Anpassung Düsseldorfer Tabelle. Wer muss sich kümmern?

4. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
jal2015
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 14x hilfreich)
Anpassung Düsseldorfer Tabelle. Wer muss sich kümmern?

Der Kindsvater zahlt laut Gerichtsurteil nach Düsseldorfer Tabelle. Nun ist die ja geändert. Der Kindsvater wurde darauf hingewiesen hat aber nichts in der Zahlung geändert. Was nun?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Wenn das Gerichtsurteil, der Beschluss, dynamische gefasst wurde, muss sich der Unterhaltsschuldner selber um die Anpassung kümmern. Tut er das nicht, laufen Schulden auf in Höhe der aktuellen Anhebung.

Ich würde den KV darauf hinweisen und wenn nach 3 Monaten der Zahlbetrag noch nicht angepasst wurde, den GV mit der Vollstreckung der Rückständigen Beträge beauftragen.

Sollte der Beschuss statisch sein, muss sich der Unterhaltsberechtigte um eine Abänderung kümmern.

LG nero

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