Anlage U unterschreiben, wie viel steht der Frau dann an Rückzahlung zu?

5. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
charqui
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 50x hilfreich)
Anlage U unterschreiben, wie viel steht der Frau dann an Rückzahlung zu?

Wenn man die Anlage U unterschreibe, wie viel steht die Frau zu, von die Steuer Rückzahlung?

Ist es die hälfte für jede?

Lg

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Meines Wissens ist es so, dass die in der Anlage U bestätigten Unterhaltsleistungen (gilt ohnehin nur für Trennungsunterhalt an den Ehegatten bzw nachehelichen Unterhalt) als Einkünfte der - in diesem Fall - Ehefrau gelten und als solche auch von dieser versteuert werden müssen.

Dieser steuerlichen Nachteil, der entstehen KÖNNTE, ist der Ehefrau dann auszugleichen.

Ein Anspruch auf die hälftigen Steuerersparnisse besteht nicht.

Allerdings erhöhen diese Ersparnisse das für Unterhalt anrechenbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen und davon profitiert indirekt wieder die unterhaltsberechtigte Person.

Hier (klick) noch ein Link mit recht ausführlichen Informationen zum Thema.


Grüße

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#3
 Von 
charqui
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 50x hilfreich)

nein wir sind noch nicht geschieden, immer noch nicht, und apropo Scheidung andere Frage, die Regelung auf Zugewinnausgleich wird sich am 01.09.2009 änder, d.h. wenn ich immer noch nicht geschieden bin, obwohl der Antrag ist seit 2 Jahre in Gericht eingetragen, wird der Zugewinnausgleich in der neue regelung gelten falls wir immer noch nicht in diese Datum geschieden sind, oder bleibt die alte Regelung von der Tag der Antrag beim Gericht?

Haselstrauch" Danke aber Diese link habe ich schon mal gelesen und erhlich gesagt habe ich nicht gelesen was die Frau zusteht von diese Rückzahlung.

Die Anlage U die ich unterschreibe müsste, war 6.300€ als mein Unterhalt, obwohl in erhlichkeit ist, die monatlich rate für die Wohnung die er bezahlt hat

Meine Anwalt sagte ich bekomme das 3/7 von die steuer Rückzahlung!! weißt du warum 3/7?
sie finde nicht gut diese ruckzahlung in seiner netto einkommen zusammen rechnen. ist es das gleiche?

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#4
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Charqui,

meine Kenntnisse zum Thema Unterhaltsberechnung sind überschaubar :)

Die 3/7 Regelung kommt aus der Berechnung des Ehegatten bzw Trennungsunterhalts.

Allerdings wird zur Grundlage das durchschnittliche bereinigte Jahresnettoeinkommen genommen.

Und die Steuerersparnis würde diesem zugerechnet und damit anteilig in den Trennungsunterhalt eingehen.

Einfach 3/7 von der Steuerrückerstattung ... :???: ... ehrlich gesagt, keine Ahnung, ob das eine "übliche" Vorgehensweise ist ...


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charqui
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 50x hilfreich)

wo kann ich es genau wissen ob das richtig ist oder nicht?, genau das gleiche mit der Rentenausgleich ich habe schlechtes gefühllt was heraus gekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Charqui,

quote:
genau das gleiche mit der Rentenausgleich ich habe schlechtes gefühllt was heraus gekommen ist.



Der Versorgungs-/Rentenausgleich wird vom Gericht gemacht.

Da haben weder dein Anwalt, noch der deinse Mannes einen Einfluss darauf.

Wenn die bei den Rentenversicherungsanstalten eingereichten Unterlagen vollständig waren, dann gibt es da keinen Grund zur Sorge.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charqui
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 50x hilfreich)

Konnte ich eventuell zum Gericht gehen und das noch überprufen lassen?

meinst du es ist normal da ich 10 Jahre verheiratet war mein Mann hat die ganzen Zeit gearbeitet und ich habe als Hausfrauen und betreuerin von meiner Kinder gearbeitet leider keiner einkommen, nur als 400€ ab und zu, und bekomme ich nur 50€ von seiner Rente??

Das heißt er hat einer Rente in dieser Zeit von 100€ ?! und deswegen bekomme ich 50€. für mich ist ein bischen kömisch.

Kennst du dich aus mit der zugewinnausgleich, es wird geregelt von den Tag der Scheidung zustellung oder wenn der Scheidung rechtkräftig ist? weil jetzt wieder neue regelung kommen.

Was ist mit der Anlage U, wer konnte mich am besten informieren, ein steuerberater???

Grüß

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