Anpassung Unterhalt Ex neuer Partner und Kind

17. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
Anpassung Unterhalt Ex neuer Partner und Kind

nehmen wir mal an, die Ehe wurde rechtskräftig geschieden. Im Vergleich hat man sich auf Unterhaltzahlungen durch den Ex-Mann an die Ex-Frau für das gemeinsame Kind und die Frau geeinigt. KU sei kein Thema.

Die Unterhaltsempfängerin habe seit nunmehr knapp 2 Jahren eine neue Beziehung. Im Frühjahr des Jahres wurde mit dem neuen Lebenspartner eine neue gemeinsame Wohnung bezogen und im Sommer ein gemeinsames Kind geboren. Der Ex-Mann begehrt daraufhin im Frühjahr Reduzirung des Unterhalts und ab Geburt des Kindes Einstellung des Unterhalts.

Die Anwältin der Unterhaltsempfängerin würde nun in mehreren Schreiben ausführen:
- in den ersten beiden Monaten nach Bezug der neuen Wohnung käme keine Reduzierung in Frage, da die Unterhalstempfängerin doppelt (für zwei Wohnungen) Miete zahlen müsse.
- ab dem dritten Monat könne der Unterhalt um ca. 1/3 reduziert werden.
- eine weitere Reduzierung oder gar Einstellung wäre auch nach Geburt des Kindes nicht möglich
- es gäbe keine Ersparnis bei der Miete, denn die neue anteilige Miete sei höher als die vorherige alleinige Miete (zum Vergleich, statt bisher einfacher 3R-Whg mit weniger als 70m² werden nun 113m² modernisierte hochwertige Maisonettwohnung mit 2 Bädern bewohnt mit mehr als doppelt so hohen Mietkosten, die das Einkommen der Unterhaltsempfängerin ohne ihrem Lebenspartner deutlich übersteigen würden).
- der neue Lebenspartner sei wegen Unterhaltspflicht für zwei Kinder aus früheren Beziehungen nicht leistungsfähig (hat aber entsprechend der Einkommensaufstellung ein deutlich höheres Einkommen als der geschiedene Ehemann), aber für die teure Wohnung reicht es offensichtlich.
- von einer festen sozialen Bindung und auf Dauer angelegte Beziehung könne keine Rede sein, da sie erst im Frühjahr diesen Jahres zusammengezogen und damit die 2 Jahre noch nicht rum sind (erstaunlicherweise hat das gemeinsame Kind bereits den Nachname des Vaters)

Der unterhaltspflichtige Ex-Mann fühlt sich nun ein wenig verschaukelt und erwägt, [ironie] seine 49m²-Wohnung zu kündigen und in ein 110m² Luxus-Appartment umzuziehen. Dann wäre er nicht mehr leistungsfähig, nachehelichen Unterhalt zu zahlen [/ironie]

Frage: hat eine Abänderungsklage Aussicht auf Erfolg?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Probieren würde ich es auf jeden Fall. Es könnte sein, dass der neue LG und der Ex sich den Unterhalt für die Frau teilen müssten, da der neue LG auch Betreuungsunterhalt an die Frau zahlen müsste.

Was sagt Dein Anwalt dazu?

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#2
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

ich kann dir nur raten:

Such dir einen wirklich fähigen Fachanwalt für Familienrecht und dann zieh das Ding durch.

Ist ja nicht zu fassen, auf welch haarsträubende Argumente Anwälte so kommen.

Vorrangig ist der neue Kindsvater zu Unterhalt verpflichtet, er hat genauso einen SB wie du.
In dem sind Wohnkosten von 360€ inbegriffen.
Dass er mehr verdient als du, ist doch klasse und macht ihn leistungsfähig.
Und wenn er meint, er müsse in ein Schloss einziehen, dann soll er.. aber nicht auf deine Kosten.

quote:
von einer festen sozialen Bindung und auf Dauer angelegte Beziehung könne keine Rede sein, da sie erst im Frühjahr diesen Jahres zusammengezogen und damit die 2 Jahre noch nicht rum sind


Das gemeinsame Kind ist nun wirklich Grund genug für eine verfestigte Beziehung.

quote:
Der unterhaltspflichtige Ex-Mann fühlt sich nun ein wenig verschaukelt


Hach... ich würde mich da nicht nur verschaukelt fühlen, sondern gnadenlos verar.scht.

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Danke für die Hinweise. Wahrscheinlich wird der Ex-Mann lieber nen guten Anwalt zahlen als zuviel Unterhalt. Die Möglichkeit zur Teilung (Quotelung) des Unterhalts für die Frau wurde bereits in Betracht gezogen.

Sehr nett sei auch die Argumentation, eine Anrechnung von Einkommen für die Führung des gemeinsamen Haushalts käme nicht in Betracht, weil die Ex-Frau würde nicht den Haushalt führen, sondern beide Lebenspartner völlig gleichberechtig und gemeinsam zu gleichen Teilen. Wer's glaubt wird seelig, wenn die Frau derzeit nicht arbeiten geht und der Lebensgefährte in Vollzeit arbeitet einschließlich Spät- und Nachtschichten und auch am Wochenende.
Abgesehen davon sei der LG nicht leistungsfähig, da er bereits so viel Unterhalt für seine insgesamt drei Kinder zahle (einschließlich dem gemeinsamen Kind, welches im gemeinsamen Haushalt lebe).

lg R.M.

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