Hallo, an alle,
mein Mann zahlt Unterhalt an seine Ex-Frau. Dieser Betrag ist von ihrem Einkommen abhängig.
Sie hat vor mehreren Jahren die so genannte Anlage U für die Steuererklärung meines Mannes unterschrieben, im Gegenzug musste er sich verpflichten, ihre steuerlichen Nachteile auszugleichen.
Bisher ist sie nie zu einer Nachzahlung verpflichtet gewesen. Erstmals kam jetzt eine Steuererklärung, mit der sie einen Betrag X nachzuzahlen hat. Demnach muss sich ja ihr Einkommen erhöht haben.
Meine Frage:
Ist ein Unterhaltberechtigter verpflichtet, Einkommensänderungen zu seinen Gunsten dem Unterhaltspflichtigen mitzuteilen? Schließlich ist der Unterhaltsbetrag ja vom erzielten Einkommen abhängig. Ggf. wo könnte ich dazu etwas finden?
Ich danke allen, die mir antworten.
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"Was Du nicht willst das Dir getan, das tu auch keinem anderen an!"
Anrechenbares Einkommen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



--- editiert vom Admin
Das ist falsch:
Der Unterhaltsberechtigte ist definitiv verpflichtet, eigenes erhöhtes Einkommen oder andere Umstände, die die Unterhaltsraten verringern könnten, mitzuteilen.
Interessant ist, dass es laut Rechtsprechung auch nicht darauf ankommt, ob sich durch die Einkommensänderung die Unterhaltsraten tatsächlich ändern; der Unterhaltsberechtigte muss es trotzdem mitteilen.
Das Recht, alle 2 Jahre eine Unterhaltsauskunft zu erlangen, bezieht sich auf den Berechtigten gegenüber dem Verpflichteten!
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--- editiert vom Admin
Danke für Eure Antworten, hilft uns schonmal weiter.
Der Unterhalt wird derzeit ohnehin neu berechnet. Mich hat nur interessiert, ob der Berechtigte veränderte Verhältnisse mitteilen muss. M. E. ist es Betrug, wenn höhere, als für die Berechnung zu Grunde liegende Einkünfte, verschwiegen werden, da der Unterhalt ja einkommensabhängig festgelegt wurde.
Ich denke -persönliche Meinung-, dass veränderte Verhältnisse nur dann keine Rolle spielen, wenn der Unterhalt einkommensunabhängig festgelegt wird (z. B. bei Betreuung von kleinen Kindern, wenn das Einkommen überobligatorisch ist).
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zu diesem Thema gibt es auch hier Info:
http://www.123recht.net/article.asp?a=17198
Und es geht nicht nur um korrekte und vollständige Auskünfte während eines Rechtsstreits!
--- editiert vom Admin
es geht nicht nur um korrekte und vollständige Auskünfte während eines Rechtsstreits!
Außerdem solltet Ihr mal nachdenken:
haltet Ihr es für zumutbar (für beide Seiten), dass der Pflichtige alle paar Wochen erneut nachfragt, ob sich eventuell etwas an der Einkommenssituation oder den Vermögensverhältnissen geändert hat???
Bitte, bitte nicht streiten.
Ich stimme Dir zu, Mami, dass es auch in meinen Augen nicht zumutbar für den Pflichtigen wäre, alle paar Wochen oder Monate nach Einkommensänderungen nachzufragen.
Das Problem ist, wir wissen, dass sich das Einkommen der Ex regelmäßig erhöht, kennen aber die Zeitabstände nicht. Und da ihr Einkommen seit ein paar Jahren angerechnet wird, und sie seit dem nicht mehr mit Neuberechnungsanträgen kam (welch Wunder oder Absicht?) stellt sich für uns halt diese Frage. Wir gehen deshalb ganz stark davon aus, dass sie jetzt mehr verdient, als der letzten Berechnung zu Grunde liegt. Aber das werden wir ja demnächst wissen, da ja, wie erwähnt, grad ne Neuberechnung erfolgt -auf unser Bestreben hin, da wir in 4 Wochen Nachwuchs erwarten.
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