Anrechenbarkeit von Hauskredit/Zinsen bei Kindesunterhalt?

16. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
DrKurt
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Anrechenbarkeit von Hauskredit/Zinsen bei Kindesunterhalt?

Hallo,

ich zahle für meine 5-jährige Tochter den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Nun habe ich mir ein Haus gekauft, das ich über ein Darlehen abbezahle. Wie genau kann ich die Kosten für das Darlehen oder die Zinsen bei der Berechnung meines anrechenbaren Einkommens berücksichtigen? Ich habe mich bereits versucht, in die Thematik einzulesen aber werde einfach nicht schlau.

Ich habe, als ich noch zur Miete gewohnt habe, 715 € Warmmiete bezahlt. Für das Haus zahle ich jetzt 1400,-, wobei 500€ Tilgung und 900€ Zinsen anfallen.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39911 Beiträge, 14222x hilfreich)

Du willst also, dass Dein Kind das Haus für Dich abbezahlt?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1478 Beiträge, 165x hilfreich)

Zitat (von DrKurt):
Wie genau kann ich die Kosten für das Darlehen oder die Zinsen bei der Berechnung meines anrechenbaren Einkommens berücksichtigen?


Warum sollte das berücksichtigt werden?

Wenn du meinst, ein Haus kaufen zu müssen, ist das dein Privatvergnügen...der Unterhalt für deine Tochter hat damit nichts zu tun.

-- Editiert von User am 16. November 2024 17:53

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
DrKurt
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Hier steht, dass Zinsen und Tilgung berücksichtigungsfähig sind. Ich versteh allerdings die Sache mit dem Wohnvorteil nicht, wie er sich berechnet. Deshalb habe ich hier gepostet.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17515 Beiträge, 9607x hilfreich)

Der Wohnvorteil entspricht quasi der (Kalt)Miete, die Sie zahlen müssten, wenn Sie das Haus nicht gekauft, sondern gemietet hätten.
Ihrem selbstgenutzten Haus wird also ein fiktiver Mietwert zugeordnet.
Falls Zins+Tilgung zusammen höher sind als dieser Mietwert, kann die Tilgung nicht voll beim Unterhalt berücksichtigt werden.
Die Idee ist, dass jemand, der einen Immobilienkredit abzahlt, nicht schlechter aber auch nicht besser dastehen soll, als jemand, der zur Miete wohnt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 45x hilfreich)

Bei der nächsten Berechnung deines Unterhalts wird auch dein Haus berücksichtigt.
Es wird so gerechnet, als wenn du es gemietet hättest. Diese Miete wird fiktiv deinem Einkommen hinzugerechnet.
Nehmen wir an, du hast 3000 € Einkommen und die fiktive Miete des Hauses wären 1400 €.
Dann hättest du ein Einkommen von 4400 € und der Unterhalt würde nach diesem Wert berechnet.
Gegenrechnen kannst du nun deine Schuldentilgung. Das würde in diesem Beispiel also auf Null herauslaufen.
Du müsstest dann den gleichen Unterhalt zahlen wie vorher.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DrKurt
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

@lyra82

Ah vielen Dank, das war verständlich erklärt!

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17515 Beiträge, 9607x hilfreich)

Wenn die fiktive Miete des Hauses aber nur 1200€ wäre, dann könnte man nur die 900€ Zinsen und 300€ von der Tilgung gegenrechnen, nicht die 500€.
Der Betrag der Tilgung, der bei der Unterhaltsberechnung "zählt" darf zusammen mit den Zinsen nicht höher sein als der Mietwert, da man sonst einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber Leuten hätte, die zur Miete wohnen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
DrKurt
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, wenn ich das Konzept also richtig verstanden habe, haben die Kosten für Darlehen und Tilgung keine mindernde Auswirkung auf das anzurechnende Einkommen, da sich im für mich besten Fall lediglich die fiktive Miete und Tilgung + Zinsen egalisieren und ich auf 0 rauskommen. Im für mich schlechtesten Fall steigt sogar noch mein anzurechnendes Einkommen und ich muss mehr Unterhalt bezahlen.

Verrückte Gesetzgebung haben wir, ich kann zwar Zinsen für mein Auto anrechnen, weil es zur Aufrechterhaltung der Arbeitskraft dient, aber Zinsen für ein Haus nicht.... Ich könnte ja auch unter der Brücke schlafen....

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35070 Beiträge, 5990x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
DrKurt
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe in Kürze einen Termin mit einer Anwältin, die lass ich das machen ❤

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17515 Beiträge, 9607x hilfreich)

Zitat (von DrKurt):
aber Zinsen für ein Haus nicht...

Wollen Sie die Antworten nicht verstehen?

Natürlich können Sie die Zinsen (und sogar die Tilgung) berücksichtigen. Nur halt nicht mehr als die fiktive Miete.

Ich verstehe auch Ihre Unzufriedenheit nicht. Die Rechtslage hat sich in letzter Zeit massiv zugunsten von Immobilienkäufern verbessert. Früher war die Tilgung überhaupt nicht berücksichtigungsfähig, jetzt bis zur fiktiven Miete.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1478 Beiträge, 165x hilfreich)

Zitat (von DrKurt):
Ich könnte ja auch unter der Brücke schlafen....


Nö, du hättest einfach in deiner gemieteten Wohnung bleiben können.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125992 Beiträge, 40578x hilfreich)

Zitat (von DrKurt):
Ich könnte ja auch unter der Brücke schlafen....

Man könnte auch vor dem erzeugen von Kindern über die langfristigen Folgen nachdenken und entsprechende Vorkehrungen treffen.



Zitat (von DrKurt):
Verrückte Gesetzgebung haben wir

Ja, schon verrückt, dass man den Luxus Immobilieneigentümer zu sein sich fast alleine leisten können musss und sich das nicht komplett auf Kosten des Kindes finanzieren kann ...



Zitat (von DrKurt):
wenn ich das Konzept also richtig verstanden habe, haben die Kosten für Darlehen und Tilgung keine mindernde Auswirkung auf das anzurechnende Einkommen

Nö, man hat es ganz offenbar nicht korrekt verstanden.



Zitat (von DrKurt):
Ich habe in Kürze einen Termin mit einer Anwältin, die lass ich das machen ❤

Das ist ein sehr gute Idee, solche Berechnungen sind mitunter komplex. Und die Anwältin hat auch Zugriff auf die Kommentare und Urteilsdatenbanken, somit kann sie die Berechnungen nötigenfalls substantiiert verargumentieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
DrKurt
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Natürlich können Sie die Zinsen (und sogar die Tilgung) berücksichtigen. Nur halt nicht mehr als die fiktive Miete.


Achsooooo, dann habe ich es wohl tatsächlich falsch verstanden. Ich kann also Zinsen und Tilgung bis zur Höhe dieser Fiktivmiete ansetzen. Was ich dann allerdings noch immer etwas inkonsistent finde: die Wohnkosten in Form von Miete (falls ich weiterhin zur Miete leben würde) sind nicht anrechenbar, oder irre ich da?

Zitat (von Nana71):
Nö, du hättest einfach in deiner gemieteten Wohnung bleiben können.


Ich hätte da eh bald raus gemusst, da sie kein eigenes Kinderzimmer hatte.

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte auch vor dem erzeugen von Kindern über die langfristigen Folgen nachdenken und entsprechende Vorkehrungen treffen.


Die Frau hat sich bereit erklärt, diese Vorkehrungen zu treffen. Aber sagen und machen sind natürlich zwei paar Schuhe. So viel Vertrauen sollte man niemandem geben, von daher übernehm ich die Schuld!


Zitat (von Harry van Sell):
Ja, schon verrückt, dass man den Luxus Immobilieneigentümer zu sein sich fast alleine leisten können musss und sich das nicht komplett auf Kosten des Kindes finanzieren kann ...


"Auf Kosten des Kindes" würde ich jetzt so nicht unterschreiben. Das Kind wird später einmal 2 Immobilien von mir erben und bekommt trotzdem monatlich noch Unterhalt. Keine Sorge, dem Kind geht es gut. Es hat allein in diesem Jahr für vier Urlaube gereicht. Ich hatte übrigens meinen ersten Urlaub mit 16. Die Mutter wird mit dem Kind vermutlich nicht ins Armenhaus müssen.

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#15
 Von 
_Martin1984_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass Zinsen + Tilgung bis zur Höhe des Wohnvorteils in Abzug zu bringen sind ist klar.
Wie sieht es mit Sondertilgungen aus, wenn der Wohnvorteil höher ist als die regulären Zins -und Darlehenskosten ?
Ich finde hierzu keine konkrete Aussage.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35070 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von _Martin1984_):
Wie sieht es mit Sondertilgungen aus,
Dazu fragte der TE gar nichts.
Aber seine Anwältin wird in Kürze alles berücksichtigungsfähige in der Berechnung berücksichtigen.

Dein Anwalt könnte das für deinen Fall auch tun. Man müsste es vermutlich fordern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3039 Beiträge, 981x hilfreich)

Zitat (von DrKurt):
Was ich dann allerdings noch immer etwas inkonsistent finde: die Wohnkosten in Form von Miete (falls ich weiterhin zur Miete leben würde) sind nicht anrechenbar, oder irre ich da?
Richtig, nur steht Mietkosten ja auch kein geldwerter Vorteil in Form einer Immobilie gegenüber. Sei froh, dass die Immobilienfinanzierung überhaupt berücksichtigt wird. Das ist nämlich noch nicht lange so und hat der BGH letztlich erst 2022 endgültig klargestellt. Früher wurde beim Kindesunterhalt zwar der geldwerte Vorteil für die Immobilie zum Einkommen hinzugerechnet. Der Schuldendienst blieb jedoch weitestgehend unberücksichtigt.

Es ist im übrigen entgegen der Aussage mancher hier noch umstritten, wie sich ein negativer Wohn"vorteil", also wenn die Tilgungskosten höher sind als der Wohnwert tatsächlich auswirkt. Mindestens mal als sekundäre Altersvorsorge könnte man auch dies ins Spiel bringen.

Zitat (von _Martin1984_):
Wie sieht es mit Sondertilgungen aus, wenn der Wohnvorteil höher ist als die regulären Zins -und Darlehenskosten ?
Ich sehe keinen sinnvollen Grund, diese nicht auch zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich wohl eine Sondertilgung auf mehrere Jahre umzulegen, je nach deren Höhe. Rechtsprechung ist mir nicht bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DrKurt
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Bei der nächsten Berechnung deines Unterhalts wird auch dein Haus berücksichtigt.
Es wird so gerechnet, als wenn du es gemietet hättest. Diese Miete wird fiktiv deinem Einkommen hinzugerechnet.
Nehmen wir an, du hast 3000 € Einkommen und die fiktive Miete des Hauses wären 1400 €.
Dann hättest du ein Einkommen von 4400 € und der Unterhalt würde nach diesem Wert berechnet.
Gegenrechnen kannst du nun deine Schuldentilgung. Das würde in diesem Beispiel also auf Null herauslaufen.


So freunde, damit ich es auch wirklich richtig verstanden habe, versuche ich das ganze mal mit Zahlen zu hinterlegen, das hilft mir beim Denken.

Vorher - bei Wohnen zur Miete:
Ich verdiene 3000,- netto. Vorher habe ich zur Miete gewohnt, 650€ kalt. Ich zahle somit laut DD den Betrag, der für 3000,- Nettoeinkommen relevant ist.

Nachher - mit Eigenheim:
Nun bin ich in eine gekaufte Immobilie gezogen, verdiene noch immer 3000€ netto. Das Haus hat eine Fiktivmiete von 1200,-. Ich zahle 1000€ Kredit und Tilgung ab. Mein bereinigtes Einkommen liegt somit bei 3200€ (3000 + 1200 - 1000) und ich zahle den Betrag, der sich aus der DD für 3200€ Einkommen ergibt.

Dann würde ich im besten Fall (Kreditkosten >= Fiktivmiete) soviel Unterhalt wie vorher zahlen, im schlechtesten Fall (Kreditkosten < Fiktivmiete) würde ich mehr Unterhalt zahlen als vorher. Ist das soweit korrekt?!

-- Editiert von User am 1. Dezember 2024 09:19

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3039 Beiträge, 981x hilfreich)

Zitat (von DrKurt):
Ist das soweit korrekt?!
Ja.

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