Anmeldung von Wohnungen!!!!

14. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Aiwazz
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)
Anmeldung von Wohnungen!!!!

Hallo,

ich habe im Moment nur meine Hauptwohnung bei meiner Mutter angemeldet, wohne aber seit 2 Monaten noch zusätzlich in einer Wohngemeinschaft, wo ich mich häufig aufhalte. Die gesamte Post geht aber über die Hauptwohnung.

Meine Frage ist nun, ob es möglich ist, dass ich meine WG-Wohnung als Hauptwohnung angebe und die Wohnung meiner Mutter nicht mehr anmelde (also auch nicht als Nebenwohnung) und trotzdem weiter Post in der Wohnung meiner Mutter empfangen kann? Gibt es da Probleme mit der Krankenkasse, Sparkasse oder ähnl., also können die mit dem Meldeamt die Daten abgleichen, oder reicht den einfach eine Adresse, wo man erreichbar für sie ist (bin Familienversichert) ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1098x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Aiwazz
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Gibts noch andere Meinungen?

Ist mir sehr wichtig

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48405 Beiträge, 17074x hilfreich)

Wenn man dadurch Leistungen bezieht, die einem nicht zustehen, gibt es natürlich Probleme, auch jetzt schon.

Die melderechtliche Seite ist übrigens irrelevant. Es zählt die tatsächliche Situation.

Wenn Du bereits in der WG wohnst, dann ist das auch dann Deine Hauptwohnung im Sinne der Sozialversicherung, wenn Du dort gar nicht gemeldet bist. So etwas fliegt manchmal durch dumme Umstände auf.

Ein Abgleich mit der Meldebehörde findet weder durch die Krankenkasse noch durch die Bank statt, ohne dass diese dafür einen Grund haben. So ein Grund ist in erster Linie, dass Du postalisch nicht mehr erreichbar bist.

Die Familienversicherung besteht aber unabhängig davon, wo Du wohnst, bzw. gemeldet bist. Ich verstehe daher nicht so ganz, wo Dein Problem überhaupt liegt.

Welche Sozialleistung würde sich denn ändern, wenn Du den Ämtern oder Banken Deine richtige Adresse mitteilst?

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#4
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 273x hilfreich)

... und wo wäre das Problem, wenn du bei deinen Eltern mit Zweitwohnsitz gemeldet bleibst - ist doch schliesslich kostenlos?!
lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#5
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Naja, ganz kostenlos ja nun nicht unbedingt.
z.B. Müllgebühren fallen auch beim Zweitwohnsitz an, andere personenabhängige Kosten vielleicht auch noch.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#6
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 273x hilfreich)

geh - ich hab seit über 20 Jahren meinen Zweitwohnsitz bei meinen Eltern (weil ich relativ häufig umgezogen bin) - da hat noch nie jemand nach irgendwelchen Gebühren gefragt! Ist aufm Dorf vielleicht anders?!

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#7
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Mein LG war nach dem Auszug bei seiner Ex vorübergehend in seinem Haus noch mit Hauptwohnsitz, bei seinen Eltern mit Nebenwohnsitz gemeldet.
Da Müllgebühren personenabhängig berechnet werden, mussten an beiden Wohnsitzen für ihn die Gebühren mitgezahlt werden.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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