viel teurer wäre, da ich ohnehin, sollte ich ausziehen, mit einer langjährigen Freundin zusammenziehen würde. Nun lohnt es sich natürlich nicht mehr, da ich ja immer Sommer ohnehin ca, 200 km wegziehen werde.

Meine Vorstellungen für ein angemessenes Kostgeld liegen bei 200 - 250 €.

Schon jetzt vielen Dank für die Antworten und schöne Grüße,

Christian

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20 Antworten
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#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo Christian, Kinder sind immer der Meinung, dass das Kostgeld, das sie ihren Eltern bezahlen sollen, zu hoch ist. Sie haben logischer Weise noch überhaupt keine Vorstellung davon, was ein Haushalt kostet. Ich kann Dir nur sagen, wie ich es mit meiner Tochter gemacht habe. So lange sie nur Stipendium bekam, da wohnte sie auch noch zu Hause, brauchte sie kein Geld abzugeben. Als sie dann selbst verdiente, habe ich ihr 100 DM monatlich abgenommen und auf ein extra Sparbuch eingezahlt. Dieses Sparbuch habe ich ihr an ihrem Hochzeitstag überreicht. So hatte sie gleich noch ein bischen Startgeld zusätzlich für den eigenen Hausstand. Wir haben nur 1 Kind , aber da mein Mann schwerbehindert ist, war ich der alleinige Verdiener. Für mich war das Kostgeld mehr eine symbolische Geste , dass meine Tochter lernt, dass eben ein Haushalt Geld kostet. Was ich mit dem Geld machte , erfuhr sie erst, als sie das Sparbuch bekam. Viele Eltern werden das anders sehen, aber ich denke, dass ich es richtig gemacht habe.

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Erste Frage: Wer hat den Unterhalt errechnet? Zweitens: Hast du dir schon einmal deine momentanen Lebenshaltungskosten für zuhause ausgerechnet? Miete, Nebenkosten, Strom, Du isst ja wahrscheinlich nicht NUR auf der Arbeitsstelle, Hauspersonal, das kocht, bügelt, putzt, aufräumt und sonstiges erledigt, Versicherungen, Telefon, GEZ, uswusw. Wenn du DIE Kosten alle zusammen rechnest, das immer noch als zu hoch empfindest, solltest du tatsächlich schleunigst ausziehen.

Abgesehen davon steht dir bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr GAR KEIN Unterhalt zu. Würdest du das deinen Eltern bitte mitteilen?


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"gruß azrael"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1350
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Azrael!
Ich habe es nicht ausgerechnet und, wie du dir wahrscheinlich denken kannst, ist es auch nicht möglich, das auszurechnen, denn woher will man wissen, was man an Miete zahlen WÜRDE? Woher will man wissen, wie viel man für Mahlzeiten ausgeben MÜSSTE? Wie will man die Nebenkosten abschätzen, wenn man noch keine eigene Wohnung hatte?

Ich weiß auch nicht, was du für eine Vorstellung von einer Mutter hast, die kann ich leider nicht nachvollziehen. Ich jedenfalls, räume selber auf, putze meine "Bereiche" selbst und bügle meine Sachen auch selber. Ich denke auch nicht, dass es angemessen ist, die Leistungen einer Mutter wie bei einem Hausmädchen oder so aufzurechnen, denn das sollte sie doch nun wirklich nicht sein, oder!?

Selbstverständlich treffen einige der Dinge, die du aufzählst auch zu, aber auch da frage ich dich: Die GEZ wird meines Wissens z.B pro Haushalt und nicht pro Person gerechnet, müsste also in der gleichen Höhe gezahlt werden, würde ich nicht mit zuhause wohnen.

Auch das ich während eines FSJ keinen Unterhalt bekäme ist eine falsche Behauptung, denn ich mache es als Zivildienstersatz, während dem einem der ganz normale Unterhalt abzüglich anteiliger Anrechung zusteht, also so, wie ich ihn jetzt bekomme (Aussage einer Anwältin, die wird es wohl wissen). Mein Unterhalt stand auch gar nicht zur Diskussion, das ist ein ganz anderes Thema.

Also bitte zurück zum Thema! Mich würden einfach ehrliche Meinungen zu der Angemessenheit von 365 € Kostgeld interessieren.

PS: Annamina, danke für deine Einschätzung, die nicht nur auf "Einfach mal kontra geben" abzielte. Es ist ein interessanter Gedanke.

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Die Miete plus Nebenkosten plus Strom plus Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, KFZ etc.) plus Telefon kannst du ganz einfach bei deiner Mutter erfragen, du teilst die Gesamtkosten einfach durch die Anzahl der dort wohnenden Familienmitglieder und hast DEINE anteiligen Kosten.
GEZ: Warum soll deine Mutter die Gesamtkosten tragen, wenn DU auch Radio hörst oder Fernsehen schaust?
Es ist leider nicht selbstverständlich, dass junge Leute zuhause *ihren* Kram etc. selber regeln, oft genug kommt hier im Forum das Argument *ich habe Stress zuhause, weil meine Mutter von mir Hilfe im Haushalt verlangt*, der Punkt ist also nicht so weit hergeholt. Und warum darf man die *Dienstleitungen* der Mutter eigentlich immer kostenlos und selbstverständlich in Anspruch nehmen?
Wenn es bei dir anders ist - bravo.

Und nun zu deiner Rechtsanwältin: dass Rechtsanwälte immer alles wissen müssen ist genau so wahr, wie die Erde eine Scheibe ist. Oder Kühe fliegen können... ;)


Ach ja, den Anteil von 365,- halte ich bei deinem Einkommen von 830,- für angemessen. Da bleiben dir netto immer noch 465,- zur freien Verfügung. Verpflegung, Miete zahlen oder sonstige Kosten tragen außer deinen eigenen privaten brauchst du ja nicht mehr.

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"gruß azrael"

Nachtrag: Auch während der Ableistung von Zivildienst besteht KEIN Unterhaltsanspruch. Auch kein Kindergeldanspruch. Googel ein bisschen, erklär das der wissenden Anwältin und teile es doch bitte den Eltern mit... :cool:

-- Editiert von azrael am 27.12.2007 19:53:51

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#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

also, wo deine Anwältin einen Unterhaltsanspruch herleitet, ist mir nicht ganz geheuer. Bisher und auch nach googeln war ich der Meinung, es bestünde keiner.
Kindergeldberechtigt bist du aber noch.
Wer kassiert das denn?

Wieviel zahlt deine Mutter an dich?
Sie könnte ihren Anteil auch natural gewähren.

Du bekommst momentan 680€ Unterhalt, KG + 250€ Einkommen. Deine Mutter verlangt 365€ für Kost und Logis. Den Rest halte ich für ein ungerechtfertigt hohes Taschengeld.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Unterhaltsanspruch besteht aus dem Grunde keiner mehr, weil der Christian sich weder in schulischer noch beruflicher Ausbildung befindet.
Desweiteren bestünde für einen Unterhaltsberechtigten, der zuhause wohnt, nach der Stufe 4 der DDT ein Anspruch von 401,-, ab dem 01.01.2008 ein Anspruch von 470,- Euronen ABZÜGLICH Kindergeld... Gruß an die Anwältin...


@ Schwesterchen

im FSJ besteht KG-Anspruch, bei Zivildienst nicht.


-- Editiert von azrael am 27.12.2007 20:16:00

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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Also azrael,

heut bin ich nicht sehr glücklich mit dir... :neck:

quote:
macht im Augenblick ein FSJ (als Zivildienstersatz,


FSJ oder Zivildienst?

Deine Berechnung des Unterhaltsanspruchs....
... ist mir auch nicht ganz geheuer...

4.Altersstufe ist nicht gleich 4.Einkommensstufe...:(

Grüßle





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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ich hab Grippe und steh unter Medikamenten...Reicht das? :grins:

Freiwillige Dienste

Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes bezogen werden, wenn es ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) oder einen Europäischen Freiwilligendienst (EFD) oder einen Dienst aufgrund des Aktionsprogramms "Jugend" des Europäischen Parlamentes ableistet.

Ab Januar 2001 kann Kindergeld auch dann gezahlt werden, wenn das Kind einen Dienst im Ausland im Sinne von § 14 b Zivildienstgesetz leistet.

Die Ableistung sowohl eines FSJ als auch eines FÖJ sind nicht zulässig.

Zusätzlich zu einem FSJ oder zu einem FÖJ kann ein EFD abgeleistet werden.


Wehrdienst, Zivildienst oder anderer Dienst

Leistet das Kind seinen Wehrdienst, Zivildienst oder einen anderen Dienst, der als entsprechender Dienst anerkannt wird, kann während dieser Zeit kein Kindergeld für das Kind bezogen werden, da der Unterhalt des Kindes von anderer Seite sichergestellt wird und die Eltern insoweit nicht belastet sind.

Die Frage ist, ob bei Zivileratzdienst ein KG-Anspruch besteht, ich bin überfragt. Da sich ja beide Ansprüche widersprechen...


Jo, Altersstufe nicht gleich Einkommensstufe... ich nehm gleich noch ein Aspirin... :cool:

-----------------
"gruß azrael"

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#9
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest123-1350
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich möchte mich wieder einmal zu den vorhergehenden Posts äußern und Fragen beantworten:

>Die Miete plus Nebenkosten plus Strom plus Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, KFZ etc.) plus Telefon kannst du ganz einfach bei deiner Mutter erfragen, du teilst die Gesamtkosten einfach durch die Anzahl der dort wohnenden Familienmitglieder und hast DEINE anteiligen Kosten.

Das werde ich mal machen, ich glaube aber nicht, dass man bei 100 € Zinsenabzahlung im Monat (Eigentumshaus) auf einen Betrag von 365€ kommt. Außerdem ist es ein Unterschied zwischen mir, der ganztags arbeitet und außer Sa und So auf seiner Arbeitsstelle auch isst und meiner Mutter und meiner Schwester, die zur Schule gehen/halbtags arbeiten und auch mittags zuhause essen, sowie auch tagsüber einen größeren Verbrauch haben, als ich abends (vor allem meine Schwester, bei meiner Mutter handelt es sich doch mehr um sinnvollere Tätigkeiten als PC spielen und Fernsehen).

>Es ist leider nicht selbstverständlich, dass junge Leute zuhause *ihren* Kram etc. selber regeln, oft genug kommt hier im Forum das Argument *ich habe Stress zuhause, weil meine Mutter von mir Hilfe im Haushalt verlangt*, der Punkt ist also nicht so weit hergeholt. Und warum darf man die *Dienstleitungen* der Mutter eigentlich immer kostenlos und selbstverständlich in Anspruch nehmen?
Wenn es bei dir anders ist - bravo.

Bei mir ist es anders, da meine Mutter auch nicht bereit wäre, mir alles hinterher zu tragen. Was auch so gut ist. Nur mal grad zu dem Punkt, warum "Dienstleistungen" der Eltern umsonst sein sollten: Es gibt sowas, das nennt man den Generationenvertrag. Oder stellt ihr euch inzwischen oder vll auch später vor eure Eltern und fordert von denen, wenn es darum geht, dass sie gepflegt werden müssen? Das sind, glaube ich keine Sachen, die man gegeneinander aufrechnen kann.

>also, wo deine Anwältin einen Unterhaltsanspruch herleitet, ist mir nicht ganz geheuer. Bisher und auch nach googeln war ich der Meinung, es bestünde keiner.
Kindergeldberechtigt bist du aber noch.
Wer kassiert das denn?

Unterhaltsberechtigt bin ich, da das FSJ angeblich als ein Teil der Ausbildung gerechnet würde. Auch wenn nicht, wäre es in dieser Sache nebensächlich, da der Großteil des Unterhalts von meinem Vater kommt und nur knapp 1/4 von meiner Mutter. FSJ statt Zivildienst scheint auch eine sehr komplizierte Sache im Unterhaltsrecht zu sein. Am besten gehen wir hier nicht weiter drauf ein, ist ja auch kein Bestandteil des Topics.
Das Kindergeld bekommt meine Mutter, es wird von den 365 abgezogen.

>Wieviel zahlt deine Mutter an dich?
Sie könnte ihren Anteil auch natural gewähren.

Mein Unterhalt setzt sich wie folgt zusammen:
342€ vom Vater + 154€ von Vater Staat + 100€ Anteil meines eigenen Gehalts + 84€ meine Mutter= 680 €

>FSJ oder Zivildienst?

Wie geschrieben: FSJ statt Zivildienst!

>ist doch ganz einfach. Solange er sich nicht in einer Ausbildung befindet, hat er auch keinen Anspruch auf Unterhalt. Ist also eigentlich nur eine Frage dahingehend, wieviel Kostgeld er abgeben muss. Wenn es ihm nicht passt: Ausziehen, eigene Wohnung finanzieren!
Also, im Augenblick keine Rechte gegenüber Eltern. Allerdings Pflichten, eben Kostgeld.

Ein FSJ wird als ein Teil der Ausbildung gerechnet (Berufsorientierung) und da ich kein Gehalt bekomme, sondern lediglich ein "Taschengeld" (obwohl auch der Begriff für einen 38,5-Stunden-Job ein Witz ist), besteht auch ein Unterhaltsanspruch, was aber WIRKLICH EIN ANDERES THEMA IST. Wie ich schon oben erwähnt hatte, wird hier der Großteil von meinem Vater beglichen, der sich jedesmal wieder über das zu hohe Kostgeld aufregt und ebenfalls der Meinung ist, dass es überteuert sei.

Meine einzige Frage an euch war doch nur eure Einschätzung, da meine Mutter jedesmal, wenn ich das Thema mit ihr besprechen will dichtmacht und mit dem Argument kommt: Wenn es dir nicht gefällt, kannst du doch ausziehen!
Und glaubt es mir, so oft, wie ich zuhause Stress habe (ob es um die Erziehung meiner jüngeren Schwester, ihre Einmischung in mein Privat-/ Beziehungsleben oder um andere familiäre Konflikte geht ("Du bist wie dein Vater" etc.)), würde ich wirklich gerne ausziehen und ich freue mich sehr, im Sommer nach Hamburg zu ziehen, um dort mein Studium/Ausbildung zu beginnen. Und genau aus dem Grund lohnt es sich auch schlichtweg nicht mehr, noch hier auszuziehen und für ein halbes Jahr hier noch eine Wohnung zu suchen (abgesehen davon, dass das auch sehr schwer zu finden wäre, welcher Vermieter macht das schon gerne für ein halbes Jahr?).
Das Geld, das ich von dem Kostgeld gerne abziehen würde, will ich auch nicht zum Verjubeln nehmen, sondern um es für die Wohnungseinrichtung in Hamburg zu sparen.

Und es kann doch schlichtweg nicht sein, dass mein Kostgeld während eines ganztägigen Berufes das gleiche ist, wie das, als ich noch zur Schule gegangen bin, (fast) zu jedem Mittagessen zuhause war und danach auch zuhause Strom, Heizung etc gebraucht habe. Oder sehe ich das völlig falsch?

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#11
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wo machst du denn dein FSJ und wie steht es im Zusammenhang zu einem kombinierten Studium bei der Sparkasse? Nur mal so interessehalber...



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"gruß azrael"

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#12
 Von 
guest123-1350
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich mache mein FSJ in einem Kindergarten und das Ziel war grundsätzlich herauszufinden, inwieweit mein Interesse für pädagogische Dinge für ein Lehramtsstudium ohne späteren Wechsel ausreichen würde. Ich habe nun festgestellt, dass Lehrer wohl schon etwas für mich wäre, habe dann aber so ein gutes Angebot von der Sparkasse bekommen, dass ich das nur schwer ausschlagen konnte und es somit angenommen habe. Was hat das mit der Sache wieder zu tun? Ich möchte noch einmal betonen, falls du wieder auf die Unterhaltssache hinauswillst: Das tut hier überhaupt nichts zur Sache und steht auch nicht zur Diskussion!!

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#13
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Es ist in sofern von Bedeutung, dass hingegen deiner Annahme dein FSJ für dein Studium ohne Bedeutung ist und wir wieder beim Thema sind, dass dir der Unterhalt schlicht weg nicht zu steht. Hoffentlich macht sich irgendwann einer deiner Eltern schlau... :cool:

Aber hast recht, lassen wir es. Du hast ja nun genügend Argumente, warum das Kostgeld angemessen ist... ;)

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"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 28.12.2007 10:23:40

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#14
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi Christian,

auch, wenn du das nicht hören möchtest, unterhaltsberechtigt bist du definitiv nicht.
Kindergarten- FSJ hat nunmal nix mit einem Sparkassen-Studium zu tun.
Aber egal.

Du kassierst also zu viel Unterhalt, zahlst demzufolge zu viel Kostgeld, irgendwie logisch.
Obwohl: Eigentlich verlangt deine Ma doch nur 127€ von dir, (365 - 84 - 154).
Verbleiben dir immer noch 342 + 250 - 127 = 465€.
Und das nach Abzug aller Lebenshaltungskosten.
Nettes Taschengeld.

Grüßle








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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#15
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Der Thread ist doch mal echt witzig !
So gelacht hab ich lange nicht !

Schwesterchen hat völlig recht ,da dir kein Unterhalt zu steht ( damit du das verstehst NULL EURO von Mama und PAPA ),zahlst du auch zuviel Kostgeld .

@azrael
Ob er genauso energisch bedacht darauf ist ,sein aktuelles Wissen seinen Eltern mitzuteilen ,wie er das Kostgeld senken will ??

465€ hät´ich auch gerne nur zum Verschleudern *träum*

LG

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1350
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Noch einmal für alle von euch zum Verstehen:

Ich bin nicht darauf bedacht meine Eltern auszunehmen oder ähnliches! Sie sind sich der Regelung im FSJ völlig bewusst! Noch einmal zum Verstehen: Ich habe mich anwaltlich erkundigt, inwieweit mir Kindergeld und auch Unterhalt zusteht! Und es steht mir zu! Da brauche ich auch keine Einschätzungen von irgendwelchen Möchtegern-Anwälten zu!!

Ich wollte einfach nur Meinungen zu der Höhe meines Kostgeldes, aber die sind hier wohl nicht zu bekommen. In einem Forum mit so aggressiven und unfreundlichen Menschen war ich noch nie Mitglied.

Es sind ja nicht einmal einfache und auch SACHLICHE Antworten zu möglich. Ständig wird das Topic gewechselt: Wir sind ständig bei meinem Unterhalt, etc., obwohl er hier überhaupt nicht zur Sprache steht.

Na ja,ich werde mich hier auf jeden Fall umgehend wieder abmelden, dass ist ja eine unangenehme Atmosphäre hier, da mag man ja gar keine Fragen stellen, ohne die Sorge haben zu müssen, beinahe dafür geschlagen zu werden! Wenn euch eure Kinder alle ausnehmen, nur schlecht behandeln und nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht sind (Das entnehme ich der Aggressivität eurer Antworten einfach mal), dann tut es mir leid. Ich bin es nicht und möchte deshalb auch nicht so behandelt werden. Unterste Schiene in einem Forum. Aber das soll nicht mein Problem sein...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Lieber Christian,

leider ist es - wie so oft bei Leuten, die hier nicht die richtigen erwarteten Antworten kriegen - so, dass die Antwortgeber als Möchtegern-Anwälte hingestellt werden. Die aggressiv sind und alle Kinder haben, die sie schlecht behandeln oder ausnehmen... Falsch. Das ist Forenerfahrung, Hintergrundwissen und Real Life...

Antworten zum Kostgeld hast du bekommen, auch ganz sachlich. Wir finden es aus den aufgeführten Gründen zu hoch. Steht doch irgendwo geschrieben.

Und dass du deine Eltern DOCH über den Tisch ziehst, indem du Unterhalt beziehst, der dir DEFINITIV nicht zusteht, mach mit dir selber aus.

Zum Schluss - dass Anwälte immer alles wissen müssen, hatten wir ja auch schon. Ach ja, ich habe heute glaube ich, eine Kuh fliegen sehen... ;)

Wenn du übrigens nächstes Jahr in Hamburg wohnst und nicht mehr zuhause, hast du einen Gesamtanspruch einschl. Kindergeld und Bafög von 640,-. MEHR nicht, egal, was deine Anwältin dir erzählt. Gewöhn dich schon mal an den Gedanken...

In diesem Sinne...

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"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 28.12.2007 20:23:12

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Huhu,

Mein WG-Zimmer liegt bei 220 Euro Warmmiete.
Wenn man dazu noch Telefon anteilig (20 Euro), GEZ (7 Euro) und etwa 5 Euro am Tag für Essen rechnet (da du ja auch viel außerhalb isst), dann landet man bei knapp 400 Euro im Monat. Von daher kann ich dir sagen, dass du schon teurer wegkommen würdest wenn du alleine wohnen würdest.
Ich habe übrigens den Unterhalt von meinem Vater erst selbst bekommen, als ich nichtmehr daheim wohnte. Da könnte ich im nachhinein ja auch sagen, dass meine Mutter die 550 Euro als 'Kostgeld' eingesteckt hat, aber ich denke, dass man da auf jeder Seite etwas Entgegenkommen zeigen sollte.
Deine Mutter nimmt das Geld doch sicher nicht aus Bosheit oder so, sondern weil sie es braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ok, dann meine Meinung ohne Aggression und Unfreundlichkeit:

Die Höhe des Kostgeldes von *netto* 127€ finde ich bzgl. des Einkommens und nicht vorhandenem Unterhaltsanpruchs als zu wenig angesetzt.

Übrigens Christian,

meine Kinder zahlten und zahlen kein Kostgeld, obwohl sie selbst verdienen.
Wenn sie allerdings auf den Gedanken kommen würden, mich linken zu wollen, sähe das ganz anders aus....

Wenn du anwaltlich so toll vertreten bist, was, um Himmels willen, suchst du in einem Laien-Forum?

Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 28.12.2007 22:22:56

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#20
 Von 
cielo_en_llamas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

aber hallo christian,

wer wird denn gleich so böse sein?!
ich persönlich finde - unabhängig von irgendwelchen Unterhaltsansprüchen etc. - deine "365" € Kostgeld durchaus angemessen. Überlege doch einfach mal, wieviel auch ein 7 Stunden arbeitender Mensch eigentlich verbraucht.
Lass dir von deiner Mama Kassenzettel geben und fang an, Haushaltsbuch zu führen - tut sicher gut und du verstehst, dass sie definitiv keine Unsummen von dir verlangt.

Weiterhin sprichst du vom Generationenvertrag ... ist ja auch alles schön und gut. Meinetwegen fordere auch von deinen Eltern nicht, wenn sie pflegebedürftig sind - aber jetzt forderst du genau so.
Meiner Meinung nach ist es nicht in Ordnung, einerseits Geld zu verdienen, Unterhalt zu bekommen und so weiter, aber gleichzeitig kaum etwas geben zu wollen. Und glaub mir, mi t dem, was du jetzt an deine Mutter zahlst, kommst du verdammt gut weg - du wirst es nie wieder so günstig kriegen.

Das, was du an deine Mutter als Kostgeld all inclusive bezahlst, gebe ich jeden Monat allein für Miete aus (Strom und Gas nicht inbegriffen). Von meiner Mama bekomme ich jeden Monat 200 € an Unterhalt - was auch voll und ganz okay ist, denn wer Ausziehen spielen möchte (mit 18 Jahren), muss auch was dafür tun.
Für den Rest, den ich brauche, acker ich mir jedes Wochenende neben Abi noch den Buckel krumm.
Dieser Rest beläuft sich auf fast 200 €
allein für Essen, wobei ich aber auch nach der Arbeit gern mal ausser Haus frühstücke ...

Insofern finde ich das, was du deiner Mutter "ankreidest"(nicht sofort wieder böse nehmen, mir fiel kein besseres Wort ein) einfach nur vollkommen haltlos - also beschwer dich besser nicht bei ihr, denn sie hat einfach Recht ;)

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