Hallo zusammen,
kann mich bitte einmal jemand über das Urteil vom BGH njw 1988, 2886
aufklären?
https://www.prinz.law/urteile/bgh/IVb_ZR__46-87
Muss der Noch Ehemann jetzt die Steuerberatungskosten übernehmen oder nicht?
Oder gibt es ein anderes Urteil zur Verpflichtung der Steuerberaterkostenübernahme.
Danke und Gruß
Anlage U - Steuerberatungskosten
1. September 2019
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Frage vom 1. September 2019 | 20:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anlage U - Steuerberatungskosten
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#1
Antwort vom 2. September 2019 | 15:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Muss der Noch Ehemann jetzt die Steuerberatungskosten übernehmen oder nicht?
Im Regelfall: Nein
Im speziellen Fall, der dem Urteil zugrunde lag: Ja
Und jetzt?
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