Anrechenbares Einkommen

9. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)
Anrechenbares Einkommen

Hallo, an alle,

mein Mann zahlt Unterhalt an seine Ex-Frau. Dieser Betrag ist von ihrem Einkommen abhängig.

Sie hat vor mehreren Jahren die so genannte Anlage U für die Steuererklärung meines Mannes unterschrieben, im Gegenzug musste er sich verpflichten, ihre steuerlichen Nachteile auszugleichen.

Bisher ist sie nie zu einer Nachzahlung verpflichtet gewesen. Erstmals kam jetzt eine Steuererklärung, mit der sie einen Betrag X nachzuzahlen hat. Demnach muss sich ja ihr Einkommen erhöht haben.

Meine Frage:

Ist ein Unterhaltberechtigter verpflichtet, Einkommensänderungen zu seinen Gunsten dem Unterhaltspflichtigen mitzuteilen? Schließlich ist der Unterhaltsbetrag ja vom erzielten Einkommen abhängig. Ggf. wo könnte ich dazu etwas finden?

Ich danke allen, die mir antworten.



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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Das ist falsch:

Der Unterhaltsberechtigte ist definitiv verpflichtet, eigenes erhöhtes Einkommen oder andere Umstände, die die Unterhaltsraten verringern könnten, mitzuteilen.

Interessant ist, dass es laut Rechtsprechung auch nicht darauf ankommt, ob sich durch die Einkommensänderung die Unterhaltsraten tatsächlich ändern; der Unterhaltsberechtigte muss es trotzdem mitteilen.

Das Recht, alle 2 Jahre eine Unterhaltsauskunft zu erlangen, bezieht sich auf den Berechtigten gegenüber dem Verpflichteten!

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#3
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 456x hilfreich)

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#4
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Danke für Eure Antworten, hilft uns schonmal weiter.

Der Unterhalt wird derzeit ohnehin neu berechnet. Mich hat nur interessiert, ob der Berechtigte veränderte Verhältnisse mitteilen muss. M. E. ist es Betrug, wenn höhere, als für die Berechnung zu Grunde liegende Einkünfte, verschwiegen werden, da der Unterhalt ja einkommensabhängig festgelegt wurde.

Ich denke -persönliche Meinung-, dass veränderte Verhältnisse nur dann keine Rolle spielen, wenn der Unterhalt einkommensunabhängig festgelegt wird (z. B. bei Betreuung von kleinen Kindern, wenn das Einkommen überobligatorisch ist).



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#5
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)
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#6
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

es geht nicht nur um korrekte und vollständige Auskünfte während eines Rechtsstreits!

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#8
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Außerdem solltet Ihr mal nachdenken:

haltet Ihr es für zumutbar (für beide Seiten), dass der Pflichtige alle paar Wochen erneut nachfragt, ob sich eventuell etwas an der Einkommenssituation oder den Vermögensverhältnissen geändert hat???

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#9
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Bitte, bitte nicht streiten.

Ich stimme Dir zu, Mami, dass es auch in meinen Augen nicht zumutbar für den Pflichtigen wäre, alle paar Wochen oder Monate nach Einkommensänderungen nachzufragen.

Das Problem ist, wir wissen, dass sich das Einkommen der Ex regelmäßig erhöht, kennen aber die Zeitabstände nicht. Und da ihr Einkommen seit ein paar Jahren angerechnet wird, und sie seit dem nicht mehr mit Neuberechnungsanträgen kam (welch Wunder oder Absicht?) stellt sich für uns halt diese Frage. Wir gehen deshalb ganz stark davon aus, dass sie jetzt mehr verdient, als der letzten Berechnung zu Grunde liegt. Aber das werden wir ja demnächst wissen, da ja, wie erwähnt, grad ne Neuberechnung erfolgt -auf unser Bestreben hin, da wir in 4 Wochen Nachwuchs erwarten.

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