Anmeldung KiTa

21. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
babbatundee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anmeldung KiTa

Hallo zusammen,

ich habe meinen zweiten Sohn (geboren im Oktober) in einer KiTa zur Betreuung im Rahmen der normalen Gruppenform (Dreijährige) angemeldet.

In NRW gilt das KiBiz neben den Bestimmungen des KJHG.

Laut Auskunft der Stadt entscheidet der jew. Träger nach seinen Kriterien über die Aufnahme:
- mein Sohn ist evangelisch
- mein Sohn hat ein Geschwisterkind in der Einrichtung
- die KiTa ist fußläufig zu erreichen
- ich nehme meinen Beruf mit Ablauf der Elternzeit auf.
Das alles sind Kriterien, die eigentlich meinen Sohn auf der Liste ganz oben stehen lassen müssen.

Dennoch hat unser Jugendamt eine Übereinkunft mit den Trägern, dass bevorzugt zunächst Kinder einen KiTa-Platz erhalten, die am 31.07. das dritte Lebensjahr vollendet haben. Ab dem 1. August (Aufnahmedatum) würde auch mein Sohn als Dreijähriger durch die KiBiz-Bestimmungen in voller Höhe bezuschusst. Als U3-Kind kann ich ihn nicht anmelden.

Ich sehe hierin eine Benachteiligung
- meines Sohnes, der nicht nach denselben Kriterien aufgenommen wird wie ein Kind, das vor dem 1. August geboren wurde (diesen Stichtag kennt das Gesetz nicht)
- meiner Person, da das Jugendamt in diesem Fall nicht seiner Pflicht nach KJHG nachkommt, meine Berufsaufnahme in besonderer Weise zu unterstützen.
- die Vorgeschlagene Alternative einer anderen KiTa am Stadtrand ist paradox: ich würde jeden Tag zwei Stunden zusätzlich zu einem Haltagsjob damit verbringen, Kinder zu den KiTas zu bringen und abzuholen.

Das Jugendamt steht auf dem Standpunkt, dass Kinder mit einem Rechtsanspruch zum 1. August Vorrang haben. Für mich bezieht sich der Rechtsanspruch allerdings nicht automatisch auf die Wunsch-KiTa.

Gibt es jemanden mit ähnlichen Erfahrungen?
Macht es Sinn, das Jugendamt aufgrund des Anmeldeprozesses zu verklagen?
Kennen Sie Städte, in denen nach Kriterien vollständig (bis 31.10. Geb.- Dat.) aufgenommen wird und Kinder mit Rechtsanspruch zwar wohnortnah (aber nicht in der Wunsch-KiTa) realisiert wird?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Herzdame74
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten morgen,

ich kann aus eigener Erfahrung sprechen, meine Söhne sind beide im Dezember geboren. Eigentlich sollte lt. Gesetz die Kinder der zweiten Jahreshälfte nicht benachteiligt werden, aber sie werden es. Siehe Kita. Mein kleinster ist jetzt 17 Monate alt und geht seit Januar in die Krippe. Es war ein harter Kampf und ich kriegte auch zu hören, nehmen Sie sich doch eine Tagesmutter, nächstes Jahr wenn er über 1 Jahr ist, kriegt er einen Platz. Unsere Krippe nimmt ab 1 Jahr auf. Unser Jugenamt bzw. das Amt für die Kinderbetreeung hat mir nicht gehlofen. Habe in den Kita´s selber angerufen und um ein Gespräch zur Anmeldung gebeten, das klappte. Viele Kita´s haben auch noch Platzreserven, geben es aber nicht zu. Einfach die Kitaleitung´"nerven". Meine beiden Jungs gehen jetzt in die selbe Einrichtung und eigentlich sollte es auch so sein, das Geschwisterkinder bevorzugt werden.

Da heißt es immer in unserem Staat, Kinder müssen her, aber wenn es um die Betreuung geht, fühlt sich keiner vom Staat dafür zuständig.

Schönen Tag noch

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