Anpassung der Düsseldorfer Tabelle

27. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)
Anpassung der Düsseldorfer Tabelle

In diesem Jahr ist ja wieder einmal mit einer Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zu rechnen.

Dazu hier mal ein paar Zahlen (Quelle FAZ.net)

Preissteigerung Deutschland 2004: 1,6%
Preissteigerung Deutschland 2003: 1,1%

von den 1,6% entfallen
0,7% auf die Gesundheitsreform, vornehmlich auf die Praxisgebühr
0.3% auf Tabaksteuer-Erhöhung
0,125% höhere Energie-Kosten (Heizöl / Benzin)*

Bin mal gespannt, was daraus denn für eine Kindesunterhalt-Erhöhung errechnet wird.
Wird man die für Kinder nicht anfallende Praxisgebühr mit einrechnen?
Wird man gar die Tabaksteuer-Erhöhung berücksichtigen?
Werden auch höhere Benzinpreise KU-erhöhend berücksichtigt?

Gruß,
nachgefragt

* 0,7% 0,3% 0,125%: gemeint sind Prozentpunkte

-- Editiert von nachgefragt am 27.01.2005 15:04:48

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172 Antworten
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#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Wow... das iss ja man mal n spannender Artikel!

0,7% auf die Gesundheitsreform, VORNEHMLICH AUF DIE PRAXISGEBÜHR !!
Das wären dann also rund 0,4 - 0,5% für die Praxisgebühr richtig??
Wenn das so wäre, hätten wir eine Preissteigerung im Jahre 2004 von jährlich 160 EU pro Kopf gehabt. Durch 12 Monate wären das im Schnitt rund 13 EU.

Somit müsste der Selbstbehalt ( da seit 4 Jahren nicht mehr erhöht - aber in den letzten 3 Jahren weniger Preissteigerung ) um ca. 5% erhöht werden. Also auf ca. 884 EU. Geplant sind aber 920 - 950 EU. Hmmmm... also viel zu viel! Naja, vielleicht sind da die Zinsen aus den letzten Jahren drin )
Der KU müsste um rund 1,8% pro Alterstufe erhöht werden, da ich Benzin und Heizöl sehr wohl mit einberechnen würde. 1. Soll das Kind ja wohl nicht frieren oder? Und 2. fahre ich mehr Auto für meine Kinder, als für mich selbst.
Wären in der niedrigsten Einkommens - und Alterstufe ca. 3,60 EU.

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

ja, auf so eine Antwort habe ich gewartet.
Weiß jetzt nicht, ob das wirklich ernst gemeint war, dass höherer Benzinkosten wirklich KU-erhöhend berücksichtigt werden sollten.
(klar höhere Energie-Kosten müssen teilweise schon berücksichtgt werden!).

wegen erhöher Gesundheitskosten:
Wie Du von %-Zahlen ohne Nennung von Absolut-Zahlen auf einen EUR-Betrag kommst, erschließt sich mir noch nicht.
Immerhin kommst du auf 13 Euro pro Monat
und kommst damit auf etwas mehr als die Praxis-Gebühr, woraus deine Rechnung doch richtig zu sein scheint.

Wie auch immer: 5 bis 10 Euro KU Erhöhung
fände ich nicht zu viel.

Gruß,
nachgefragt

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Dreisatz:
angenommene 0,4% = 40 EU ( Praxisgebühr pro Jahr )
Daraus resultierend:
1,6% = 160 EU.
160:12=13 EU.

Über höhere Benzinkosten kann man sich genauso lange streiten, wie über höhere Kosten für Computer, Markentextilien etc.....
Aber ich denke schon, dass ein gewisser Benzinanteil eineberechnet werden darf. ( Ausserdem geht es hier lediglich um 0,125 % inkl. Heizöl )
Der Unterhaltspflichtige möchte doch schliesslich diese Erhöhungen auch in seinem Selbstbehalt berechnet wissen, obwohl er sie in vielen Fällen nicht zwingend bräuchte. Sind wohl einfach die Zeichen der Zeit. Ohne Auto geht nüscht mehr!!

Neulich gabs hier mal n Thread, da hat sich der Threaderöffner ( und einige andere ) darüber beschwert, dass der "Warenkorb" für ALG II - Empfänger um die High-Techgeräte bereinigt wurde. Da blieb mir auch die Spucke weg !!
Aber Benzin bei KU ? Kann man drüber streiten. Hab ich aber keine Lust zu: Zur gütlichen Einigung: Kann man ja noch mal vierteln oder dritteln oder was weiß ich.... Dann darfst du noch mal 10 oder 20 Cent oder so abziehen von der DDT Erhöhung.

Gruß und eine gute Nacht

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#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

richtig, über die Energiekosten-Erhöhung lohnt es der Höhe wegen schon nicht zu streiten,
da eigentlich schon die höheren Gesundheitskosten und Tabaksteuern nicht mit einbezogen werden dürften....

schaun wir mal, was kommt....

nachgefragt

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#5
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo all....

wenn man dem Artikel auf folgender Seite Glauben schenken mag, sieht es doch rosig aus (hmm....)

----->

http://www.gmx.net/de/themen/finanzen/wirtschaft/maerkte/715900,cc=000000194100007159001GLiwf.html
. . . . . . <-------

Für die erwähnten Zahlen in dieser Pressemitteilung wurden ganze 2000 Bürger zu ihren Konsumgewohnheiten befragt ;)

-----------------
"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

schicker Beitrag.
Was hat das mit dem Thema zu tun?

nachgefragt

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#7
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ungefähr so viel wie Deine reinen Spekulationen mit der Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zu tun haben...


öhmser

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#8
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

oh, Ihr verfallt wieder in eine ungekannte Sachlichkeit....

wer so viel zu sagen hat wie träne, hat eigentlich gar nichts mehr zu sagen.

nachgefragt

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#9
 Von 
delphine0077
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 57x hilfreich)

Wenn es ne Anpassung gibt ,dann haben nur die KInder was davon deren Papas auch gutes geld verdienen.Denn was hat ein KInd davon wenn es zwar laut Tabelle was mehr bekommen müßte,aber der Papa nicht mehr zahlen kann da er ja nun auch ein höheren Selbstbehalt hat.
Ich find die müßten das mit dem KU von fall zu Fall extra klären.
gruß delphine

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#10
 Von 
guest123-950
Status:
Praktikant
(787 Beiträge, 31x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
RomyH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
bin ganz neu hier! Finde das Forum toll!
Habe gleich eine Frage zum Topic: Ist es sicher, dass die Selbstbehaltsätze angehoben werden? Ab wann? Wo steht das genau?

Liebe Grüße, Romy

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
delphine0077
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo romy
Ja das ist sicher habe bescheid vom gericht bekommen das ich die KU klage an meinen ex dem entsprechend ändern muß der selbstbehalt liegt ab Januar bei 900 euro wegen hartz 4.
gruß delphine

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#13
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)
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#14
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#15
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Stimmt Kanalmeister,
Romy wollte aber genau wissen ab wann, ob das sicher ist, und wo das geschrieben steht.

Deshalb habe ich auf den anderen Artikel verwiesen, in dem es u.a. auch heißt: Wie der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Dr. Jürgen Soyka auf einer Fortbildung am 5.12.2004 Fachanwälte im Familienrecht in Reda-Wiedenbrück erläuterte, wird der Selbstbehalt für den erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten auf ca 950 - 960 Euro steigen. Der genaue Wert steht noch nicht fest und wird derzeit innerhalb der Oberlandesgerichte diskutiert. Der Nichterwerbstätige wird möglicherweise ebenfalls angeglichen.

Daher steht noch nirgends was genaues geschrieben - Delphines Fall ist zunächst einmal eine Einzelfallentscheidung und kein allgemein geltendes Recht. Eigentlich noch nicht mal eine Entscheidung, da sie ja erst mal nur aufgefordert wurde, die Klage dahingehend abzuändern.

Solltest Du allerdings über Urteile, Gesetze, Richtlinen etc. diesbezüglich verfügen, wäre es ganz nett, sie hier der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen - da könnten sicherlich noch mehr Leute davon profitieren.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
RomyH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank soweit für die nützlichen Infos.
Habe das JA bereits angeschrieben, ob sie Infos diesbezüglich schon haben.

Mal abwarten. Bis dahin!

Romy

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ Romy

Wäre schön, wenn Du Dich dann hier noch mal meldest. :)

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#18
 Von 
RomyH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mache ich gern!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Hallo,
ich bin neu hier und finde einige Dinge ganz interessant.
Es erstaunt mich, dass der Mindestbehalt Unterhaltspflichtiger (nach wie viel Jahren auf der selben Höhe?) angehoben werden soll, auf Sozialhilfeniveau. Vielleicht ja auch 3 EUR drüber.
Tolle Sache.
Da hat ein Hartz-IV-ler (soll keine Beleidigung sein, schreibt sich einfach am kürzesten) also am Monatsende genau so viel im Geldbeutel, wie ein Unterhaltspflichtiger. Aber Moment, das stimmt ja gar nicht:
- ein Hartz-IV-ler kriegt Mietzuschuss
- ein Hartz-IV-ler kriegt Heizkostenzuschuss
- er kriegt 'nen Zuschuss zum Strom(?),
Telefon(?), Fahrtkosten(?)
---mit Fragezeichen, weil ich das nicht so genau weiß, gibt es sicher auch Unterschiede, je nach Bedürftigkeit---
- er muss im Regelfall keine GEZ zahlen
- er muss keine Praxisgebühren zahlen
- er muss keine Zuzahlung zu Medikamenten
leisten ...
Das könnte man noch beliebig fortsetzen.
Ein Unterhaltspflichtiger muss das alles aber von seinem Mindestbehalt bestreiten. Der kriegt zu überhaupt nichts auch nur irgendeinen Zuschuss. Er hat ja ein geregeltes Einkommen.
Da drängt sich mir die Frage auf, ob es sich für einen Unterhaltspflichtigen überhaupt noch lohnt, arbeiten zu gehen. Wozu 40 oder mehr Stunden die Woche arbeiten, wenn man für's Nichtstun am Ende des Monats rein rechnerisch mehr im Geldbeutel hat?
Das trifft sicherlich nicht auf alle zu. Aber ich lebe mit so einem armen ******* zusammen, das von seiner EX-Frau gerupft und ausgenommen wird, wie eine Weihnachtsgans. Und seit IHR Einkommen auf den Ehegattenunterhalt angerechnet wird, darf ER sogar noch mehr zahlen.
Sicher ist es richtig, dass er für sein Kind aufkommt. Den Kindesunterhalt zahlt er von Beginn an freiwillig. Auch Ehegattenunterhalt hat er bisher immer freiwillig das gezahlt, was seine EX wollte, ohne gerichtlichen Titel. Aber seit der "Neuberechnung" mit Anrechnung ihres Einkommens und dem daraus resultierenden erheblich höheren Unterhaltsbetrag und Nichtberücksichtigung seiner tatsächlichen Fahrtkosten zu Arbeit (lediglich die 5% Pauschale wurden ihm zugestanden- er fährt täglich 80 km = Hin und Rückfahrt (Titel vom Amtsgericht, noch nicht rechtskräftig, aber vorläufig vollstreckbar, sodass er den titulierten Betrag auch zahlen muss, Berufungsverhandlung steht noch aus) kriecht er mehr als nur auf dem Zahnfleisch. Er kriegt am Monatsende sein Gehalt. Am 1. d.M. zahlt er den Unterhalt, seinen Anteil an der Miete, die Rate für's Auto, ein paar nötige Versicherungen und ab dem 5. d.M. weiß er nicht mehr, von was er seine laufenden Rechnungen bezahlen soll. Tanken muss er ja auch noch 1 mal die Woche, damit er weiter zur Arbeit fahren kann, um seiner EX den H... mit Gold auszustopfen. Die wohnt in einem Einfamilienhaus (fairer Weise muss ich dazu sagen, mit ihren Eltern, wobei ihre Mutter über kein eigenes Einkommen verfügt, jedoch gemeinsam mit ihrer Tochter den Stiefvater, der wohl recht gut situiert ist, ausnimmt), fährt ein großes Auto, fliegt 3 - 4 Mal im Jahr zu ihrem Neuen, der im Ausland lebt und nach D nicht einreisen darf. Wir können uns kein Haus, kein großes Auto, keinen Urlaub, schon gar nicht im Ausland leisten.
IHRE Lebensverhältnisse haben sich seit der Trennung und späteren Scheidung mehr als nur deutlich verbessert. Aber ihm gönnt sie nicht das Schwarze unter den Fingernägeln, geschweige denn, den Putz an der Wand. Ich hoffe nur, dass die Berufungsverhandlung endlich ein gerechtes Urteil fällt und meinem Partner und somit auch mir ein bischen Luft zum Atmen lässt.
Nicht immer sind die Männer die *******e. Manchmal eben auch die Frau.


-----------------
"hjoedicke"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo hjoedicke,

unsere kleine Familie, Partner arbeitet Vollzeit, ich bin mit Baby in der Elternzeit, bekommen ergänzendes ALG II oder wie du es nennst... wir sind Hartz IV ´ler...

Gesundstoßen kann sich niemand vom ALG II, ein Alleinstehender bekommt 345 Euro Regelsatz und seine Miete zzgl. Nebenkosten für eine angemessene Wohnung (45 m²) - ohne Strom und ohne Warmwasser! GEZ-Befreit ist man nur, wenn man keine Zuschüsse bekommt (also vorher ALG I bezogen hat), eine Ermäßigung bei den Gesprächseinheiten der Telekom gibt es nur, wenn der Betreffende von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist. Sonstige Vergünstigungen wie etwas Haushaltsgeräte-Rep. oder dergl. sind mit der Reform zum 01.01.05 weggefallen! Rezeptgebühren, Strom, Warmwasser, Reparaturen, Bankgebühren etc. sind vom Regelsatz zu tragen. Steuererstattungen, Kindergeld und vieles andere wird in Anrechnung gebracht, also vom laufenden ALG abgezogen!

Beispiel: Unterhaltspflichtiger Selbstbehalt (jetzt wirklich=?) 900 Euro

Nicht-Unterhaltspflichtiger ALG II-Empfänger:
(alleinstehend/West)

Regelsatz: 345 Euro
Miete und Nebenkosten 265 Euro (45m²)
Heizung: 70 Euro

Macht 680 Euro und das wars.... Das sind 220 Euro weniger als beim unterhaltspflichtigen Mann...

Ich schreibe das auch nur, weil ich es satt habe zu lesen, dass man sich damit finanziell sanieren kann oder ähnliches - Glaub mir - es reicht, wenn man rechnet und sparsam lebt... mehr aber auch nicht.

PS: Mein Partner hat 13 Euro mehr netto in der Tasche, als ein Unterhaltspflichtiger und geht immer noch arbeiten und ernährt eine Familie davon....

Gruß nef

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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

-- Editiert von nefertari1968 am 09.02.2005 00:26:23

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#22
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Gumo kleine Nef,

nicht das ich mit Dir streiten will, aber gestern habe ich die Gebührenbefreiung bewilligt bekommen, trotz Zuschlag ;)

schönen tach noch und achja die Adresse fehlt mir noch für die Pyramidenkarte ;)

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#23
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ hjoedicke

ich kann Dich gut verstehen und Deine / Eure Problem total nachvollziehen.
So läuft es aber in diesem Staat.

mal ein paar Fragen zu Deinen Ausführungen:

wurde der Ex der Wohnvorteil (Wohnen bie den Eltern) unterhaltsmindernd angerechnet?

wieso kann das Einkommen der Ex unterhaltserhöhend wirken?

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

@nachgefragt....

so läuft es eben nicht in unserem Staat, dass ein ALGII-Bezieher mehr Geld zur Verfügung hat, wie ein Unterhaltspflichtiger!!! Und genau das war die Kern-Aussage von Hjoedicke!

Hallo Träne,

In Art 5 § 6 Abs. 1 des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist geregelt, dass Sozialhilfe- und ALG II Bezieher von den Rundfunkgebühren befreit sind. Beim ALG II – Bezug sind jedoch diejenigen von der Befreiung ausgenommen, die noch den Zuschlag gem. § 24 SGB II beim Übergang vom ALG I ins ALG II bekommen.

Quelle: http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=1267&highlight=gez

PS. Für Menschen mit Vorurteilen sei dieses Forum von Sachbearbeitern der Soz.-Ämter und ArGen wärmstens empfohlen...

Gruß nef

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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

tja Nef...

ich hab die Befreiung hier bis 30. 06. 05
;)

ich mail sie dir gerne :)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Träne, es geht nicht darum, dass ich dir nicht glaube oder dir die Befreiung nicht gönne (das tue ich!) Sondern darum, dass Menschen wie Hjoedicke behaupten, dass ein ALGII-Empfänger irgendetwas in den Hintern gepustet bekommt, während ein Unterhaltspflichtiger ausschließlich "bluten" muss und angeblich schlechter gestellt wäre, und das ist eben nicht so!

PS. Pass auf, falls die Befreiung nicht rechtens ist und sie kommen irgendwann dahinter, dann kannst du dich nicht auf Unwissenheit oder Fehler des SB berufen - ggf. kann dann eine Nachforderung in Betracht kommen.

LG nef

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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ nefertari

nur mal so zum Nachdenken:

ist ein ALGII-Empfänger auf sein Auto angewiesen?
Muss er Rücklagen bilden für aufwändige, teure KFZ-Reparaturen?
Muss er Kfz-Steuer und Versicherung aufbringen?
Muss er Rücklagen bilden für irgendwann einen "neuen" Gebrauchten?

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ nachgefragt
Bin zwar nich nef, aber mal ein paar Gegenfragen:

Muss der ALGII-Empfänger sich bemühen, einen Job (auch bundesweit) zu bekommen?
Wie soll er da hinkommen? (nicht alle Arbeitsstellen sind mit Öffis erreichbar)
Kann ein ALGII-Empfänger sich dann, wenn er eine Zusage für einen Job hat, auf die schnelle ein Auto kaufen?

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Danke KuschelbeaR,

es ist tatsächlich so, dass mein Partner gezwungen werden kann in zB. Rotenburg zu arbeiten, wenn er dort mehr verdienen kann und das die ALG II-Leistung weiter verringern würde. Rotenburg ist per Zug nicht zu erreichen, außer man würde über Bremen fahren....

Ganz davon abgesehen, dass man hier auf dem Land ohne KfZ keinen Job bekommt, das ist definitiv so und eine der ersten Fragen im Vorstellungsgespräch.

@nachgefragt... übrigens erlauben die Ämter mittlerweile zwar, dass man ein angemessenes Auto fährt und die Haftpflicht für das KfZ ist auch in der Versicherungspauschale enthalten (30 Euro monatlich für erwerbstätige ALGII-Empfänger), aber KfZ-Steuer, Sprit und Reparaturen sind vom Regelsatz zu leisten. Wir zahlen KfZ-Steuern und Reparaturen immer per Raten! Groß Ansparen für den Eventualfall ist auch nicht drin, wo sollte man anfangen und wofür zuerst?

Da sieht man ziemlich alt aus, wenn sich die Lambda-Sonde im ersten Monat des ergänzenden ALGII-Bezuges verabschiedet...

Gruß nef

-----------------
"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

hmmm... Nef...vielleicht hat Sachsen ja irgendeine Sonderregelung oder es zählt das Familieneinkommen und man rechnet mein Kind mit zu, keine Ahnung, mir ehrlich gesagt auch wurschd ;)

und zu Hartz IV kann man geteilter Meinung sein, denke ich...

mein LP geht jeden Tag arbeiten, auch jeden 2. Samstag und hat unterm Strich nichtmal soviel in der Tasche wie ich, ja er hat sogar Insolvenz anmelden müssen, da kann man schonmal sauer sein, findest Du nicht ?

andererseits ich, ich würde gerne arbeiten gehen, funzt nur nicht, weil hier die Lage eben mistig ist, 1-Euro-Jobs na gerne, es gibt nur keine ;) 30 Berwerbungen im Monat, das kannich locker toppen, bitte Frau N. kommen sie nicht mehr her, die letzte Aussagevom Aamt..

ganz ehrlich und obwohl ich selbst Nutzniesser des Ganzen bin, 936,- für nichts sind doch ne Menge Holz...

ich habe da vollstes Verständnis für jeden der sauer ist

alles hat eben 2 Seiten kleine Nef...

und jeder seine Sicht der Dinge ;)

hierüber zu streiten bringt nix

0x Hilfreiche Antwort

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