Hallo Zusammen,
hier noch eine zweite Frage:
Bei der Berechnung der Unterhaltspflicht für einen priviligierten Volljährigen und einer minderjährigen, stellt sich die Frage der Anrechenbarkeit der Barunterhaltspflicht gegenüber der Naturalunterhaltspflicht der Kindesmutter.
Meines Erachtens kann nur der Barunterhaltspflichtige seine Unterhaltspflicht gegenüber der minderjährigen bei der Berechnung des volljährigen-Unterhalts anrechnen.
Weiß hier im Forum jemand genaueres ??
Danke im Voraus
-- Editiert von supernatural am 20.12.2007 17:30:46
Anrechenbarkeit von Naturalunterhalt
20. Dezember 2007
Thema abonnieren
Frage vom 20. Dezember 2007 | 17:29
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Anrechenbarkeit von Naturalunterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Dezember 2007 | 09:40
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 388x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
266.984
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
15 Antworten
-
Ist mein Vater noch Unterhaltspflichtig, wenn ich bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung habe?2 Antworten